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   BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13   

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https://dejure.org/2014,20666
BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13 (https://dejure.org/2014,20666)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2014 - II ZB 17/13 (https://dejure.org/2014,20666)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - II ZB 17/13 (https://dejure.org/2014,20666)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung der Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung der Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristversäumnisse - und die Fürsorgepflicht des Gerichs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle - und die Pflicht des Rechtsanwalts zur Gegenkontrolle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Eine andere Beurteilung ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht im Hinblick auf die dem Gericht gegenüber den Prozessparteien während der Anhängigkeit einer Sache bei ihm obliegende und sich aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 MRK, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) ergebende richterliche Fürsorgepflicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, juris Rn. 9).

    Im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz sind der Fürsorgepflicht des Gerichts enge Grenzen gesetzt, so dass ein Gericht nur unter besonderen Umständen gehalten sein kann, eine drohende Fristversäumung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, juris Rn. 9).

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozessbevollmächtigten ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht und die Grundsätze eines fairen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozessbevollmächtigten ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht und die Grundsätze eines fairen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97

    Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Die Berücksichtigung der aus dem Gebot des fairen Verfahrens folgenden Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber den Parteien kann zwar bei wertender Betrachtung dazu führen, dass die Fristsäumnis der Partei im Ergebnis nicht angelastet werden kann (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292).

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

  • BGH, 15.01.2014 - XII ZB 431/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - XII ZB 257/13, WM 2014, 430 Rn. 10; Beschluss vom 15. Januar 2014 - XII ZB 431/13, WM 2014, 431 Rn. 8).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Da somit die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin versäumt worden ist, hat das Berufungsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu Recht zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 177/10, NJW 2011, 385 Rn. 13).
  • BGH, 15.01.2014 - XII ZB 257/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - XII ZB 257/13, WM 2014, 430 Rn. 10; Beschluss vom 15. Januar 2014 - XII ZB 431/13, WM 2014, 431 Rn. 8).
  • BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    In diesem Fall obliegt es dem Prozessbevollmächtigten, sich der Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - XI ZB 12/13, WM 2014, 506 Rn. 7).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Zulässig ist nur die Ergänzung von fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder unvollständigen Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 16 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III ZB 47/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.11.2013 - II ZB 13/12

    Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei Erledigungsvermerk in der Handakte

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 9).
  • BGH, 20.12.2012 - III ZB 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Inhalt

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13
    Zulässig ist nur die Ergänzung von fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder unvollständigen Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 16 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III ZB 47/12, juris Rn. 9).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    So gehört zu den erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH Beschluss vom 8.7.2014 - II ZB 17/13 - RdNr 10 - Juris) .
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 22 ZB 15.2651

    Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    Eine umfassende Prüfung darf das Gericht bis zur Bearbeitung des Falls zurückstellen (BGH" B.v. 8.7.2014 - II ZB 17/13 - juris).
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