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   BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19   

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https://dejure.org/2020,35005
BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19 (https://dejure.org/2020,35005)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2020 - II ZB 31/19 (https://dejure.org/2020,35005)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - II ZB 31/19 (https://dejure.org/2020,35005)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten durch Ergänzung

  • rewis.io

    Kostenentscheidung: Versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19
    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) in dem Beschluss des Senats vom 2. Mai 2020 kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - II ZR 297/11, MDR 2013, 807 Rn. 2; Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • BGH, 26.08.2009 - II ZR 157/08

    Nachholung der versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die durch die

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19
    Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) in dem Beschluss des Senats vom 2. Mai 2020 kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - II ZR 297/11, MDR 2013, 807 Rn. 2; Beschluss vom 26. August 2009 - II ZR 157/08, juris, mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16

    Zur Frage, ob die Frist zur Beschlussergänzung hinsichtlich der Kosten des

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - II ZB 31/19
    Die zweiwöchige Frist zur Stellung des Ergänzungsantrags, die mit der formlosen Mitteilung des Beschlusses vom 2. Mai 2020 begann (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - II ZB 21/16, NJW-RR 2019, 509 Rn. 10), war bei Eingang des Antrags abgelaufen.
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