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   BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90   

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https://dejure.org/1991,674
BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90 (https://dejure.org/1991,674)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1991 - II ZR 151/90 (https://dejure.org/1991,674)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1991 - II ZR 151/90 (https://dejure.org/1991,674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufsichtsrat - Vertretung - Vorstandsmitglied

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtliche Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG (1965) § 112
    Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktiengesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat, Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder im Amt, Wer kann Ansprüche gegen den Vorstand aus dessen Innenhaftung geltend machen?

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 112 AktG
    Die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG - unter besonderer Berücksichtigung zwischenzeitlicher Fusionen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 926
  • ZIP 1991, 796
  • MDR 1991, 732
  • WM 1991, 941
  • BB 1991, 1071
  • DB 1991, 1216
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Das gilt auch gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, um eine unbefangene, von sachfremden Erwägungen unbeeinflußte Vertretung der Gesellschaft ihnen gegenüber sicherzustellen (vgl. Senat, BGHZ 130, 108, 111; Urt. v. 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796 m.w.N.).

    Anders als in den von dem Senat bisher entschiedenen Fällen, in denen ein Vertretungsmangel im Sinne von § 112 AktG zur Abweisung der Klage als unzulässig führte (vgl. Sen.Urt. v. 28. April 1997 aaO; v. 26. Juni 1995 - II ZR 122/94, BGHZ 130, 108; v. 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796; v. 5. März 1990 - II ZR 86/89, WM 1990, 630), war im vorliegenden Fall die ursprünglich gegen die GmbH, vertreten durch ihren damaligen Aufsichtsrat, gerichtete Klage ordnungsgemäß erhoben.

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Eine Analogie zu § 112 AktG kommt nicht in Betracht, weil diese Vorschrift, soweit sie nicht nur der Tatsache Rechnung trägt, daß der Vorstand Rechtsgeschäfte nicht mit sich selbst abschließen kann, lediglich dem Zweck dient, eine unbefangene, von möglichen Interessenkollisionen freie Vertretung der Aktiengesellschaft in Rechtsstreitigkeiten mit ihren gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern zu sichern, die nicht gewährleistet wäre, wenn sie in den Händen des amtierenden Vorstandes läge, der möglicherweise befangen oder nicht frei von einem persönlichen Eigeninteresse am Ausgang des Rechtsstreits ist (vgl. statt aller Sen.Urt. v. 22. April 1991 - II ZR 151/90, WM 1991, 941 f. m. umfangr. N. zur st. Sen.Rspr.).
  • BGH, 20.03.2018 - II ZR 359/16

    Beauftragung eines besonderen Sachverständigen durch den Aufsichtsrat im Namen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit das Aktiengesetz die Vertretung der Gesellschaft einem anderen Organ zuweist (BGH, Urteil vom 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796).

    Ausreichend ist vielmehr, dass nur die abstrakte Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme besteht, was im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aufgrund typisierender Betrachtung festzustellen ist (BGH, Urteil vom 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796).

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