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BGH, 11.10.1965 - II ZR 205/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung eines Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) - Betreiben einer Gesellschaft als Außen- oder Innengesellschaft - Vorliegen einer äußeren Vertretungsmacht
Papierfundstellen
- DNotZ 1966, 502
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
Auszug aus BGH, 11.10.1965 - II ZR 205/63
Das Berufungsgericht meint allerdings, die vertraglichen Befugnisse des Beklagten hätten sich nicht auf das Innenverhältnis beschränkt, sondern auch die äußere Vertretungsmacht umfaßt, und zwar in dem Sinne, daß der Beklagte unmittelbar auf Grund seiner durch den Gesellschaftsvertrag begründeten Rechtsstellung ermächtigt gewesen sei, für die Gesellschaft - und nicht nur für Hoerning als den Geschäftsinhaber - rechtsgeschäftlich zu handeln, Die tatsächlichen Umstände, die es zur Begründung dieser Auffassung anführt, reichen hierfür jedoch nicht aus, wobei zu beachten ist, daß sich aus der Gestaltung des Innenverhältnisses keine Vermutung für das Vorliegen einer Außengesellschaft herleiten läßt (BGHZ 12, 308, 315 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; BGH LM BGB § 705 Nr. 11). - BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59
Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Auszug aus BGH, 11.10.1965 - II ZR 205/63
Zwar ist es richtig, daß die Entstehung und der Fortbestand einer offenen Handelsgesellschaft in bestimmter Hinsicht vom Willen der Gesellschafter unabhängig sind (BGHZ 32, 307, 310 [BGH 19.05.1960 - II ZR 72/59] u.a.m.). - BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52
Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …
Auszug aus BGH, 11.10.1965 - II ZR 205/63
So können sie namentlich den stillen Gesellschafter im Innenverhältnis an der Geschäftsführung beteiligen, ja ihm sogar den entscheidenden Einfluß auf die Geschäftsführung einräumen, ohne daß sein gesellschaftlicher Beitrag dadurch den Charakter einer stillen Beteiligung verliert, solange die Gesellschaft nicht auch nach außen als solche hervortreten soll (BGHZ 8, 157, 160 [BGH 29.11.1952 - II ZR 15/52]; BGH LM BGB § 705 Nr. 11; WM 1961, 574).
- BGH, 11.09.2018 - II ZR 161/17
Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Außengesellschafter einer …
Der Senat hat sich lediglich zu der Möglichkeit geäußert, einem stillen Gesellschafter ein Handeln im Außenverhältnis zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 29. November 1952 - II ZR 15/52, BGHZ 8, 157, 160; Urteil vom 23. Juni 1960 - II ZR 172/59, WM 1960, 863, 864; Urteil vom 27. März 1961 - II ZR 256/59, WM 1961, 574, 575; Urteil vom 11. Oktober 1965 - II ZR 205/63, WM 1966, 31, 32 li. Sp.). - BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01
Verpflichtungen des BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des …
Die Geschäfte werden vielmehr im Namen des tätigen Gesellschafters abgeschlossen, der lediglich intern für Rechnung aller Gesellschafter handelt (BGH-Urteile vom 24. Februar 1954 II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 314, und vom 11. Oktober 1965 II ZR 205/63, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1966, 31, m.w.N., und die herrschende Meinung, vgl. Ulmer in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch --MünchKomm--, 3. Aufl., § 705 Rz. 229 f.;… Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Aufl., Einleitung vor § 105 Rz. 10, 11;… zum Streitstand Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., S. 1284 f.;… Breuninger, Die BGB-Gesellschaft als Rechtssubjekt im Rechtsverkehr, 1991, S. 127 f.).