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   BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05   

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https://dejure.org/2005,1927
BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05 (https://dejure.org/2005,1927)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2005 - II ZB 4/05 (https://dejure.org/2005,1927)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05 (https://dejure.org/2005,1927)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 286
  • MDR 2006, 466
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05
    Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, die seit jeher umstrittene Frage, ob ein Einstellungsbeschluss mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden könne, sei durch die Entscheidung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2004 (XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14 = NJW 2004, 2224) nicht sachgerecht gelöst worden.

    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden (BGH, Beschl. v. 21. April 2004 aaO m.w.Nachw.).

    Das hat der XII. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 21. April 2004 (aaO) - anders als das Beschwerdegericht für richtig hält - unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Gesichtspunkte eingehend und überzeugend begründet.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05
    Das gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004.1112 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

    Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05 - NJW-RR 2006, 286 und vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05 - InVo 2006, 146;Prütting/Gehrlein/Lohmann, ZPO, § 574, Rn. 17).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Insbesondere besteht keine Bindung an die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112; Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 28.10.2008 - V ZB 109/08, FamRZ 2009, 38 Tz. 3, 5).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht unwirksam ist, wenn schon der Beschwerderechtszug nicht eröffnet war (so BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Tz. 6 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage, m.w.N.; a.A. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 574 Rdn. 9a; Künkel, MDR 2006, 486); denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. unten unter IV 3).
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