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   BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11   

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https://dejure.org/2012,574
BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11 (https://dejure.org/2012,574)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - II ZB 9/11 (https://dejure.org/2012,574)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - II ZB 9/11 (https://dejure.org/2012,574)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung: Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kanzlei-Organisation: Ein "schlichtes Büroversehen" rechtfertigt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwaltsverschulden bei verspätetem Eingang eines Berufungsbegründungsschriftsatzes beim zuständigen Gericht durch Aufkleben eines falschen Adressaufklebers durch eine Büroangestellte

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Verwendung von Adressaufklebern in der Kanzlei

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Verwendung von Adressaufklebern in der Kanzlei

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung: Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Kein Anwaltsverschulden bei falscher Adressierung des Briefumschlags einer Berufungsschrift durch zuverlässige Büroangestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anwaltsverschulden bei verspätetem Eingang eines Berufungsbegründungsschriftsatzes beim zuständigen Gericht durch Aufkleben eines falschen Adressaufklebers durch eine Büroangestellte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falscher Aufkleber auf Berufungsschriftsatz: Anwaltsverschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Kein Anwaltsverschulden bei falscher Adressierung einer Berufungsbegründung durch zuverlässige Büroangestellte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versehentliches Aufkleben eines falschen Adressetiketts gilt nicht als Organisationsverschulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufungsbegründung irrtümlich an falsche Gerichtsadresse losgeschickt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 380
  • ZIP 2012, 896 (Ls.)
  • MDR 2012, 362
  • FamRZ 2012, 545
  • VersR 2013, 474
  • AnwBl 2012, 370
  • AnwBl Online 2012, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliches Einlegen eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510; Beschluss vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94, NJW 1994, 2958; Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510; Beschluss vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94, NJW 1994, 2958; Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686).
  • BGH, 14.07.1994 - VII ZB 7/94

    Zurechnung eines Fehlers einer Auszubildenden im 2. Lehrjahr

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510; Beschluss vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94, NJW 1994, 2958; Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 5 UF 12/13

    Verfahrensrechtliche Einordnung eines Antrags auf Nutzungsentschädigung wegen

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung auch für den Rechtsanwalt in analoger Anwendung von § 17 Abs. 2 FamFG im Einzelfall ein Schutzbedürfnis dahingehend bestehen, dass dieser auf deren Richtigkeit vertrauen darf (BGH MDR 2012, 362).
  • BPatG, 28.07.2015 - 14 W (pat) 28/14
    Dass es in diesem an sich zufriedenstellend funktionierenden System zu einer einmaligen Fehlleistung gekommen ist, lässt keine Rückschlüsse auf einen allgemeinen Organisationsmangel zu (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2012, 380; sowie Schulte, a. a. O., § 123, Rdn. 123 m. w. N.).
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