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BGH, 06.05.1985 - II ZR 162/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen den Kaskoversicherer bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht - Beweislast beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit - Anforderungen an Rettungspflicht bei Untergang einer Jacht - Maßstab für Anforderungen an Begriff der groben Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 730
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04
Einhaltung vorgeschriebener Schriftform durch Telefax
Hiermit traf ihn die Obliegenheit, die in der jeweiligen Situation sich anbietenden und zumutbaren Rettungsmaßnahmen unverzüglich und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen, als ob er nicht versichert gewesen wäre (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - NJW 1972, 1809 und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - VersR 1985, 730, 731).Die Umstände für das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hat hingegen der Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH Urteile vom 12. Juli 1972 - IV ZR 23/71 - und vom 6. Mai 1985 - II ZR 162/84 - jeweils aaO).
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall
Handlungen, die eine Lebensgefahr begründen, sind nicht zu verlangen (BGH, Urt. v. 06.05.1985 - II ZR 162/84 - VersR 1985, 730).