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BGH, 12.07.1993 - II ZB 6/93 |
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- Wolters Kluwer
Wirkungen eines wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfenen Rechtsmittels auf die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Wirkungen der Erteilung einer Wiedereinsetzung in den ...
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Verfahrensgang
- LG Essen, 28.09.1992 - 4 O 315/92
- OLG Hamm, 08.02.1993 - 8 U 272/92
- BGH, 12.07.1993 - II ZB 6/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1993 - II ZB 6/93
Mit dem Beschuß, durch den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt wird, wird der das Rechtsmittel verwerfende Beschluß gegenstandslos, ohne daß er besonders aufgehoben zu werden braucht (vgl. BGH, Beschl. v. 22. November 1957 - IV ZB 236/57, LM ZPO § 519 b Nr. 9).
- BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13
Notanwaltsbestellung und Wiedereinsetzung: Mandatsniederlegung des beauftragten …
Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Juli 1993, II ZB 6/93).Hat die Partei - wie hier - zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - II ZB 6/93, n.v.;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 "Niederlegung des Mandats";… Musielak/Weth, ZPO, 10. Aufl., § 78b Rn. 5;… Musielak/Grandel aaO § 233 Rn. 38).
- LSG Bayern, 16.11.2000 - L 9 AL 169/98
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie von …
Nach BGH vom 14.12.1979 kann jedenfalls ein allenfallsiges Verschulden des ehemaligen Vertreters in einem solchen Fall dem Prozessbeteiligten nicht zugerechnet werden (BGH NJW 1980, 999; ebenso BGH vom 12.07.1993 Az.: II ZB 6/93, sofern nicht die Partei die Niederlegung zu vertreten hat).