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   BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81   

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https://dejure.org/1982,789
BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81 (https://dejure.org/1982,789)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1982 - II ZR 123/81 (https://dejure.org/1982,789)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1982 - II ZR 123/81 (https://dejure.org/1982,789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 107 Abs. 3, 241 Nr. 3 AktG; §§ 25, 27 MitbestG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit von Satzungs- oder Geschäftsordnungsbestimmungen einer Aktiengesellschaft betreffend vermögensrechtlicher Ansprüche - Innere Ordnung und Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats - Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung - Wahl mehr als eines Stellvertreters für den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 106
  • NJW 1982, 1525
  • ZIP 1982, 434
  • MDR 1982, 553
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
    Es soll über das Interesse der unmittelbar Betroffenen hinaus dem Wohl der Allgemeinheit dienen (BVerfGE 50, 290, 350 f) und nimmt mit seiner gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung innerhalb der Rechtsordnung einen Rang ein, der es grundsätzlich ausschließt, einzelnen seiner materiell-rechtlichen Bestimmungen das öffentliche Interesse im Sinne von § 241 Nr. 3 AktG abzusprechen.

    Von einem in diesem Rahmen gesicherten Fortbestand bisheriger Regelungskompetenzen der Satzung ist ersichtlich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Mitbestimmungsurteil vom 1. März 1979 mit dem Hinweis auf die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Anteilseigner ausgegangen (BVerfGE 50, 290, 324; Wiedemann, AP Anm. zu § 1 Nr. 1 MitbestG Bl. 915; Ulmer, BB 1979, 398, 399).

    Denn dieses räumt den Anteilseignern ein "leichtes Übergewicht" ein, das sie mit den gesellschaftsrechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten absichern können (BVerfGE 50, 290, 324).

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
    Wie der Senat in seinem ebenfalls am 25. Februar 1982 verkündeten Urteil in der Sache II ZR 102/81 näher ausführt, ist eine Regelung zur Auflösung von Pattsituationen in Ausschüssen grundsätzlich zulässig und namentlich mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar.

    c) Anders als in der Sache II ZR 102/81 steht hier die Zuweisung des Stichentscheids an den Vorsitzenden nicht im Zusammenhang mit einer ausdrücklichen Regelung, die (in jener Sache von den Parteien unbeanstandet) das gesetzliche Modell eines paritätisch zusammengesetzten Gesamtaufsichtsrats sinngemäß auf einen Ausschuß überträgt.

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
    Eine solche Vorschrift verletzt nicht nur die nach dem Mitbestimmungsgesetz ebenso wie aktienrechtlich gewährleistete Wahlfreiheit des Aufsichtsrats, sondern auch den tragenden Grundsatz der individuell gleichen Berechtigung und Verantwortung aller Aufsichtsratsmitglieder ohne Rücksicht darauf, wer sie in den Aufsichtsrat berufen hat (BGHZ 64, 325, 330 f).
  • OLG München, 29.04.1981 - 20 U 1464/80

    Nichtigkeitsgründe von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft;

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
    Das Berufungsgericht (Urteilsabdr. in NJW 1981, 2201 mit krit. Anm. Raiser, ebenda S. 2166) hält die Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage nach § 249 AktG nicht für erfüllt, weil der Hauptversammlungsbeschluß vom 16. März 1978 in keinem der von den Klägern beanstandeten Punkte mit dem Wesen der Aktiengesellschaft unvereinbar sei oder eine ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse ergangene Vorschrift verletze (§ 241 Nr. 3 AktG).
  • LG München I, 16.01.1980 - 6 O 1171/79
    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81
    Über die weiteren Kosten ist im Verfahren 20 U 1713/81 = 6 O 1171/79 zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Vermögensrechtlich sind auch Ansprüche, die auf vermögensrechtlichen Beziehungen beruhen (BGHZ 83, 106 [109]).
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Nach geltendem Recht entscheidet der Gesamtaufsichtsrat in dem durch § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG zugelassenen Rahmen über die aus seiner Mitte zu bildenden Ausschüsse, deren Aufgaben und personelle Besetzung aufgrund seiner Organisationsautonomie ohne Bindung an Vorgaben der Satzung oder der Hauptversammlung (BGHZ 83, 106, 114 ff.) mit einfacher Mehrheit.

    Ein ganz anderer Gesichtspunkt ist es allerdings, daß - wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1982 (aaO S. 149) ausgeführt hat - die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit des Aufsichtsrats und das gleiche, ohne Rücksicht auf die Gruppenzugehörigkeit bestehende aktive und passive Wahlrecht jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds (BGHZ 83, 106 ff.) nicht dazu herhalten dürfen, zwingendes Mitbestimmungsrecht entgegen dessen Sinn und Zweck zu unterlaufen oder zu umgehen.

  • BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96

    Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters

    Darin kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, den Aufsichtsrat - wie vor Inkrafttreten des MitbestG - als ein homogenes Organ von Vertretern mit identischen Rechten und Pflichten und ohne Fraktionszwang zu gestalten (BGHZ 64, 325, 330 f.; BGHZ 83, 106 ff., 112 f.; BGHZ 122, 342, 358; ferner Hachenburg/Raiser aaO., § 52 Rdnr. 246; KK/Mertens, Anh. § 117 B § 25 MitbestG Rdnr. 5 und 10 f.).
  • BGH, 30.01.2012 - II ZB 20/11

    Mitbestimmung in einer GmbH mit zwingendem Aufsichtsrat: Zusammensetzung des

    Dieser in der mitbestimmungsfreien Aktiengesellschaft allgemein anerkannte Grundsatz (vgl. Hopt/Roth in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 107 AktG Rn. 7; Mertens in KK-AktG, 2. Aufl., § 107 Rn. 5) ist auch in das Mitbestimmungsgesetz eingegangen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 123/81, BGHZ 83, 106, 112 f.; Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 57/88, NJW 1989, 979, 981 f.).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Demnach sind vermögensrechtlich nicht nur auf Geld oder Geldeswert gerichtete Ansprüche, sondern auch solche, die auf vermögensrechtlichen Beziehungen beruhen, mögen auch für ihre Geltendmachung andere Beweggründe als die Wahrnehmung eigener Vermögensinteressen im Vordergrund stehen (BGHZ 83, 106, 109), sowie Ansprüche, die im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen (BGHZ 89, 198, 200).
  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt es das besondere gesellschaftspolitische Gewicht, die der Gesetzgeber dem Mitbestimmungsgesetz im Allgemeininteresse beigelegt hat, grundsätzlich aus, einzelnen seiner Bestimmungen das Öffentliche Interesse im Sinne von § 241 Nr. 3 AktG abzusprechen (BGHZ 83, 106, 110).
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

    Für die Weisungsfreiheit spricht auch die jedes Aufsichtsratsmitglied persönlich treffende Verantwortlichkeit und Haftung gemäß § 116 Aktiengesellschaft i. V. m. § 93 Aktiengesetz (BGH Urteile vom 5.6.1975, II ZR 23/74, BGHZ 64, 325, 331; vom 15.11.1982, II ZR 27/82, BGHZ 85, 293, 295; vom 25.2.1982, II ZR 123/81, BGHZ 83, 106, 113; vom 26.3.1984, II ZR 171/83, BGHZ 90, 38, 398).
  • BGH, 15.12.1986 - II ZR 18/86

    Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats; Bestellung von Ersatzmitgliedern;

    Der Grundsatz der individuell gleichen Berechtigung und Verantwortung aller Aufsichtsratsmitglieder (vgl. BGHZ 83, 106, 112 f.) erfordert es, daß nach der Satzung alle von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder die gleiche sichere Rechtsstellung haben, also nicht mit unterschiedlichen Mehrheiten abberufen werden können.
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 145/80

    Zur Unzulässigkeit einer AG-Satzungsbestimmung bei Ungleichbehandlung der

    Sammlung vorgesehen (BGHZ 83, 106, 144, 151).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Vermögensrechtlichen Charakter haben alle Angelegenheiten, die - zumindest auch - unmittelbar materielle Auswirkungen haben oder haben sollen, also auf Geld oder Geldeswert gerichtete Ansprüche sowie solche Ansprüche, die auf materiellen Beziehungen beruhen, mögen auch für ihre Geltendmachung andere Beweggründe als die Wahrnehmung eigener Vermögensinteressen im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Februar 1982, II ZR 123/81, BGHZ 83, 106 [109, juris Rn. 6]), sowie Ansprüche, die im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1983, VI ZR 94/82, BGHZ 89, 198 [200, juris Rn. 13]; vgl. Soutier in BeckOK Kostenrecht, 42. Ed. Stand: 1. Juli 2023, § 36 GNotKG Rn. 1; Bormann in Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 36 Rn. 10; Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl. 2021, § 36 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer

  • BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82

    Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>,

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 W 65/22

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Baumängeln

  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 178/91

    Gerichtliche Einigung im Verfahren zur vorzeitigen Aufhebung der Eigentums- und

  • BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20

    Geschäftswertfestsetzung bei Akteneinsicht

  • BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 776/87
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

  • OLG Hamburg, 29.09.1995 - 11 U 20/95

    Zuweisung von Beschlußgegenständen an Aufsichtsratsauschuß; Überwachung der Lage

  • OLG Hamburg, 04.04.1984 - 2 W 25/80

    Änderung der Satzung einer Gesellschaft und diesbezügliche Eintragung im

  • OLG Zweibrücken, 30.12.1981 - 3 W 82/81

    Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei GmbH

  • OLG Frankfurt, 23.04.1985 - 5 U 149/84

    Vertretung der Geschäftsführer durch den Sprecher gegenüber dem Gesamtbetriebsrat

  • OLG Hamburg, 25.05.1984 - 11 U 183/83

    Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in einem Vorstandsausschuss;

  • BGH, 02.07.1987 - V ZB 5/87

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nach freiem Ermessen des

  • BGH, 08.02.1985 - V ZR 104/84

    Anhaltspunkte für die Streitwertermittlung im Berufungsrechtlichen Verfahren -

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