Rechtsprechung
BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beherrschungsvertrag - Haftung - Bank als Treugeberin - Schuldnerunternehmen - Beteiligung eines Vorstandsmitglieds - Anspruch auf Verlustausgleich - Dauernde und umfassende Geschäftsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Dritte als Leistungsempfänger, Empfänger der Leistung, Leistung an Dritte, Strohmann, Treuhänder
Papierfundstellen
- BGHZ 107, 7
- NJW 1989, 1800
- NJW-RR 1989, 867 (Ls.)
- ZIP 1989, 440
- MDR 1989, 612
- DB 1989, 816
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Der Senat hat in einem Fall, in dem ein herrschendes Unternehmen die Geschäfte der von ihm abhängigen GmbH dauernd und umfassend leitete, die Vorschriften über den aktienrechtlichen Vertragskonzern grundsätzlich für entsprechend anwendbar erklärt (BGHZ 95, 330, 341 ff.) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84].Ob das entgegen den vom Senat seinerzeit geäußerten Zweifeln (BGHZ 95, 330, 345 f.) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] auch für die Einmanngesellschaft gilt, ist hier nicht zu entscheiden.
Der Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 16. September 1985 den Eintritt der Rechtsfolgen der §§ 302, 303 AktG an die dauernde und umfassende Ausübung der Leitungsmacht geknüpft, dem herrschenden Unternehmen jedoch die Möglichkeit eingeräumt, der Haftung durch den Beweis zu entgehen, daß der pflichtgemäß handelnde Geschäftsführer einer selbständigen GmbH deren Geschäfte unter den gegebenen Umständen nicht anders geführt hätte (BGHZ 95, 330, 344) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84].
Die Beweislast dafür trägt jedoch auf Grund der vom Senat im Urteil vom 16. September 1985 niedergelegten Erwägungen (BGHZ 95, 330, 344) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] das herrschende Unternehmen.
- BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72
Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse - …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Den Anspruch auf Ersatz des den Gläubigern entstandenen Gesamtschadens kann der Kläger als Konkursverwalter aus eigenem Recht verfolgen (BGH Urt. vom 24. Oktober 1973, VIII R 82/72, WM 1973, 1354, 1355;… Sen.Urt. vom 14. Oktober 1985 - II ZR 276/84, WM 1986, 237, 238). - BGH, 30.11.1978 - II ZR 204/76
Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Komplementär-Gesellschaft …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Hätte sie dieses angebliche Vorhaben tatsächlich so durchgeführt, daß infolge der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und der Vertragsbeziehungen der Gemeinschuldnerin zu dem Einzelunternehmen und zu ihr selbst als Hauptgläubigerin alle Gewinnchancen der Gesellschaft ihr hätten zugute kommen und alle Risiken sich zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger hätten auswirken müssen, käme diesen gegenüber eine Haftung nach § 826 für den gesamten ihnen entstandenen Ausfallschaden in Betracht (vgl. Sen.Urt. vom 30. November 1978 - II ZR 204/76, WM 1979, 229 f.).
- BGH, 14.10.1985 - II ZR 276/84
Voraussetzungen einer Konkursanfechtung - Anspruch auf Ersatz der Personalkosten …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Den Anspruch auf Ersatz des den Gläubigern entstandenen Gesamtschadens kann der Kläger als Konkursverwalter aus eigenem Recht verfolgen (…BGH Urt. vom 24. Oktober 1973, VIII R 82/72, WM 1973, 1354, 1355; Sen.Urt. vom 14. Oktober 1985 - II ZR 276/84, WM 1986, 237, 238). - BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen; …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Unter diesen Umständen ist die Beklagte selbst als mittelbare Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin zu behandeln (vgl. BGHZ 81, 311, 315 ff.) [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; als solche haftet sie wie ein Gesellschafter für die Rückzahlung von Geldern, die ihr entgegen dem Verbot des § 30 GmbHG zugeflossen sind (vgl. BGHZ 31, 258, 266 f.; BGHZ 75, 334, 335 f.). - BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57
Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Unter diesen Umständen ist die Beklagte selbst als mittelbare Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin zu behandeln (vgl. BGHZ 81, 311, 315 ff.) [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; als solche haftet sie wie ein Gesellschafter für die Rückzahlung von Geldern, die ihr entgegen dem Verbot des § 30 GmbHG zugeflossen sind (vgl. BGHZ 31, 258, 266 f.; BGHZ 75, 334, 335 f.). - BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83
Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Das hat in einem Teil des Schrifttums Zustimmung gefunden, wobei aber teilweise befürwortet wird, die Vermutung der fehlerhaften Konzernleitung an den Nachweis zu knüpfen, daß die abhängige Gesellschaft durch Eingriffe des herrschenden Unternehmens wiederholt geschädigt oder existenziell gefährdet worden ist (Lutter ZIP 1985, 1425, 1433 f.; Rehbinder AG 1986, 85, 96; K. Schmidt ZIP 1986, 146, 149; Schwarck JuS 1987, 443, 449 f.); es wird auch die Ansicht vertreten, daß unter diesen Voraussetzungen ein Gegenbeweis nicht mehr möglich sei (Timm NJW 1987, 977, 982) [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]. - BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Aus diesem Grund kommt auch wegen der schon vor Eintragung der Gesellschaft eingetretenen Belastung mit den Mitteln für den Kauf des Maschinen- und Fuhrparks nach den in BGHZ 80, 129, 141 ff. aufgestellten Grundsätzen (Unterbilanzhaftung) eine Rückzahlungspflicht der Beklagten nicht in Betracht. - BGH, 10.12.1984 - II ZR 308/83
Rückzahlungsverpflichtung eines Gesellschafters wegen unzulässiger Entnahme auch …
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Bei dieser Sachlage braucht der weiteren Frage, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen die Haftung eines Gesellschafters wegen schuldhafter Veranlassung von gegen § 30 GmbHG verstoßenden Auszahlungen in Betracht kommt (vgl. BGHZ 93, 146, 149 f.; dazu Ulmer ZGR 1985, 598, 605 f.; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 1986, § 37 III 3 c), hier nicht nachgegangen zu werden. - BGH, 26.11.1979 - II ZR 104/77
Stehenlassen von Darlehen als Eigenkapitalersatz
Auszug aus BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Unter diesen Umständen ist die Beklagte selbst als mittelbare Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin zu behandeln (vgl. BGHZ 81, 311, 315 ff.) [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; als solche haftet sie wie ein Gesellschafter für die Rückzahlung von Geldern, die ihr entgegen dem Verbot des § 30 GmbHG zugeflossen sind (vgl. BGHZ 31, 258, 266 f.; BGHZ 75, 334, 335 f.). - BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53
Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils
- BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70
Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG
- BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft
- BGH, 17.05.1971 - III ZR 53/68
Rechtsnatur der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
- BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der gleichzeitig deren alleiniger Geschäftsführer ist und sich außerdem als Einzelkaufmann unternehmerisch betätigt, haftet grundsätzlich nach den Haftungsregeln im qualifizierten faktischen Konzern (Ergänzung zu BGHZ 95, 300 [BGH 11.07.1985 - X ZB 26/84] = NJW 1986, 188; BGHZ 107, 73 [BGH 23.02.1989 - I ZB 11/87] = NJW 1989, 1800).Auf der anderen Seite sind Konzernzusammenschlüsse auch zwischen branchenfremden Unternehmen, insbesondere bei einheitlicher Leitung im finanziellen Bereich, möglich (BGHZ 107, 7, 20;… vgl. auch Koppensteiner aaO. § 18 Rdn. 34); konzernspezifische Gefährdungen sind auch bei ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der einzelnen Unternehmen denkbar (Stimpel, ZGR 1991, 144, 157).
a) Der Senat hat § 302 AktG (BGHZ 107, 7, 15 ff.) und § 303 AktG (BGHZ 95, 330, 346 ff.) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] auf die abhängige GmbH bei Vorliegen eines sog. qualifizierten faktischen Konzerns auch ohne Abschluß eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages entsprechend angewandt.
b) Ein qualifizierter faktischer Konzern liegt nach der Rechtsprechung des Senats im Ausgangspunkt dann vor, wenn das herrschende Unternehmen die Geschäfte der abhängigen GmbH dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 344 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; BGHZ 107, 7, 17).
Denn anders als dem an einem Beherrschungsvertrag beteiligten Unternehmen (vgl. § 308 Abs. 1 Satz 2 AktG) ist es den Gesellschaftern einer GmbH trotz ihrer gesetzlichen Weisungsbefugnis nicht erlaubt, die abhängige Gesellschaft im Konzerninteresse zu benachteiligen (insofern mißverständlich BGHZ 107, 7, 18).
Zwischen den beiden Urteilen des Senats vom 16. September 1985 (BGHZ 95, 330 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]) und vom 20. Februar 1989 (BGHZ 107, 7) besteht insoweit entgegen der Interpretation von K. Schmidt (ZIP 1989, 545 ff.) kein grundsätzlicher Unterschied (vgl. auch Stimpel, ZGR 1991, 144, 156).
Nach der letzteren Entscheidung sind die Haftungsvoraussetzungen als ausgeräumt anzusehen, soweit die eingetretenen Verluste auf Umständen beruhen, die mit der Ausübung der Leitungsmacht nichts zu tun haben (BGHZ 107, 7, 18).
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so braucht zwar die Besetzung eines Teils dieser Positionen mit Vertrauensleuten oder Mitgliedern der Geschäftsführung des herrschenden Unternehmens noch nicht ohne weiteres für die Annahme einer umfassenden Einflußnahme auszureichen (BGHZ 107, 7, 19; Semler, FS Stiefel (1987), S. 747, 755;… Hoffmann-Becking in: Probleme des Konzernrechts, 1989, S. 68, 83; Lutter, AG 1990, 179, 183; a.A. wohl Säcker, ZHR 151 (1987), 59, 65).
a) Der Senat hat bisher offengelassen, ob die Verlustausgleichspflicht analog § 302 AktG auch für die Einmann-GmbH gilt (BGHZ 107, 7, 16).
Die Verlustübernahmepflicht dient zumindest auch dazu, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß die Kapitalsicherungsvorschriften im Vertragskonzern rechtlich (§ 291 Abs. 3 AktG) und im qualifizierten faktischen Konzern in ihrer tatsächlichen Wirksamkeit außer Kraft gesetzt sind (BGHZ 107, 7, 18).
- BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01
Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an …
Aufgrund des Treuhandverhältnisses mit der Beklagten zu 3 ist der Beklagte zu 1 selbst als mittelbarer Gesellschafter der GmbH zu behandeln; als solcher haftet er in Einklang mit dem Revisionsvorbringen wie ein Gesellschafter für die Rückzahlung von Geldern, die ihm entgegen dem Verbot des § 30 GmbHG zugeflossen sind (BGHZ 107, 7, 11 f.; 75, 334, 335 f.; 31, 258, 266 f.). - BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Der Senat hat eine auf konzernrechtliche Gesichtspunkte gestützte, gegen den unternehmerisch noch anderweitig engagierten Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH gerichtete Klage wegen der "großen Prozeßschwierigkeiten der klagenden Partei" bereits dann als schlüssig angesehen, wenn feststeht, daß er die Geschäftsführung der abhängigen Gesellschaft dauernd und umfassend ausgeübt hat (BGHZ 95, 330, 344) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; er hat es als Sache des herrschenden Unternehmens angesehen darzulegen, daß die eingetretenen Verluste auf Umständen beruhen, die mit der Ausübung der Leitungsmacht nichts zu tun haben (BGHZ 107, 7, 18; BGHZ 115, 187, 194) [BGH 23.09.1991 - II ZR 135/90].Das ist dahin verstanden worden, daß Haftungstatbestand die dauernde und umfassende Ausübung der Geschäftsführung sei und daß, wie insbesondere dem Urteil vom 20. Februar 1989 entnommen werden könnte, der Nachweis mangelnder Ursächlichkeit die Einstandspflicht des herrschenden Unternehmens nicht entfallen lasse, sondern den Ausgleichsanspruch lediglich auf den Teil der entstandenen Verluste beschränke, der auf die Geschäftsführung zurückzuführen sei (BGHZ 107, 7, 18).
- BGH, 10.07.2006 - II ZR 238/04
Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig
Der Verlustausgleich diene der Kapitalerhaltung der abhängigen GmbH bzw. dem Schutz ihrer Gläubiger vor einer Aushöhlung der bilanzmäßigen Substanz und sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 103, 1; 107, 7) wie ein Anspruch aus § 31 GmbHG zu behandeln, gegen den ebenfalls nicht aufgerechnet werden könne (BGHZ 146, 105).Danach dient zwar die Verlustübernahmepflicht "zumindest auch dazu, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Kapitalsicherungsvorschriften im Vertragskonzern ... außer Kraft gesetzt sind" (BGHZ 115, 187, 197 "Video"; BGHZ 107, 7, 18 "Tiefbau"), weil gemäß § 291 Abs. 3 AktG Leistungen der Gesellschaft aufgrund eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages nicht als Verstoß gegen die §§ 57, 58 und 60 AktG gelten.
Das kann im Interesse des Gläubigerschutzes sowie vor dem Hintergrund, dass § 302 AktG zumindest auch dazu dient, einen Ausgleich für die im Vertragskonzern außer Kraft gesetzten Kapitalerhaltungsvorschriften zu schaffen (Senat, BGHZ 107, 7, 18; 115, 187, 197), nicht hingenommen werden.
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13
Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang
Zwar galten für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nach der Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 244/91 - zu III 2 der Gründe, BAGE 70, 158; vgl. auch 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - zu III 2 der Gründe) ua. die Grundsätze entsprechend, die der Bundesgerichtshof zur Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens im qualifiziert faktischen Konzern aufgestellt hatte (vgl. etwa BGH 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 -; 29. März 1993 - II ZR 265/91 - [TBB] BGHZ 122, 123; 23. September 1991 - II ZR 135/90 - [Video] BGHZ 115, 187; 20. Februar 1989 - II ZR 167/88 - [Tiefbau] BGHZ 107, 7; 16. September 1985 - II ZR 285/84 - [Autokran] BGHZ 95, 330) .Die Rechtsfolgen der §§ 302 f. AktG treten hier allein unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs für die Pflicht der verbundenen Gesellschaft zur Gewinnabführung ein (vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 116, 37; 20. Februar 1989 - II ZR 167/88 - [Tiefbau] zu III 3 a der Gründe, BGHZ 107, 7; Stephan in K. Schmidt/Lutter AktG 2008 § 302 Rn. 7) .
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10
Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff
aa) Für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG galten nach der Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 244/91 - zu III 2 der Gründe, BAGE 70, 158; vgl. auch BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - zu III 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26) ua. die Grundsätze entsprechend, die der BGH zur Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens aufgestellt hatte (vgl. etwa BGH 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - AP AktG § 303 Nr. 5; 29. März 1993 - II ZR 265/91 - [TBB] BGHZ 122, 123; 23. September 1991 - II ZR 135/90 - [Video] BGHZ 115, 187; 20. Februar 1989 - II ZR 167/88 - [Tiefbau] BGHZ 107, 7; 16. September 1985 - II ZR 275/84 - [Autokran] BGHZ 95, 330) . - BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91
Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes …
Diese Regelung wird nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl bei beherrschendem Einfluß einer Aktiengesellschaft auf ein Unternehmen anderer Rechtsform als auch zur Feststellung von Abhängigkeiten im Recht der GmbH und der Personalgesellschaften entsprechend herangezogen (BGHZ 95, 330, 337 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; 107, 7, 15;… Urt. v. 5. Februar 1979 - II ZR 210/76, WM 1979, 937, 941;… Urt. v. 10. Oktober 1983 - II ZR 231/82, WM 1983, 1278;… vgl. auch Koppensteiner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. Vorb. § 15 Rdnr. 7-10, § 17 Rdnr. 66-68), weil dies die Sicherung der Belange der Gläubiger und der Gesellschafterminderheiten zwingend erfordert.Darüber hinaus hat die Rechtsprechung die Bestimmungen der §§ 302, 303 AktG auf qualifizierte faktische Konzerne außerhalb des Aktienrechts - insbesondere im Recht der GmbH - entsprechend angewandt (BGHZ 95, 330 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; 107, 7;… Urt. v. 23. September 1991 a.a.O. S. 1354).
Jedenfalls im aktienrechtlichen Konzern sowie in dem aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung zusammengesetzten qualifizierten faktischen Konzern (vgl. dazu BGHZ 95, 330, 344 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; 107, 7, 17) ist aufgrund der dem herrschenden Unternehmen zur Verfügung stehenden Einflußmöglichkeiten ein solcher Tatbestand zu vermuten, wenn statt des betreibenden Gläubigers eine andere Konzerngesellschaft das Grundstück ersteigert hat.
Soweit dem Gläubiger durch das Verhalten des herrschenden Unternehmens wirtschaftliche Nachteile entstehen sollten, ist er auf im Innenverhältnis gegebenenfalls in Betracht kommende Ansprüche aus §§ 302, 317 Abs. 4 AktG, 31 BGB und wegen Verletzung gesellschafterlicher Treupflichten zu verweisen (vgl. dazu BGHZ 65, 15, 18 ff; 95, 330, 339 f [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; 107, 7, 16, 18 ff; Karsten Schmidt, ZIP 1991, 1325, 1327 ff).
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.1991 - 4a Sa 54/90
Betriebliche Altersversorgung: Durchsetzung von Betriebsrentenansprüche gegenüber …
Der Bundesgerichtshof hat beginnend mit der sogenannten Autokranentscheidung vom 16.09.1985 (BGHZ 95, 330, 341 ff.) bis hin zur Entscheidung vom 20.02.1989 (BGHZ 107, 7 ff. = NJW 1989, 1800 = ZIP 1989, 442) in Fällen, in denen ein herrschendes Unternehmen die Geschäfte der von ihr abhängigen GmbH dauernd und umfassend geleitet hat, die Vorschriften über den aktienrechtlichen Vertragskonzern grundsätzlich für entsprechend anwendbar erklärt.In der Entscheidung vom 20.02.1989 (BGHZ 107, 7 ff., 16 f.) hat sich der BGH gegenüber einer mehrgliedrigen GmbH für eine Verlustausgleichungspflicht entsprechend § 302 Aktiengesetz ausgesprochen.
Deshalb kommt es nach der Entscheidung des BGH vom 20.02.1989 (aaO.) nicht darauf an, ob das herrschende Unternehmen die Geschäfte der abhängigen GmbH pflichtgemäß wie der Geschäftsführer einer selbständigen Gesellschaft geführt hat.
Die Beweislast dafür trägt allein das herrschende Unternehmen (BGHZ 95, 330, 344,,BGHZ 107, 7 ff., 18 f.).
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Regionale Organisationen des Kolpingwerks haften für insolventes …
(3.2.3) Bestärkt wird die wirtschaftliche Einheit zwischen dem KBS e.V. einerseits sowie dessen Tochter- und Enkelgesellschaften andererseits durch personelle Verflechtungen (vgl. BGHZ 107, 7 [19 f.], BGH ZIP 1992, 242 [244]). - LAG Bremen, 24.09.1991 - 1 Sa 159/90
Durchgriffshaftung ; Gesellschafter; Konzernmäßige Beherrschung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 21.09.2004 - 8 U 1187/03
Zulässigkeit der Aufrechnung der Muttergesellschaft mit Gegenansprüchen gegenüber …
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06
Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem …
- BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94
"Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach …
- BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91
Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente - …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 729/13
Betriebsrentenanpassung - konzerninterne Verrechnungspreisabrede - …
- OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
- BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 102/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94
Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH
- BGH, 13.04.1992 - II ZR 225/91
Aufbringung des Stammkapitals bei GmbH-Gründung durch Strohmann
- BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …
- OLG Koblenz, 30.11.1990 - 2 U 317/89
- OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05
Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 899/11
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners
- OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung
- BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92
Haftung im qualifiziert faktischen Konzern
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
- BGH, 22.10.1990 - II ZR 238/89
Wahrung der Konkursanfechtungsfrist durch Mahnbescheidsantrag; Erstattung …
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/92
Haftung des Alleingesellschafters - Beitragsansprüche - Konzernhaftung - …
- LAG Hamburg, 22.11.1993 - 4 Sa 78/91
Auskunftsanspruch; Arbeitsverhältnis; Aushändigung; Überlassung; Unterlagen; …
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04
Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger …
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Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 14/14
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- OLG Köln, 06.06.1997 - 3 U 139/96
Konkursanfechtung; Konzernhaftung; internationale Zuständigkeit
- BGH, 16.12.1991 - II ZR 294/90
Eigenkapitalersatz bei Finanzierungsleistung durch ein mit einem Gesllschafter …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 726/13
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BGH, 20.03.2000 - II ZR 322/98
- BGH, 25.11.1996 - II ZR 352/95
Haftung im qualifiziert-faktischen GmbH-Konzern nach kurzfristiger Beendigung der …
- OLG Hamm, 11.04.2000 - 29 U 114/99
Faktische Konzernhaftung für eine Mietgarantie
- BFH, 29.03.2000 - I R 43/99
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 105/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 900/11
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 730/13
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 12/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 11/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 107/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 125/99
Anspruch gegen eine Gemeinde auf Defizitabdeckung und Verlustübernahme; Ausgleich …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 728/13
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 13/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 104/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- OLG München, 24.06.2008 - 31 Wx 83/07
Spruchverfahren: Statthaftigkeit bei Vorliegen eines keinen Ausgleich …
- BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 106/14
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage …
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06
Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen …
- LAG Niedersachsen, 24.11.2016 - 4 Sa 50/16
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der …
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
Verlustübernahme nach § 302 AktG als Organschaftsvoraussetzung
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 244/04
Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht erforderlich
- LAG Berlin, 11.02.2005 - 2 TaBV 945/04
Vorliegen eines Konzerns, Konzernvermutung, Voraussetzungen für den Beschluss zur …
- FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04
Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die …
- BSG, 27.10.1994 - 10 RAr 1/92
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - …
- LAG Niedersachsen, 24.11.2016 - 4 Sa 1099/15
Betriebsrentenanpassung
- LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1206/96
Durchgriffshaftung im sog. qualifiziert faktischen Konzern: Haftung des …
- ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 949/06
Bestehen eines Anspruchs auf Anpassung der Betriebsrente unter Berücksichtigung …
- ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 1410/06
Streit über die Anpassung einer Betriebsrente; Zeitpunkt einer gebündelten …
- FG Köln, 12.04.2011 - 13 K 3136/04
GmbH ist nicht Rechtsnachfolgerin i.S.d. § 45 AO durch Abspaltung wesentlicher …
- BFH, 17.01.1990 - II R 97/85
Bestimmung der Unbilligkeit i. S. des § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG nach den …
- ArbG Solingen, 28.03.2007 - 3 Ca 1571/06
Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Billiges Ermessen und wirtschaftliche …
- OLG Dresden, 19.12.1996 - 7 U 872/96
Haftung des Übernehmers nach sog. Asset-Deal
- BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 924/94
Versorgungsansprüche aus einer Lebensversicherung nach Betriebsaufspaltung - …
- OLG Bremen, 18.05.1999 - 3 U 2/98
- BGH, 22.10.1990 - II ZR 237/89
Konkurseröffnung über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft - Veräußerung von …
- ArbG Solingen, 07.03.2008 - 5 Ca 1373/07
Anpassung Betriebsrente
- OLG Hamm, 08.12.1998 - 26 U 59/97
- LG Ingolstadt, 21.02.1991 - 1 T 38/91
Abgrenzung des Erbbaurechts zur unzulässigen Erbpacht