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   BGH, 11.01.1971 - II ZR 143/68   

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https://dejure.org/1971,2408
BGH, 11.01.1971 - II ZR 143/68 (https://dejure.org/1971,2408)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1971 - II ZR 143/68 (https://dejure.org/1971,2408)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1971 - II ZR 143/68 (https://dejure.org/1971,2408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 802
  • MDR 1971, 730
  • WM 1971, 412
  • DB 1971, 617
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt nach der Senatsrechtsprechung einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, dass er für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnde Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat (BGH, Urteil vom 11. Januar 1971 - II ZR 143/68, WM 1971, 412, 414; Urteil vom 22. Juni 1972 - II ZR 67/70, WM 1972, 1229, 1230; Goette in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 113 Rn. 41; Schäfer in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 114 Rn. 61, 66).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Die Revision beruft sich für ihre Ansicht ferner auf Fleck, der unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 11. Januar 1971 (II ZR 143/68, WM 1971, 412), 22. Juni 1972 (II ZR 67/70, WM 1972, 1229) und 28. Juni 1982 - II ZR 121/81, WM 1982, 1025, 1026) ausführt, die kurze Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG komme dann nicht zum Tragen, wenn in dem Verstoß gegen die Geschäftsführer- und Organpflichten zugleich ein darüber hinausgehendes gesellschaftswidriges Verhalten liege (WM 1981, SB 3 Seite 9; WM 1985, 677, 679).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 7 U 36/21

    Umgang eines Vorstandsmitglieds mit Geschäftschancen

    Allerdings soll nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einem Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, der gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hat, dessen pflichtwidriges Verhalten aber darüber hinausgeht, weil er Geschäfte nicht für die Gesellschaft abgewickelt, sondern auf sich übergeleitet hat, nicht der Vorteil einer kurzen Verjährung von § 113 Abs. 3 HGB zugute kommen (BGH, Urteil vom 11.01.1971 - II ZR 143/68, NJW 1971, 802; Urteil vom 22.06.1972 - II ZR 67/70, NJW 1972, 1860).
  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 67/70

    Einverständliche Einbeziehung der Handelsvertretungen in den Geschäftsbereich der

    Die für Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen geltende kurze Verjährungsfrist des § 113 Abs. 3 HGB kommt, wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 1971 (WM 1971, 412, 414) in einem ähnlichen Falle bereits entschieden hat, einem Gesellschafter nicht zugute, der zwar mit der Führung bestimmter Geschäfte zugleich auch gegen das Wettbewerbsverbot des § 112 HGB verstößt, dessen gesellschaftswidriges Verhalten aber darüber hinausgeht und insbesondere darin besteht, daß er diese für Rechnung der Gesellschaft abzuwickelnden Geschäfte unter Verletzung seiner Geschäftsführungs- und allgemeinen Gesellschafterpflichten auf sich übergeleitet hat.
  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 218/78
    Wie der Senat mit Urteil vom 11. Januar 1971 (II ZR 143/68, WM 1971, 442) ausgesprochen hat, hindert die gesellschaftliche Treuepflicht den einzelnen Gesellschafter zwar nicht, sich auf dem Gebiete der im Liquidationsstadium befindlichen Gesellschaft zu betätigen, wenn sie nicht mehr werbend tätig ist.
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 180/76

    Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils - Verletzung der Pflichten des

    Schadenseratzansprüche, die sich aus solchen Verstößen ergeben, unterliegen nicht der kurzen Verjährung nach § 113 Abs. 3 HGB oder § 46 Abs. 4 GmbHG, sondern der dreißigjährigen Verjährung nach § 195 BGB, die noch nicht eingetreten war, als die Kläger in diesem Rechtsstreit ihre jetzt maßgebenden Anträge stellten (Urt. d. Sen. v. 22.6.72 - II ZR 67/70, LM HGB § 113 Nr. 2 = WM 1972, 1229 und v. 11.1.71 - II ZR 143/68, WM 1971, 412 zu III).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11

    Anspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen der F GmbH & Co. KG einen

    Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht besteht auch während der Abwicklung fort, mithin auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, allerdings unter Berücksichtigung des nunmehrigen Abwicklungs- statt Erwerbszwecks der Gesellschaft (vgl. BGH Urteil vom 11.1.1971, II ZR 143/68; Urteil vom 2.7.2007, II ZR 181/06, beide eingestellt in juris; Baumbach/Haupt, § 109, Rn. 24; von Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 3. Aufl. 2008, § 109 Rn. 12).
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