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   BGH, 31.01.1974 - II ZR 173/72   

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https://dejure.org/1974,1871
BGH, 31.01.1974 - II ZR 173/72 (https://dejure.org/1974,1871)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1974 - II ZR 173/72 (https://dejure.org/1974,1871)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1974 - II ZR 173/72 (https://dejure.org/1974,1871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 748
  • MDR 1974, 562
  • DB 1974, 671
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.11.1883 - I 359/83

    Wirkung eines vom Prokuristen während der Prokura ausgestellten und

    Auszug aus BGH, 31.01.1974 - II ZR 173/72
    Der verbreitete Gebrauch des Blankoakzepts verbietet es zwar, bei einer undatierten Annahmeerklärung zu vermuten, daß sie nach der Ausstellung des Wechsels erteilt worden ist (vgl. Staub/Stranz a.a.O. Art. 25 Anm. 10; unklar RGZ 11, 5, 7).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 47/15

    Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das

    Steht dagegen fest, dass die Vollmacht zwar erteilt, aber wieder erloschen ist, so muss der Abschluss eines Rechtsgeschäfts vor diesem Zeitpunkt von demjenigen bewiesen werden, der die Gültigkeit des Geschäfts behauptet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1974 - II ZR 173/72, NJW 1974, 748 f.; Beschluss vom 23. Februar 1984 - III ZR 7/83, WM 1984, 604; MüKoBGB/Schubert, 7. Aufl., § 168 Rn. 65).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2015 - 10 Sa 811/14

    Anforderungen an die Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine BGB

    Dieser Grundsatz gilt auch für das Bestehen der Vertretungsmacht mit der Folge, dass der gegen den Vertretenen Klagende nur das Entstehen der Vertretungsmacht (bei gewillkürter Vertretung die Erteilung der Vollmacht), nicht aber ihren Fortbestand beweisen muss; das Erlöschen der Vertretungsmacht vor dem Abschluss des klagebegründenden Rechtsgeschäfts hat der Beklagte darzutun (BGH, Urteil vom 31. Januar 1974 - II ZR 173/72 -, Rn. 9, juris; PWW/Frensch, BGB, 9. Aufl. § 164 Rn. 85; Gehrlein/Weinland in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 164 BGB, Rn. 60).

    Denn in diesen Fällen trifft die Partei, die daraus Rechte gegen den Vertretenen herleiten will, die Beweislast auch für den Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts, d. h. dafür, dass es vor dem Erlöschen der Vertretungsmacht zustande gekommen ist (BGH, Urteil vom 23.02.1984 - III ZR 7/83, juris; BGH, Urteil vom 31. Januar 1974 - II ZR 173/72 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    a) Es obliegt dem Kläger, der den Beklagten als Vertretenen in Anspruch nimmt, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß B. vom Beklagten zum Abschluß eines Maklervertrags bevollmächtigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1974 - II ZR 173/72 - NJW 1974, 748).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Die Darlegungs- und Beweislast für tatsächliche Umstände, aus denen sich nach Treu und Glauben eine Rechtsfolge ergeben soll, trägt nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen die jeweils begünstigte Partei (vgl. BGHZ 53, 245 (250); BGH, NJW 1974, 748; MünchKomm( BGB )-Schubert, 7. Auflage, § 242 BGB , Rdn. 90; Palandt-Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdn. 21 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure;

    Für einen etwaigen Widerruf der Vollmacht ist nach allgemeinen Grundsätzen die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1974, 748), die hierzu nicht konkret vorgetragen hat.
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZR 92/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Darlegungs- und Beweislast bei

    Für das Bestehen der Vertretungsmacht ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf ein gültiges Vertretergeschäft beruft (BGH, Urt. v. 31. Januar 1974 - II ZR 173/72, NJW 1974, 748; Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 164 Rn. 18; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. § 164 BGB Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.1991 - 14 U 6/90

    Anspruch auf Generalübernehmerwerklohn gegenüber einem Mitglied einer

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  • LG Hamburg, 17.11.2016 - 409 HKO 40/14

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Transportschadens; Zulässigkeit der

    Denn die Beklagte zu 2) hat nicht dargelegt, dass die Vollmacht inzwischen widerrufen wurde, obwohl sie für diese ihr günstige Tatsache darlegungspflicht ist (vgl. BGH NJW 1974, 748).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 7/83

    Vertretung - Vertretergeschäft - Beweislast - Erlöschen der Vollmacht - Erlöschen

    Steht - wie hier - das Erlöschen einer Vollmacht fest, so muß der Abschluß eines Rechtsgeschäfts vor diesem Zeitpunkt von demjenigen bewiesen werden, der die Gültigkeit des Geschäfts behauptet, hier also von der Klägerin (vgl. BGH Urt. v. 31. Jan. 1974 - II ZR 173/72 = NJW 1974, 748; Palandt/Heinrichs BGB 43. Aufl. § 164 Anm. 5; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht I § 168 Rn. 2).
  • LG Stuttgart, 25.01.2023 - 49 O 30/22

    Erklärung eines Anspruchsverzichts nur in der mündlichen Verhandlung

    Jedoch trägt umgekehrt wiederum derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des Vertretergeschäfts beruft, die Beweislast dafür, dass das Geschäft zeitlich noch vor dem Erlöschen der Vertretungsmacht abgeschlossen wurde (BGH, Urt. vom 31.01.1974, II ZR 173/72, NJW 1974, 748; BGH, Beschluss vom 23.02.1984, III ZR 7/83, juris Rz. 5; Schäfer, in: BeckOK BGB Hau/Poseck, 63. Ed. § 164 Rn. 49).
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