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   BGH, 06.12.2011 - II ZB 5/11   

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BGH, 06.12.2011 - II ZB 5/11 (https://dejure.org/2011,915)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2011 - II ZB 5/11 (https://dejure.org/2011,915)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - II ZB 5/11 (https://dejure.org/2011,915)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Halbs 2 KapMuG, § 5 KapMuG
    Kapitalanleger-Musterverfahren: Fehlende Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei bereits erfolgtem Vorlagebeschluss in demselben Ausgangsverfahren mit denselben Parteien und identischem Feststellungsziel

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Bindung an zweiten Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel in demselben KapMuG-Verfahren

  • Betriebs-Berater

    Keine Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das OLG im Musterverfahren

  • Betriebs-Berater

    Keine Bindungswirkung des wiederholten Vorlagebeschlusses für das OLG im Musterverfahren

  • rewis.io

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Fehlende Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1; KapMuG § 5
    Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei bereits erfolgtem Vorlagebeschluss in demselben Ausgangsverfahren mit denselben Parteien und identischem Feststellungsziel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bindung für OLG an Vorlagebeschluss in Verfahren nach KapMuG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Zur Bindungswirkung eines weiteren Vorlagebeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    KapMuG-Musterverfahren und der doppelte Vorlagebeschluss

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, § 5
    Keine Bindung an zweiten Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel in demselben KapMuG-Verfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Erlass eines zweiten Vorlagebeschlusses mit identischem Feststellungsziel in demselben Musterverfahren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 281
  • ZIP 2012, 269
  • WM 2012, 210
  • BB 2012, 329
  • BB 2012, 799
  • DB 2012, 284
  • NZG 2012, 190
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - II ZB 5/11
    Den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. März 2010 zum Vorlagebeschluss des Landgerichts vom 12. November 2009 hat der erkennende Senat inzwischen aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, ZIP 2011, 1790; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Dieser Ausschluss der Anfechtbarkeit gilt nur für den Vorlagebeschluss selbst, nicht aber für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, mit der der Vorlagebeschluss aufgehoben wird (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, ZIP 2011, 1790 Rn. 6; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    a) Der erkennende Senat hat sich im vorliegenden Musterverfahren bereits in seinem Beschluss vom 26. Juli 2011 (II ZB 11/10, ZIP 2011, 1790; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) damit befasst, ob der geltend gemachte Anspruch Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann, ob das Feststellungsziel auf die Feststellung des Anspruchs selbst gerichtet ist und ob im Hinblick darauf die Bindungswirkung nicht besteht.

  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 2/17

    Porsche/VW: Zunächst kein weiteres Kapitalanleger-Musterverfahren

    Eine Abhängigkeit in diesem Sinne liegt nicht nur dann vor, wenn im zuerst erlassenen und im zeitlich späteren Vorlagebeschluss jeweils identische Feststellungsziele zur Entscheidung gestellt werden (vgl. BGH Beschluss vom 9.3.2017 - III ZB 135/15 - ZIP 2017, 720 Rn. 10; Beschluss vom 6.12.2011 - II ZB 5/11 - NJW-RR 2012, 281 Rn. 5).

    Vielmehr soll durch die Vorschrift des § 7 KapMuG auch ausgeschlossen werden, dass ein Prozessgericht durch einen Vorlagebeschluss ein Musterverfahren zu einer weiteren Anspruchsvoraussetzung einleitet, wenn bereits ein Musterverfahren zu einer anderen Voraussetzung desselben Anspruchs eingeleitet worden ist (BT-Drucks. 15/5091 S. 24; BGH Beschluss vom 6.12.2011 - II ZB 5/11 - NJW-RR 2012, 281 Rn. 10 zu §§ 5, 7 KapMuG aF).

    Für diese Auslegung des § 7 KapMuG spricht insbesondere der Umstand, dass nur auf diese Weise dem vom Gesetzgeber mit § 5 KapMuG aF bzw. § 7 KapMuG nF verfolgten Ziel Rechnung getragen werden kann, aus prozessökonomischen Gründen parallel geführte Musterverfahren zu vermeiden (vgl. dazu BT-Drucks. 15/5091 S. 24; BGH Beschluss vom 6.12.2011 - II ZB 5/11 - NJW-RR 2012, 281 Rn. 10; vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.6.2018, 3 Kap 1/16, aaO S. 9; Beschluss vom 23.10.2018, 3 Kap 1/16, aaO unter II.3 a) und b); Fullenkamp in Vorwerk/Wolf KapMuG 1. Aufl. § 5 Rn. 1).

  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19

    BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu

    § 7 Satz 2 KapMuG, nach dem ein unter Verstoß gegen die Sperrwirkung ergangener Vorlagebeschluss nicht bindend ist, lehnt sich an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 KapMuG aF an, die eine Ausnahme von der Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 KapMuG ungeachtet einer ausdrücklichen Regelung anerkannt hat (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, ZIP 2012, 269 Rn. 7) und soll diese Einschränkung klarstellen(RegE eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, BT-Drucks. 17/8799, S. 20).

    Dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anfechtung eines die Sperrwirkung feststellenden Beschlusses (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, ZIP 2012, 269 Rn. 6) einschränken wollte, ist nicht ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017 - III ZB 62/16, AG 2017, 543 Rn. 5).

    Damit sollen parallellaufende Musterverfahren aus prozessökonomischen Gründen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, ZIP 2012, 269 Rn. 10 für § 5 KapMuG aF).

  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 30/19

    KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren Musterverfahrens

    aa) Der Senat hat zu § 5 KapMuG aF ausgesprochen, dass die Sperrwirkung bereits mit Erlass des ersten Vorlagebeschlusses einsetzt und durch eine nicht rechtskräftige Aufhebung dieses Vorlagebeschlusses durch das Oberlandesgericht nicht entfällt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, ZIP 2012, 269 Rn. 11).
  • BGH, 09.03.2017 - III ZB 135/15

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses;

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, BGHZ 190, 383, 385 Rn. 6 und vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, NJW-RR 2012, 281 Rn. 6 [jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG in der Fassung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005, BGBl. I S. 2437 - aF]) und auch im Übrigen zulässig.

    Gleiches gilt, wenn das Prozessgericht bereits einen Vorlagebeschluss mit identischen Feststellungszielen erlassen hat und daher die Sperrwirkung des § 7 Satz 2 KapMuG eingreift (siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 aaO Rn. 5 [zu § 5 KapMuG aF]).

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 62/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindung des Oberlandesgerichts an einen

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, BGHZ 190, 383, 385 Rn. 6 und vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, NJW-RR 2012, 281 Rn. 6 [jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG in der Fassung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005, BGBl. I S. 2437 - aF]) und auch im Übrigen zulässig.

    Gleiches gilt, wenn das Prozessgericht bereits einen Vorlagebeschluss mit identischen Feststellungszielen erlassen hat und daher die Sperrwirkung des § 7 Satz 2 KapMuG eingreift (siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 aaO Rn. 5 [zu § 5 KapMuG aF]).

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 61/16

    Schadenersatzbegehren unter dem Vorwurf einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung;

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, BGHZ 190, 383, 385 Rn. 6 und vom 6. Dezember 2011 - II ZB 5/11, NJW-RR 2012, 281 Rn. 6 [jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG in der Fassung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005, BGBl. I S. 2437 aF]) und auch im Übrigen zulässig.

    Gleiches gilt, wenn das Prozessgericht bereits einen Vorlagebeschluss mit identischen Feststellungszielen erlassen hat und daher die Sperrwirkung des § 7 Satz 2 KapMuG eingreift (siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 aaO Rn. 5 [zu § 5 KapMuG aF]).

  • LG Kleve, 04.05.2015 - 4 OH 1/16

    Musterverfahren; Vorlagebeschluss; Zulässigkeit; Unzulässigkeit; Aussetzung;

    Durch § 7 KapMuG soll ausgeschlossen werden, dass ein weiteres Musterverfahren eingeleitet werden kann, wenn bereits ein Musterverfahren eingeleitet worden ist (BGH NJW-RR 2012, 281, 282; BT-Drs. 15/5091, S. 24, linke Spalte; BT-Drs. 17/8799, S. 20, rechte Spalte).
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