Rechtsprechung
BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bestimmtheit der durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten Sacheinlage - Anforderungen an eine hinreichende Berufungsbegründung - Bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 866
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96
Die Begründung muß deswegen zum einen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig.ist, und zum anderen im einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481). - BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91
Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96
Zwar folgt dies nicht schon daraus, daß dieser Schriftsatz keinen förmlichen Antrag enthält (§ 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO); aus dem Gesamtzusammenhang läßt sich entnehmen, daß die Beklagte das landgerichtliche Urteil in vollem Umfang anfechten wollte (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698). - BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96
Ebensowenig wird den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung der Berufungsgründe durch die am Schluß der Berufungsbegründung erfolgte pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Parteivorbringen - selbst bei bloßem Streit um Rechtsfragen - erfüllt (…vgl. Sen.Urt. v. 8. April 1991 - II ZR 35/90, NJW-RR 1991, 1186, 1187; BGH, Urt. v. 9. März 1995 - IX ZR 142/94, NJW 1995, 1559). - BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90
Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in …
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZB 25/96
Ebensowenig wird den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung der Berufungsgründe durch die am Schluß der Berufungsbegründung erfolgte pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Parteivorbringen - selbst bei bloßem Streit um Rechtsfragen - erfüllt (vgl. Sen.Urt. v. 8. April 1991 - II ZR 35/90, NJW-RR 1991, 1186, 1187;… BGH, Urt. v. 9. März 1995 - IX ZR 142/94, NJW 1995, 1559).
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Förmliche Anträge sind indessen entbehrlich, wenn das Angriffsziel der Berufungsschrift oder den Berufungsgründen (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) zu entnehmen ist (BGH, Beschl. v. 13. November 1991, VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urt. v. 28. April 1997, II ZR 25/96, NJW-RR 1997, 866). - LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14
Gebrauchtwagenkauf: Funktionierende Standheizung als Beschaffenheitsvereinbarung
Die gegen ein klageabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Fehlens eines förmlichen Antrags in der Berufungsbegründung nicht nach § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn der Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt, dass der Berufungskläger seinen erstinstanzlichen Klageanspruch in vollem Umfang weiterverfolgen will (BGH, Beschluss vom 02. Februar 2012 - V ZB 184/11 -, NJW-RR 2012, 397; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91 -, NJW 1992, 698; Beschluss vom 28. April 1997 - II ZB 25/96 -, NJW-RR 1997, 866;… PG-Lemke, ZPO, § 520 Rdn. 21). - BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04
Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung …
Dies ist ausreichend (vgl. BGH, Beschl. v. 28. April 1997 - II ZB 25/96, NJW-RR 1997, 866). - OLG Frankfurt, 07.06.2001 - 3 U 183/00
Hausratversicherung: Grob fahrlässige Aufbewahrung von Wertgegenständen im …
Hierzu muß die Begründung erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art und warum das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsführers unrichtig ist und welche Gründe er dem entgegensetzt (BGH NJW-RR 1997, 866; NJW 1997, 1309). - OLG Zweibrücken, 15.07.2003 - 4 U 31/03
Einspruchsverwerfung im Versäumnisverfahren: Unzulässigkeit der Berufung mangels …
Wie bereits nach § 519 ZPO a.F. muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 866; BGH NJW-RR 2002, 1073, 1074 m.w.N.).