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   BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68   

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https://dejure.org/1971,1424
BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68 (https://dejure.org/1971,1424)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1971 - II ZR 153/68 (https://dejure.org/1971,1424)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 (https://dejure.org/1971,1424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung einer Rentenvereinbarung - Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen oder Sonderzuwendungen bei der Berechnung der Rente - Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Spannungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 835
  • MDR 1971, 373
  • MDR 1971, 375
  • DNotZ 1971, 292
  • WM 1971, 507
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1968 - II ZR 123/66

    Höhe einer Pension eines Beamten - Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68
    Das beruht aber nicht auf wesentlichen sachlichen Unterschieden zwischen dieser Leistung und den übrigen, im Bundesbesoldungsgesetz erfaßten Bezügen, sondern darauf, daß der Gesetzgeber Auswirkungen auf beamtenähnliche Versorgungsregelungen vermeiden wollte (Urt. d. Sen. v. 1.4.1968, WM 1968, 830).

    Nach dem damaligen Stand kamen ohnehin nur monatliche Bezüge in Betracht; Weihnachts- oder Sonderzuwendungen sind für Bundesbeamte erst mehrere Jahre später gesetzlich eingeführt worden, so daß sich die Frage der Einbeziehung solcher Leistungen in die Rentenberechnung bei Vertragsabschluß noch gar nicht stellen konnte (vgl. auch hierzu BGH WM 1968, 830, 831).

    Das bedeutet aber nicht, daß ihre Anwendung im Einzelfall jeweils davon abhängig gemacht werden könnte, inwieweit eine nachträgliche Änderung der Beamtenbezüge, wie sie auch in der Einführung der Sonderzuwendung zu sehen ist, tatsächlich gerade der allgemeinen Preisentwicklung entspricht (BGH WM 1968, 830, 831).

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68
    Sie besteht darin, daß die Hohe der versprochenen Rentenleistung nicht unmittelbar an das allgemeine Preisniveau oder die Kaufkraft gebunden, sondern zwischen der Rente und den zum Maßstab genommenen Bezügen eines Beamten (oder Angestellten) ein gleichbleibendes Spannungsverhältnis hergestellt wird (BGHZ 14, 306, 310 f [BGH 17.09.1954 - V ZR 79/53]; BGH LM BGB § 133 (A) Nr. 2; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 3 WährG spielt im vorliegenden Fall keine Rolle, da eine Genehmigung erteilt ist).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68
    Der Gedanke, den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, vor allem den Beamten, aus Anlaß des Weihnachtsfestes eine besondere Zuwendung zu gewähren, gehört freilich nicht zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" (BVerfG JZ 1968, 61 [BVerfG 29.11.1967 - 2 BvR 668/67]).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1968 - 9 U 90/67
    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68
    Aber auch soweit die Sonderzuwendung nach wie vor besondere Aufwendungen aus Anlaß des Weihnachtsfestes ermöglicht oder ermöglichen soll, bleibt sie eine Leistung, die einen Teil der Lebenshaltungskosten zu decken bestimmt ist und die deshalb ebenso wie die sonstigen Bezüge den allgemeinen Lebenszuschnitt des Empfängers Jahr für Jahr mitbestimmt (a. M. OLG Düsseldorf NJW 1968, 1677 [OLG Düsseldorf 22.05.1968 - 9 U 90/67]).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68
    Darunter wird nach herkömmlicher Auffassung eine ursprünglich freiwillige, wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen verbindlich werdende Zuwendung verstanden, die der Arbeitgeber als Zeichen betrieblicher Verbundenheit und in Anerkennung geleisteter Dienste dem Arbeitnehmer gewährt, um ihm zugleich eine besondere Festtagsfreude zu machen und zur Bestreitung vermehrter Ausgaben aus Anlaß des Weihnachtsfestes beizutragen (BAG 1, 36, 39; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts 7. Aufl. § 42 IV 1).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Auch die vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -) und vom 10. Januar 1975 (- 3 AZR 70/74 -) sowie des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 (- II ZR 153/68 -) stehen dieser Annahme nicht entgegen.

    Die vom Kläger angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf ebenfalls eine zugesagte Beamtenversorgung, mit der die vorliegende Richtlinie keine Gemeinsamkeiten aufweist (vgl. BGH 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 -) .

  • BGH, 31.05.1988 - IX ZR 18/88

    Berechnungsgrundlage der Berufsschadensrente nach BEG

    Sie ist, wie die Entwicklung zeigt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 1971 - II ZR 153/68, NJW 1971, 835 [BGH 21.01.1971 - II ZR 153/68]), keine allgemeine Erhöhung der Beamtenbesoldung und -versorgung, wirkt sich aber als eine solche tatsächlich aus.

    Die Klägerin kann sich für ihren Standpunkt nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 a.a.O. berufen.

  • BAG, 20.10.1975 - 3 AZR 555/74

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

    Die Höhe der versprochenen Rentenleistung wird in der Weise dynamisiert, daß zwischen der Rente und den zum Maßstab genommenen Beamtenbezü gen ein gleichbleibendes Spannungsverhältnis hergestellt wird (BGHZ 14, 306 [310 f .]; BGH WM 1971, 507 C508, zu 2 der Entscheidungsgründe]).

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt und überzeugend begründet hat, unterscheiden sich die Sonderzuwendungen der Beamten von den sonstigen Dienstbezügen im wesentlichen nur durch die Porm der Auszahlung; sie haben inzwischen den Charakter eines 13« Monats-- gehaltes angenommen und bestimmen den Lebensstandard der Beamten in gleicher Weise wie das Grundgehalt (Urteil vom 1. April 1968, WM 1968, 830 [831] = AR-Blattei "Ruhegeld [-gehalt]: Entscheidung 74- a"; Urteil vom 21. Januar 1971, WM 1971, 507-509 = NJW 1971, 835 [zu 2 und 3 der Gründe]; Urteil vom 11. November 1974-(NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 25/73

    Berücksichtigung einer früheren Höherstufung der Stelle des Geschäftsführers -

    Dabei kann dahinstehen, ob die Weihnachtszuwendungen, die das Land Nordrhein-Westfalen seinen Beamten im Jahre 1970 gewährt hat, materiell-rechtlich als fester Bestandteil der Beamtenbezüge angesehen werden muß (vgl. dazu BGH Urt. v. 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 = LM BGB § 133 (A) Nr. 13 m.w.Nachw.; BSG 8, 291, 297; 31, 247 ff; BVerfG v. 29. November 1967 2 BvR 668/67 = JZ 68, 61; vgl. auch Siebeck a.a.O. 3. Teil S. 171).

    Das Weihnachtsgeld für Beamte ist ein zusätzliches Entgelt für geleistete Dienste (Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 192/70 = VersR 1972, 566), das nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht mit dem Beamtenstatus verbunden gewesen ist (BGH Urt. v. 21. Januar 1971 a.a.O.; BVerfG a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 227/89
    Für die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) kommt es, da es sich bei dem Anstellungsvertrag um einen Individualvertrag handelt, in erster Linie auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluß an (vgl. BGH, AG 1981, 26, 27; WM 1971, 507 zu 2).

    Das wird damit begründet, daß Sinn und Zweck der Bezugnahme auf die Beamtenbesoldung so typisch auf den Gleichlauf mit deren allgemeinen Zuschnitt (und nicht nur auf die Anpassung an geänderte Grundgehalter) gerichtet, sind, daß eine entsprechende Auslegungsregel anzunehmen ist (vgl. BGH AG 1981, 26 unter Bezugnahme auf BGH WM 1968, 830; WM 1971, 507).

  • BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die dennoch geschehende Mitberücksichtigung der Weihnachtszuwendung damit, daß dieser Unterscheidung nur eine formale Bedeutung zukomme (BGH WM 1968, 830 [832] = BB 1968, 853)> bei Anlehnung von privaten Gehältern und sonstigen Bezügen von Angestellten an Beamtengrundgehälter und -dienstbezüge solle und wolle der Gläubiger nicht nur vor einer Entwertung des Geldes geschützt werden, sondern darüber hinaus auch in vollem Umfang an der Hebung des Lebensstandards teilhaben, an dem Beamte dadurch teilnehmen, daß sie Weihnachtszuwendungen erhalten, die inzwischen den Charakter eines 13 Monatsgehaltes Sngsaommen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in WM 1968, 83O [831] = BB 1968, 853; BGH NJW 1971, 835 f. » WM 1971, 507-509; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen

    Der BGH wie auch der Senat haben immer darauf abgestellt, daß nicht die Bezeichnung eines Vergütungsbestandteils, sondern seine wirtschaftliche Bedeutung für die Beurteilung der Versorgungsfähigkeit maßgebend sein muß (BAG vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III 3 der Gründe; vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, beide mit insoweit zustimmender Anmerkung von Herschel; BGH vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 - NJW 1971, 836 zu 3 der Gründe; vom 11. November 1974 - VIII ZR 106/73 - NJW 1975, 105, 106, zu III 3 der Gründe).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Dadurch, daß die Vertragsparteien die vereinbarte Leistung der Höhe nach nicht an die allgemeine Preisentwicklung, sondern an die jeweiligen Bezüge einer bestimmten Berufsgruppe binden und auf diese Weise zugleich eine klare Bemessungsgrundlage schaffen, gehen beide Teile ein gewisses Risiko ein, das sich zu Lasten sowohl der einen als auch der anderen Seite auswirken kann (Urt. d. Sen. v. 21.1.71 - II ZR 153/68, LM BGB § 133 [A] Nr. 13 = WM 1971, 507; vgl. auch Urt. v. 19.2.73 - II ZR 83/71, WM 1973, 461; BGH, Urt. v. 21.2.73 - VIII ZR 44/71 - WM 1973, 383).
  • BFH, 13.10.1983 - I R 4/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sich Pensionszahlungen an GmbH-Gesellschafter

    Es ist davon auszugehen, daß die Pensionszusage vom 27. Februar 1954 mit der Formulierung "Gehalt des höchstbezahlten Angestellten" die gesamten Barbezüge erfassen wollte, da gewährte Sondervergütungen in der Regel nicht ohne Einfluß auf die Bemessung der Festbezüge sind (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches; vgl. zur Weihnachtsgratifikation BGH-Urteil vom 21. Januar 1971 II ZR 153/68, NJW 1971, 835).
  • BAG, 16.10.1975 - 3 AZR 417/75

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

    Daher seien Spannungsklauseln, die vor Erlaß der Sonderzuwendungsgesetze des Bundes bzw. der Länder vereinbart wurden, im Zweifel ergänzend dahin auszulegen, daß die jährlichen SonderZahlungen wie monatliche Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen sind (Urteile des Senats vom 10. Januar 1975 ~ 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung [zu III 3 der Gründe]; Urteil vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsiche rung! [zu 3 der Gründe]; BGH WM 1968, 830 [831] = AR-Blattei "Ruhegeld [-gehalt]: Entscheidung 74 a"; BGH NJW 1971, 835 f. - WM 1971» 507 bis 509 [ zu 2 und 3 der Gründe]; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 177/78

    Berücksichtigung von an Beamte gewährten jährlichen Sonderzuwendungen bei der

  • BGH, 11.11.1974 - VIII ZR 106/73

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen eines Formmangels -

  • BGH, 24.09.1976 - V ZR 252/75

    Lineare Erhöhung des Erbbauzinses nach Steigen des Beamtengehalts aufgrund einer

  • BGH, 19.01.1979 - V ZR 105/76

    Anspruch auf Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen im Rahmen einer

  • BGH, 19.11.1976 - V ZR 20/76

    Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses - Anforderungen an die Auslegung eines

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