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   BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14   

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BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14 (https://dejure.org/2015,28511)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - II ZR 168/14 (https://dejure.org/2015,28511)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - II ZR 168/14 (https://dejure.org/2015,28511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fehlender ausreichender Nachweis unzulässiger Angaben in einem Fondsbeteiligungsprospekt; Gerichtlicher Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung einer Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a
    Fehlender ausreichender Nachweis unzulässiger Angaben in einem Fondsbeteiligungsprospekt; Gerichtlicher Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prospektfehler - und die Emissionskosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine große Anzahl denselben Fonds betreffende Einzelverfahren handelt, es aber wie hier nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 192).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen Prospekt ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger zur Ermittlung des Anteils der Weichkosten erst verschiedene Prospektangaben abgleichen und anschließend eine Reihe von Rechengängen durchführen muss (BGH, Urteil vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04, ZIP 2006, 893 Rn. 9).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Außerdem muss er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen werden, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 758 mwN).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080 Rn. 3; Beschluss vom 3. Juni 2014 - II ZR 67/13, NVwZ-RR 2014, 855 Rn. 3; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 319/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Der Umstand, dass eine einheitliche Entscheidung des Revisionsgerichts in mehreren denselben Sachverhalt betreffenden Parallelverfahren angestrebt wird, gibt der Sache keine allgemeine, mithin grundsätzliche Bedeutung (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Vielmehr genügt es, wenn der Anleger diesen Anteil mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, ZIP 2014, 381 Rn. 16).
  • BGH, 03.06.2014 - II ZR 100/13

    Haftung des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers-Kommanditisten wegen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und deshalb von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn aus den Gründen hinreichend klar hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - VII ZR 56/11, juris Rn. 3; Urteil vom 3. Juni 2014 - II ZR 100/13, ZIP 2014, 1523 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 03.06.2014 - II ZR 67/13

    Kommunalrecht in Thüringen: Voraberteilung einer kommunalaufsichtlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080 Rn. 3; Beschluss vom 3. Juni 2014 - II ZR 67/13, NVwZ-RR 2014, 855 Rn. 3; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 319/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 319/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung

  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der

  • BGH, 04.04.2012 - VII ZR 56/11

    Wirksame Beschränkung der Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen des

  • OLG München, 19.07.2019 - 23 U 4254/18

    Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch den Insolvenzverwalter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.04.2015 - II ZR 168/14 -, Rn. 9, juris, m.w.N.) gibt der Umstand, dass eine einheitliche Entscheidung des Revisionsgerichts in mehreren denselben Sachverhalt betreffenden Parallelverfahren angestrebt wird, der Sache keine allgemeine, mithin grundsätzliche Bedeutung.
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - II ZR 168/14
    Aus dem Gesamtbild, das der Prospekt dem Anlageinteressenten bei der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN), ist für diesen erkennbar, dass die Planzahlen einschließlich des jeweils ausgewiesenen Gewinns/Verlusts auf Seite 26 des Prospekts die anfallende Körperschaft- und Gewerbesteuer nicht berücksichtigen.
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