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   BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15   

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https://dejure.org/2015,42885
BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,42885)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2015 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,42885)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,42885)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 294 ZPO
    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich versicherten Vorbringen

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, § 294 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines dem Kläger zuzurechnenden Anwaltsverschuldens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds; Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • rewis.io

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich versicherten Vorbringen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines dem Kläger zuzurechnenden Anwaltsverschuldens; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds; Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - und die Glaubwürdigkeitsprobleme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - und der Verlust auf dem Postweg

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.2015 - II ZB 27/14

    Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 5 mwN).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn - wie vorliegend - konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 7; Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, NJW 2015, 349 Rn. 14).

    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Ihre Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Glaubhaftmachungsmitteln umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12).

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Insbesondere wäre er nicht gehalten gewesen, die Berufungsschrift zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7).

    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 8).

    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).

    Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 13).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Insbesondere wäre er nicht gehalten gewesen, die Berufungsschrift zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7).

    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).

    Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 13).

    Ihre Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Glaubhaftmachungsmitteln umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12).

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Insbesondere wäre er nicht gehalten gewesen, die Berufungsschrift zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 7).

    Die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 8 beide mwN).

  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Dies gilt aber dann nicht, wenn - wie vorliegend - konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZB 27/14, FamRZ 2015, 1715 Rn. 7; Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, NJW 2015, 349 Rn. 14).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorlage der Unterlagen pflichtgemäß oder überobligatorisch erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, NJW 2015, 349 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 8).

    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 52/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht zur Überwachung des Eingangs von

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Vielmehr darf sich der Absender grundsätzlich auf die Zuverlässigkeit der Postdienste verlassen (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 12; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 8).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15
    Dieser Hinweis genügte, um der anwaltlich vertretenen Klägerin hinreichend deutlich zu machen, dass das Berufungsgericht die vorgelegte eidesstattliche Versicherung ihres Prozessbevollmächtigten zur Glaubhaftmachung nicht als ausreichend erachtete, und ihr Gelegenheit zu geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, MDR 2010, 648 Rn. 10).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Krankenhausträger wegen ärztlicher

    a) Da die Klägerin nicht die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründungsschrift beim zuständigen Gericht geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457; vom 9. Juli 1987 - VII ZB 10/86, NJW 1987, 2875), sondern den ausreichend frühen Einwurf bei einem unzuständigen, aber die Weiterleitung übernehmenden Gericht, ist das Berufungsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass für dieses Vorbringen lediglich Glaubhaftmachung gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, NJOZ 2016, 588 Rn. 13).

    Dies gilt dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (BGH, Beschlüsse vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14, NJW 2015, 349 Rn. 14; vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, NJOZ 2016, 588 Rn. 13 mwN).

    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens, die grundsätzlich Sache des Tatrichters ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, NJOZ 2016, 588 Rn. 17).

  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 356/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstücks gekommen ist, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17 - juris Rn. 11 und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 - juris Rn. 15).

    Diese Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Verfahrensstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 - juris Rn. 10 mwN und vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17 mwN).

  • BGH, 02.02.2017 - VII ZB 41/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anhörung des Rechtsanwalts bei angeblichem

    Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15, NJW-RR 2016, 1402 Rn. 8; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an

    Die Beweiswürdigung kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16, juris Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, juris Rn. 17; vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 13; vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    aa) Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16 Rn. 14, NJW-RR 2017, 627; Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15 Rn. 8, NJW-RR 2016, 1402; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14 Rn. 14 m.w.N., NJW 2015, 3517).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2016 - 21 U 21/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens, was grundsätzlich Sache des Gerichts ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015, II ZB 7/15 mit weiteren Nachweisen zitiert nach juris Rz. 13).
  • BGH, 20.04.2017 - VII ZB 41/16
    Hierzu gehört, wenn - wie im Streitfall - Wiedereinsetzung mit der Behauptung begehrt wird, dass ein zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post als Grundlage für die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 40/15, NJW-RR 2016, 1402 Rn. 8; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15 Rn. 15; Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, NJW 2015, 3517 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 23.06.2021 - 10 SaGa 9/21

    Unterlassung der Offenlegung und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen;

    Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens nach § 286 ZPO ( BGH, 01.12.2015, II ZB 7/15, Rn. 17; Zöller-Greger, 33. Aufl., § 294 ZPO, Rn. 6 ).
  • BGH, 21.09.2017 - V ZB 18/17

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es hat zutreffend angenommen, dass es dazu ausreicht, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zum Einwurf glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in ihrem bzw. im Verantwortungsbereich ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14, vom 1. Dezember 2015 - II ZB 7/15, JurBüro 2016, 446 = juris Rn. 15 und vom 2. Februar 2017 - VII ZB 41/16, NJW-RR 2017, 627 Rn. 14; ähnlich auch Senat, Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701 Rn. 9 und BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16, juris Rn. 20 f.).
  • OLG München, 04.04.2018 - 6 W 164/18

    Anforderungen an Rechtsbestand eines Verfügungspatents

    Die Antragstellerin hat unter Bezugnahme auf die im Register eingetragene ausschließliche Lizenz durch Vorlage der "Confirmation ..." der Patentinhaberin vom 30.11.2017 und der eidesstattlichen Versicherung des Vizepräsidenten der Patentinhaberin vom 22.10.2017 (Anlage ASt 7) glaubhaft gemacht (§ 294 ZPO; zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 1.12.2015 - II ZB 7/15 Tz. 17 mwN), dass sie an dem Verfügungspatent eine ausschließliche Lizenz besitzt und folglich berechtigt ist, Ansprüche aus dem Verfügungspatent geltend zu machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 12 A 697/15

    Bewilligungsanspruch eines Auszubildenden von Vorausleistungen des Studentenwerks

  • VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/15   

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BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,11918)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,11918)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - II ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,11918)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht im Hinblick auf die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht im Hinblick auf die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes

  • rechtsportal.de

    StPO § 265
    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht im Hinblick auf die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzungsgründe - und die Hinweispflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

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