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   BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14   

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https://dejure.org/2016,12344
BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14 (https://dejure.org/2016,12344)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - II ZB 29/14 (https://dejure.org/2016,12344)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - II ZB 29/14 (https://dejure.org/2016,12344)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 2, 3 ZPO, § 3 ZPO, § 139 ZPO, § 166 HGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Person; Berücksichtigung von Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen; Erstreckung des Einsichtsrechts des Kommanditisten auf alle Geschäftsunterlagen der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert für Auskunft über Jahresabschlüsse, Vorlage von Abschriften der vorhandenen Abschlüsse sowie Einsicht in Bücher und Bilanzen

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde: Streitwert für Auskunftserteilung über Jahresabschlüsse; Berücksichtigung von Fremdkosten bei der Streitwertbemessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Person; Berücksichtigung von Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen; Erstreckung des Einsichtsrechts des Kommanditisten auf alle Geschäftsunterlagen der ...

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Person; Berücksichtigung von Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen; Erstreckung des Einsichtsrechts des Kommanditisten auf alle Geschäftsunterlagen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung zur Auskunft und Bucheinsicht - und die Bemessung der Beschwer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 9; Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 1/15, juris Rn. 9, jeweils mwN).

    Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 9; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 10 mwN).

    Denn der Sinn des dem Berufungsgericht eingeräumten Ermessens würde verfehlt, wenn das Rechtsbeschwerdegericht berechtigt und verpflichtet wäre, ein vom Berufungsgericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 10).

    aa) Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der zur Auskunft und Gewährung der Einsichtnahme Verpflichtete zu einer sachgerechten Erfüllung des Anspruchs allein nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
    Es geht nur so weit, als nach objektiven Maßstäben Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft für eine sachgerechte Prüfung der Bilanz erforderlich ist (BGH, Urteil vom 8. Juli 1957 - II ZR 54/56, BGHZ 25, 115, 120).

    Auch wenn sich das Einsichtsrecht des Kommanditisten nach § 166 HGB grundsätzlich auf alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft erstreckt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Einsichtsgewährung zu verweigern, wenn sich das Einsichtsverlangen als rechtsmissbräuchlich darstellt und sie die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs seitens des Gesellschafters dartut (BGH, Urteil vom 8. Juli 1957 - II ZR 54/56, BGHZ 25, 115, 122).

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 9; Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 1/15, juris Rn. 9, jeweils mwN).

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
    Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 9; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 14.07.2015 - II ZB 1/15

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Kommanditisten gegenüber einem als KG

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 9; Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 1/15, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2019 - II ZB 17/18

    Der Auskunftsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten - und die Beschwer

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 7).

    Denn der Sinn des dem Berufungsgericht eingeräumten Ermessens würde verfehlt, wenn das Rechtsbeschwerdegericht berechtigt und verpflichtet wäre, ein vom Berufungsgericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 10; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 8; jeweils mwN).

    Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der zur Auskunft und Gewährung der Einsichtnahme Verpflichtete zu einer sachgerechten Erfüllung des Anspruchs allein nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 15 mwN; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 12).

  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 9/22

    Bemessung des gemäß §§ 2 , 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzenden

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 7; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 8).

    Denn der Sinn des dem Berufungsgericht eingeräumten Ermessens würde verfehlt, wenn das Rechtsbeschwerdegericht berechtigt und verpflichtet wäre, ein vom Berufungsgericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 10; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 8; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 9; Beschluss vom 22. Februar 2022 - II ZB 5/21, NZG 2022, 1117 Rn. 12).

    Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der zur Auskunft und Gewährung der Einsichtnahme Verpflichtete zu einer sachgerechten Erfüllung des Anspruchs allein nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 15 mwN; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 12; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 22. Februar 2022 - II ZB 5/21, NZG 2022, 1117 Rn. 11).

  • BGH, 17.10.2023 - II ZR 143/22

    Bemessung der Beschwer im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 3; Beschluss vom 19. April 2016- II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 7; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Januar 2023 - II ZB 9/22, NZG 2023, 1233 Rn. 4).

    Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der zur Auskunft und Gewährung der Einsichtnahme Verpflichtete zu einer sachgerechten Erfüllung des Anspruchs allein nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 15 mwN; Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 12; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 15; Beschluss vom 22. Februar 2022 - II ZB 5/21, NZG 2022, 1117 Rn. 11; Beschluss vom 17. Januar 2023 - II ZB 9/22, NZG 2023, 1233 Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 7 U 61/19
    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Einsichtsgewährung erfordert und ob die verurteilte Partei ausnahmsweise ein besonderes schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (vgl. BGHZ 128, 85; BGH, Beschluss v. 21.05.2019 - II ZB 17/18, zit. nach juris; Beschluss v. 19.04.2016 - II ZB 29/14, zit. nach juris).

    Kosten für die Hinzuziehung von sachkundigen Hilfspersonen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der zur Auskunft bzw. Gewährung der Einsichtnahme Verpflichtete zu einer sachgerechten Erfüllung des Anspruchs allein nicht in der Lage ist (vgl. Beschluss v. 19.04.2016 a.a.O.).

  • BGH, 19.02.2019 - II ZR 376/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des Nichterreichens des

    Diese zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Einsichtsgewährung in Unterlagen (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 7).
  • BGH, 12.05.2020 - II ZB 7/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Notanwalt bei Beendigung des

    Das Berufungsgericht hat, unter rechtsfehlerfreier Ausübung des ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessens und unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof zur Bemessung der Beschwer eines zur Auskunft oder Einsichtsgewährung verurteilten Beklagten entwickelten Grundsätze, den Beschwerdewert auf 350 EUR festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 7 und 8; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 8 und 9 beide mwN).
  • BGH, 18.10.2022 - II ZB 7/22

    Auskunft und Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens aus zwei

    Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14, ZOV 2017, 201 Rn. 8; Beschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 6; beide mwN).
  • KG, 08.10.2020 - 22 U 131/19

    Anspruch auf Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung für eine WEG Festsetzung

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14 -, Rn. 7, juris).
  • KG, 08.10.2020 - 27 U 131/19

    Wert der Beschwer bei einer erfolgten Verurteilung zur Neuerteilung einer

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - II ZB 29/14 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2019 - 7 U 108/19

    Anspruch auf Auskunfterteilung über ein Auseinandersetzungsguthaben

    Ein Interesse der beklagten Partei, die vom Gegner erstrebte und mit der Auskunftsklage vorbereitete Durchsetzung des Leistungsanspruchs zu verhindern oder zu erschweren, bleibt dagegen bei der Bewertung außer Betracht (vgl. BGHZ 128, 85; Beschluss v. 21.05.2019 - II ZB 17/18; Beschluss v. 03.04.2019 - VII ZB 59/18; Beschluss v. 01.03.2018 - I ZB 97/17; Beschluss v. 19.04.2016 - II ZB 29/14, zit. jeweils nach juris.de).
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