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   BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74   

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BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74 (https://dejure.org/1976,2450)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1976 - II ZR 191/74 (https://dejure.org/1976,2450)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1976 - II ZR 191/74 (https://dejure.org/1976,2450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 474
  • VersR 1977, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 168/67

    Haftung des Schiffsführers für Abwerfen eines Ankers in nicht hinreichend tiefem

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74
    Wie die Erfahrung zeigt, wird auch die Gefahr, die durch den Verlust eines Ankers in nicht hinreichend tiefem Wasser für die Schiffahrt entsteht, nicht bereits dadurch aufgehoben oder entscheidend verringert, daß ein Dritter wegen der ihm für die Wasserstraße obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten ist, diese in bestimmten Zeitabständen auf ihren sicheren Zustand für den Schiffsverkehr zu kontrollieren und auf die Meldung von dem Verlust eines Ankers hin nach ihm zu suchen (vgl. auch BGH, Urt. v. 6.2. 69 - II ZR 168/67, VersR 1969, 509, 510).
  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 174/67

    Kollision eines Schiffs mit einem auf dem Rheinboden ruhenden Klippanker -

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74
    Ähnlich wird in dem Senatsurteil vom 28. Februar 1969 - II ZR 174/67 (VersR 1969, 441), das sich mit dem Bruch eines Anker und Ankerkette verbindenden Bolzens zu befassen hatte, ausgeführt, daß es zweifelhaft sein könne, ob dann, wenn der Schädiger einen versteckten Materialfehler behaupte, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Schädigers spreche.
  • BGH, 28.06.1962 - II ZR 112/60

    Anscheinsbeweis für das Verschulden einer Schiffsbesatzungen bei Beschädigung

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - II ZR 191/74
    Nach dem Senatsurteil vom 28. Juni 1962 - II ZR 112/60 (VersR 1962, 751, 752), das den - praktisch gleich liegenden - Bruch einer Schlepptrosse bei einem gewöhnlichen Wendemanöver betrifft, geht der Anscheinsbeweis in einem derartigen Fall in zwei Richtungen: Entweder sei die Trosse aus Gründen, welche die für deren Zustand verantwortliche Schiffsführung zu vertreten habe, nicht in Ordnung gewesen oder die einwandfreie Trosse sei durch einen Navigationsfehler überbelastet worden.
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    bb) Ein solcher Beweis des ersten Anscheins wird jedoch durch feststehende (erwiesene oder unstreitige) Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 271/92 - aaO; vom 4. März 1997 - VI ZR 51/96 - VersR 1997, 835, 836 m.w.N.; zum Anscheinsbeweis im Binnenschifffahrtsrecht vgl. bereits BGH Urteil vom 11. November 1976 - II ZR 191/74 - VersR 1977, 247, 248).
  • BGH, 21.03.1983 - II ZR 179/82

    Ersatz eines durch Verlust eines Ankers an einem anderen Schiff entstandenen

    Die Behauptung besagt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht, daß der Materialfehler bei gründlicher Untersuchung des Ankers nicht rechtzeitig hätte entdeckt und der Ankerverlust durch entsprechende Maßnahmen hätte vermieden werden können (vgl. auch Senatsurt. v. 11. November 1976 - II ZR 191/74, VersR 1976, 247 f.).
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