Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.2016

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   BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16   

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https://dejure.org/2016,11769
BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,11769)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,11769)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,11769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 719 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO, § 712 ZPO, § 711 ZPO, § 713 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Antrag im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde; Versäumung der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags durch den Schuldner im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Antrag im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde; Versäumung der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags durch den Schuldner im ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 5 S. 2; ZPO § 719 Abs. 2
    Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil; Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Antrag im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde; Versäumung der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags durch den Schuldner im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2010 - XII ZR 31/10

    Revision im Räumungsprozess gegen den Gaststättenpächter:

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2011 - II ZR 221/10, WuM 2011, 528 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 30.08.2011 - II ZR 221/10

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Voraussetzungen für eine einstweilige

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2011 - II ZR 221/10, WuM 2011, 528 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 675/15

    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    bb) Entgegen der Ansicht des Beklagten ist nicht ersichtlich, dass das Berufungsgericht ihm rechtsirrig keine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO gewährt hat, was zur Folge hätte, dass ihm das Unterlassen des Antrags nach § 712 ZPO nicht vorgeworfen werden könnte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - VI ZR 675/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.10.2010 - VIII ZR 155/10

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Einstweilige Einstellung der

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2011 - II ZR 221/10, WuM 2011, 528 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 98/10

    Möglichkeit einer Einstellung gemäß § 719 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass der Beklagte aufgrund der - laut Protokoll der mündlichen Verhandlung - ausführlichen Erörterung darauf vertrauen durfte, dass die Berufung des Klägers keinen Erfolg haben würde - unabhängig davon, dass die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grundsätzlich ohnedies keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2010 - II ZR 98/10, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 04.09.2012 - II ZR 207/12

    Vollstreckungsschutz gegen die Verurteilung der Treuhandkommandistin eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2016 - II ZR 105/16
    a) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - II ZR 207/12, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2011 - II ZR 221/10, WuM 2011, 528 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; Beschluss vom 27. Oktober 2010 - VIII ZR 155/10, WuM 2010, 765 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung;

    Eine Einstellung scheidet grundsätzlich aus, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher möglich und zumutbar war (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705 Rn. 7 und vom 24. Mai 2016 - II ZR 105/16, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2016 - II ZR 105/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42567
BGH, 08.11.2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,42567)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,42567)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2016 - II ZR 105/16 (https://dejure.org/2016,42567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Beschwer des Beklagten sowie des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Beschwer des Beklagten sowie des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Festsetzung der Beschwer des Beklagten sowie des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - II ZR 105/16
    Zwar reicht es zur Glaubhaftmachung mittels Indizien aus, dass die auf die Hilfstatsachen gestützte Schlussfolgerung überwiegend wahrscheinlich erscheint (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870).
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