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   BGH, 25.04.1966 - II ZR 120/64   

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https://dejure.org/1966,497
BGH, 25.04.1966 - II ZR 120/64 (https://dejure.org/1966,497)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1966 - II ZR 120/64 (https://dejure.org/1966,497)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1966 - II ZR 120/64 (https://dejure.org/1966,497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Gesellschaftsanteils bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) - Übergang der Sozialansprüche und Sozialverbindlichkeiten auf den Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 221
  • NJW 1966, 1307
  • MDR 1966, 653
  • DB 1966, 854
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 231/07

    Verpflichtung der Gesellschafter zu Nachschusszahlungen

    Dies folgt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bereits aus § 14 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es auf die vom Berufungsgericht für unzutreffend gehaltene Entscheidung des Senats BGHZ 45, 221 ff. ankäme.

    Die Gesellschafter der Klägerin haben in dem - ebenfalls objektiv auszulegenden - § 14 des Gesellschaftsvertrages nicht nur, wie dies nach der früheren, vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats bereits ausreichend ist (BGHZ 45, 221, 222 ; zustimmend hierzu Soergel/ Hadding, BGB 12. Aufl. § 719 Rdn. 19; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 105 Rdn. 72), vorbehaltlos - mit Ausnahme des unstreitig erfüllten Erfordernisses der (Mit-)Übertragung des Appartements - ihre Zustimmung zu der Übertragung des Gesellschaftsanteils erklärt, sondern sie haben darüber hinaus in § 14 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages - wie dies von den Kritikern der Senatsrechtsprechung gefordert wird (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/1 § 17 III S. 353; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer, 5. Aufl. § 719 Rdn. 44; Staudinger/Habermeier, BGB [2003] § 719 Rdn. 16; Erman/Westermann, BGB 12. Aufl. § 719 Rdn. 12; Timm/Schöne in Bamberger/Roth, Kommentar zum BGB 2. Aufl. § 719 Rdn. 11; Teichmann, NJW 1966, 2336, 2338 ff. ; Ganssmüller, DB 1967, 891, 892 ff.) - dem schuldbefreienden Übergang der Sozialverbindlichkeiten auf den Erwerber zugestimmt.

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

    aa) Entgegen der Meinung der Revision konnte es das Berufungsgericht offen lassen, ob ein aus der Zeit vor der Übertragung des Gesellschaftsanteils des Klägers auf den Beklagten herrührender Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung des vom Kläger zuviel entnommenen Gewinns (Sozialanspruch) mit der Übertragung des Anteils auf den Beklagten als Schuldner übergegangen ist oder ob der Kläger Schuldner eines solchen Anspruchs der Gesellschaft geblieben ist (vgl. dazu BGHZ 45, 221).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 76/92

    Anwaltliche Aufklärungspflicht vor Vergleichsabschluß

    Dabei hat das Berufungsgericht übersehen, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils "im Zweifel" ein Übergang solcher Ansprüche und Verpflichtungen gewollt ist, die sich bei Vertragsschluß bereits im Rechenwerk der Gesellschaft niedergeschlagen haben, also inbesondere aus Privat- und Darlehenskonten des Veräußerers, es sei denn daß die Vertragspartner über solche Nebenkonten eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben oder sich ein abweichender Wille der Beteiligten aus den Umständen, insbesondere aus den Vertragsverhandlungen, ergibt (BGHZ 45, 221, 222 f; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1972 - II ZR 98/70, WM 1973, 169 f; v. 5. Mai 1986 - II ZR 163/85, WM 1986, 1314, 1315; v. 2. November 1987 - II ZR 50/87, WM 1988, 265, 266; v. 5. November 1992 - IX ZR 260/91IX ZR 260/91, z.V.b. ).
  • BGH, 07.12.1972 - II ZR 98/70

    Veräußerung eines Gesellschaftsanteils durch einen Gesellschafter mit Zustimmung

    Veräußert ein Gesellschafter mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil, so gehen im Zweifel alle auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Geldansprüche auf den Erwerber über, auch soweit sie auf dem Privatkonto verbucht sind und die Entnahme gestattet ist (Ergänzung zu BGHZ 45, 221).

    Er übt die Geschäftsführung regelmäßig selbst dann in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und im Rahmen seiner allgemeinen Gesellschafterrechte und -pflichten aus, wenn die Vergütung - wie hier - auch bei Eintritt von Verlusten zu zahlen ist und im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Unkostenfaktor behandelt werden soll (§ 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages), Die Vereinbarung einer Tätigkeitsvergütung ist deshalb nichts anderes als eine vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen über die Rechte des geschäftsführenden Gesellschafters (BGH NJW 1966, 1307, insoweit in BGHZ 45, 221 nicht abgedr.).

    Die Beantwortung der Frage, wer nach der Übertragung des Anteils Träger der in der Person des Veräußerers entstandenen Ansprüche ist, setzt im Einzelfalle die Feststellung voraus, was die Vertragspartner erklärtermaßen gewollt haben (BGHZ 45, 221).

    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. April 1966 (BGHZ 45, 221) ausgesprochen, daß aus der Vergangenheit herrührende Geldansprüche und -Verpflichtungen im Zweifel nur dann auf den neuen Gesellschafter übergehen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits im Rechenwerk der Gesellschaft ihren Niederschlag gefunden haben, insbesondere - wie hier - aus dem Privatkonto des Veräußerers ersichtlich sind.

  • BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19

    Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur

    Mit der Übernahme der Rechtsstellung des Altgesellschafters können den Neugesellschafter auch Verbindlichkeiten des Altgesellschafters gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Mitgesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 120/64, BGHZ 45, 221, 222), nicht aber sonstige Verbindlichkeiten des Altgesellschafters treffen.
  • OLG Stuttgart, 31.10.2012 - 14 U 19/12

    Handelsregistereintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen:

    Denn es stand den Parteien des Kauf- und Abtretungsvertrags vom 08.04.2011 zwar frei zu vereinbaren, welche - nach §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB und § 717 Satz 2 BGB selbstständig übertragbaren - Ansprüche des veräußernden Gesellschafters bzw. welche Sozialverbindlichkeiten der X & O GmbH & Co. KG gegenüber dem Veräußerer auf den Erwerber übergehen sollten, wobei dies auch und gerade für die aus der Vergangenheit herrührenden gilt (vgl. etwa BGHZ 45, 221 ff.; OLG Köln, Urt. v. 11.01.2000 - 22 U 139/99 - Tz. 50; Staub/Schäfer, a.a.O., § 105 Rn. 307 ff.).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91

    Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages

    Bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils ist - im Wege der Vertragsauslegung mit Rücksicht auf die Interessenlage -"im Zweifel" ein Übergang solcher Ansprüche und Verpflichtungen als gewollt anzunehmen, die sich bei Vertragsschluß bereits im Rechenwerk der Gesellschaft - insbesondere auf Privat- und Darlehenskonten des Veräußerers - niedergeschlagen haben, es sei denn, daß die Vertragspartner über solche Nebenkonten eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben oder sich ein abweichender Wille der Beteiligten aus den Umständen, insbesondere aus den Vertragsverhandlungen, ergibt (BGHZ 45, 221, 222 f; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1972 - II ZR 98/70, WM 1973, 169 f; v. 5. Mai 1986 - II ZR 163/85, WM 1986, 1314, 1315; v. 2. November 1987 - II ZR 50/87, WM 1988, 265, 266).
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 163/85

    Übertragung eines Gesellschafteranteils - Rechtsnachfolge des Eintretenden -

    Die Beantwortung der Frage, wer nach der Übertragung des Anteils Träger der in der Person des Veräußerers entstandenen Ansprüche ist, setzt im Einzelfall die Feststellung voraus, was die Vertragspartner erklärtermaßen gewollt haben (BGHZ 45, 221 = NJW 1966, 1307; Senat, NJW 1973, 328 = BB 1973, 165, 166 = WM 1973, 169 f.).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß aus der Vergangenheit herrührende Geldansprüche (und - verpflichtungen) im Zweifel dann auf den neuen Gesellschafter übergehen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits im Rechenwerk der Gesellschaft ihren Niederschlag gefunden haben, insbesondere, die hier, aus dem Privat - oder Darlehenskonto des Veräußerers ersichtlich sind (BGHZ 45, 221 (223) = NJW 1966, 1307; Senat, NJW 1973, 328).

  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 84/72

    Rechtmäßigkeit einer Geschäftsführungsmaßnahme in einer OHG - Umfang der

    Allerdings gehen, wenn ein Gesellschafter seinen Anteil durch Rechtsgeschäft auf einen Dritten oder auf einen bestimmten Mitgesellschafter überträgt, seine Gesellschaftsverbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Rechenwerk der Gesellschaft ergeben, im Zweifel auf den Erwerber über (BGHZ 45, 221; Urt. v. 4.4. 68 - II ZR 68/66, WM 1968, 892).
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 162/85

    Geltendmachung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche des ausgeschiedenen

    Die Beantwortung der Frage, wer nach der Übertragung des Anteils Träger der in der Person des Veräußerers entstandenen Ansprüche ist, setzt im Einzelfall die Feststellung voraus, was die Vertragspartner erklärtermaßen gewollt haben (BGHZ 45, 221; Sen. Urt. v. 7. Dezember 1972 - II ZR 98/70, BB 1973, 165, 166 = WM 1973, 169 f.).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß aus der Vergangenheit herrührende Geldansprüche (und -verpflichtungen) im Zweifel dann auf den neuen Gesellschafter übergehen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits im Rechenwerk der Gesellschaft ihren Niederschlag gefunden haben, insbesondere - wie hier - aus dem Privat- oder Darlehenskonto des Veräußerers ersichtlich sind (BGHZ 45, 221, 223; Sen. Urt. v. 7. Dezember 1972, aaO).

  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 35/77

    Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers durch einen aus einer

  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 164/85

    Geltendmachung einer Werklohnforderung aus Veredelungsarbeiten - Geltendmachung

  • KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall

  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 68/66

    Abtretung eines Kommanditanteils - Vertragliche Vereinbarung von Inhalt und

  • OLG München, 21.12.2011 - 7 U 2773/11

    Übertragung des Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG: Erstreckung einer

  • BGH, 06.12.1982 - II ZR 70/82

    Klage auf Zahlung einer rückständigen Kommanditeinlage - Beitritt eines auf dem

  • OLG Nürnberg, 06.07.1993 - 3 U 1339/93
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV B 221.67

    Nachbarliche Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines "Garagenanbaues" -

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 12 U 75/01

    Schenkungsvertrag über eine Kommanditbeteiligung: Grundsätze ergänzender

  • BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
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