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   BGH, 26.10.1981 - II ZR 198/80   

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https://dejure.org/1981,1483
BGH, 26.10.1981 - II ZR 198/80 (https://dejure.org/1981,1483)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1981 - II ZR 198/80 (https://dejure.org/1981,1483)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1981 - II ZR 198/80 (https://dejure.org/1981,1483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen § 2; EuGVÜ Art. 5 (BGBl 1972 II 774); Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen § 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 110
  • NJW 1982, 1226
  • MDR 1982, 298
  • VersR 1982, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Bei der Abgrenzung der Zuständigkeit der Schifffahrtsgerichte von derjenigen der allgemeinen ordentlichen Gerichtsbarkeit handelt es sich um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit (BGH, Urt. v. 26.10.1981, II ZR 198/80, VersR 1982, 235 ff.; Hofmann, Die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen, S. 169).

    Streitigkeiten zwischen dem Frachtführer und einem Ladungsinteressenten wegen Beschädigung der Ladung während des Transports mit dem von dem Frachtführer eingesetzten Schiff auf einer Binnenwasserstraße hängen mit der Benutzung von Binnengewässern durch die Schifffahrt zusammen (BGH, Urt. 26.10.1981, II ZR 198/80, BGHZ 82, 110 ff.).

  • LG Duisburg, 05.10.2018 - 25 O 24/13
    Ein Unfall bei dem Betrieb eines Schiffes liegt vor, wenn während einer Schiffsreise Wasser wegen technischer Mängel des Fahrzeugs in die Laderäume eindringt und die Güter beschädigt (BGH NJW 1982, 1226).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH NJW 1982, S. 1226 = ZfB 1982 SaS, 917 = VersR 1982, 235) geht das Landgericht Duisburg zutreffend davon aus, dass es sich bei einem Rechtsstreit zwischen den Parteien eines Frachtvertrags über Ladungsschäden, die während einer Güterbeförderung mit dem Binnenschiff eingetretenen sind, regelmäßig um Binnenschifffahrtssachen handelt, da Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeiten vertragliche Schadenersatzansprüche aus einem Unfall im Schiffsbetrieb i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. c BinSchVerfG sind.

  • OLG Köln, 07.01.1983 - 3 U 117/82
    Dessen Zuständigkeit läßt sich daher aus § 3 Abs. 1 Satz 2 BinnSchVerfG nicht herleiten (BGH, ZfB 1982, 91 = VersR 1982, 235).
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