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   BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58   

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https://dejure.org/1961,341
BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58 (https://dejure.org/1961,341)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1961 - II ZR 219/58 (https://dejure.org/1961,341)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1961 - II ZR 219/58 (https://dejure.org/1961,341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteils - Arglistiges Handeln bei Berufung auf einen Formmangel - Voraussetzungen des Anscheinsbeweises - Ausschließung aus einer GmbH und aus einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 272
  • NJW 1961, 1769
  • MDR 1961, 833
  • DNotZ 1962, 407
  • DB 1961, 1096
  • JR 1962, 140
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Es prüft aber die vom Beklagten angeführten Gründe, die eine Ausschließung des Klägers, wäre er bereits Gesellschafter, rechtfertigen sollen, nicht, weil es glaubt, die vom Senat für die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters entwickelten Grundsätze (BGHZ 9, 157; 16, 317) [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]auf den vorliegenden Fall anwenden zu müssen.

    Dem Kläger kann nicht der Schutz gewährt werden, den er nach den Senatsurteilen BGHZ 9, 157 und 16, 317 genießen würde, wenn er bereits Gesellschafter der GmbH geworden wäre.

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Es prüft aber die vom Beklagten angeführten Gründe, die eine Ausschließung des Klägers, wäre er bereits Gesellschafter, rechtfertigen sollen, nicht, weil es glaubt, die vom Senat für die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters entwickelten Grundsätze (BGHZ 9, 157; 16, 317) [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]auf den vorliegenden Fall anwenden zu müssen.

    Dem Kläger kann nicht der Schutz gewährt werden, den er nach den Senatsurteilen BGHZ 9, 157 und 16, 317 genießen würde, wenn er bereits Gesellschafter der GmbH geworden wäre.

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Daher besteht entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch kein Bedürfnis, der Vertragspartei, die einen wichtigen Grund zu ihrer Ausschließung gesetzt hat, dieselben Rechtsgarantien zu geben, die der Senat in den Urteilen BGHZ 9, 57 [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52] und 16, 317 dem auszuschließenden Mitglied einer GmbH gewährt hat.
  • RG, 27.11.1940 - II 67/40

    1. Kann eine offene Handelsgesellschaft als Innengesellschaft errichtet oder eine

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Auf der gleichen Linie liegt es, wann das Reichsgericht (RGZ 165, 260, 268 ff) den Standpunkt vertreten hat, daß derjenige, der einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung an einem Einzelhandelsgeschäft hat, in dem Fall, daß der Geschäftsinhaber die Erfüllung verweigert (oder in Verzug gerät) und überdies einen wichtigen Grund im Sinne des § 142 HGB setzt, im Wege der Leistungsklage verlangen kann, daß der Geschäftsinhaber das Geschäft so überträgt, wie wenn die offene Handelsgesellschaft schon bestände (ebenso Weipert a.a.O. § 142 Anm. 4 Abs. 2).
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus (vgl. die Urteile des Senats, NJW 1951, 360; LM § 826 BGB [C] Nr. 12; § 61 VVG Nr. 2).
  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Auch das Gericht kann einerseits durch die Anregung von Hilfsanträgen und andererseits durch die Unterbreitung eines den schutzwerten Belangen der Streitteile gerecht werdenden Vergleichsvorschlages darauf hinwirken, daß der Prozeß die sachgerechte Lösung findet (BGHZ 18, 350, 362 ff) [BGH 27.10.1955 - II ZR 310/53].
  • BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53

    Begriff des "Kriegsschadens"

    Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
    Es prüft aber die vom Beklagten angeführten Gründe, die eine Ausschließung des Klägers, wäre er bereits Gesellschafter, rechtfertigen sollen, nicht, weil es glaubt, die vom Senat für die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters entwickelten Grundsätze (BGHZ 9, 157; 16, 317) [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]auf den vorliegenden Fall anwenden zu müssen.
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    b) Verpflichtet sich ein Gesellschafter, seinen Geschäftsanteil künftig für einen Treugeber zu halten, bedarf diese Vereinbarung der notariellen Beurkundung (Ergänzung zu BGHZ 35, 272, 277).

    Wollte man - was der Senat früher ausdrücklich offen gelassen hat (BGHZ 35, 272, 277), vereinzelt im Schrifttum dagegen befürwortet wird (vgl. Hachenburg/Zutt aaO Anh. § 15 Rdn. 52; anders aber die h.M., vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl. § 15 Rdn. 55 f.; Rowedder, GmbHG, 3. Aufl. § 15 Rdn. 28; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl. § 15 Rdn. 45; Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl. § 15 Rdn. 62; Ulmer, WPg. 1963, 120 f., ebenso auch der von Zutt für seine Auffassung angeführte Schlegelberger/K.Schmidt, HGB, 5. Aufl. Vor § 335 Rdn. 47 und 44) - eine derartige formfrei geschlossene Vereinbarungstreuhand zulassen, wäre damit im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats der Boden entzogen, nach der die formlose Abtretung von Ansprüchen auf Übertragung eines Geschäftsanteils von der Rechtsordnung schlechthin und nicht nur dann nicht anerkannt werden kann, wenn im Einzelfall die Absicht der Umgehung der Formvorschrift festgestellt wird (BGHZ 75, 352, 354 f.).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 330/04

    Ausnahmen vom Formzwang für einen Treuhandvertrag hinsichtlich eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formmangel eines Rechtsgeschäfts nur ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) unbeachtlich, da anderenfalls die Formvorschriften ausgehöhlt würden (BGHZ 35, 272, 277; BGH, Urt. v. 14. Juni 1996 - V ZR 85/95, WM 1996, 1732, 1733 m.w.Nachw.).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Es entspricht überdies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG unterliegt, wenn er sich --wie im Streitfall-- auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (vgl. BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2006, 1388; BGH-Urteile vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208, WM 1999, 1118, und vom 6. Juli 1961 II ZR 219/58, BGHZ 35, 272; vgl. zusammenfassend auch Bayer in Lutter/ Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., 2009, § 15 Rz 91, 92 zur Treuhand und Rz 96 zur Unterbeteiligung, jeweils m.w.N. aus Schrifttum und Rechtsprechung).
  • BGH, 22.01.1962 - II ZR 11/61

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis

    Denn es entspricht einem allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, daß die Berufung eines Gesellschafters zum geschäftsführungsberachtigten Gesellschafter auf Grund eines gesellschaftsvertraglich begründeten Repräsentationsrechts nicht zulässig ist, wenn dem berufenen Gesellschafter aus Gründen in seiner Person die Geschäftsführungsbefugnis aus wichtigem Grund entzogen werden könnte (BGHZ 35, 280 f [BGH 06.07.1961 - II ZR 219/58]; Rob. Fischer Anm. bei LM Nr. 4 zu § 34 GmbHG).
  • OLG Bamberg, 30.11.2000 - 1 U 72/00

    Anforderungen an die Form eines Treuhandverhältnisses über einen

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  • BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84

    Bestätigung eines formgebundenen Rechtsgeschäfts; Unzulässige Rechtsausübung

    Eine derartige Begrenzung der Nichtigkeitsfolge des § 125 BGB ist zwar auch bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 35, 272, 277).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Die vom Beklagten der Revision entgegengehaltene Tatsache, daß R. bei der Erlangung der streitigen Rechtsstellung selbst treuwidrig gehandelt hat, liegt daher auf derselben Ebene wie der Arglisteinwand der Revision und steht mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang; dies berechtigt aber dazu, diesen Umstand bei der Beurteilung der Frage, ob die Berufung des Beklagten auf den Formmangel als Rechtsmißbrauch anzusehen ist, entscheidend gegen das Vorbringen der Revision ins Gewicht fallen zu lassen (vgl. hierzu neuerdings auch BGH, JZ 1961 S. 742).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04

    Arbeitnehmerüberlassung: Formnichtigkeit der gewerbsmäßigen Überlassung eines

    An eine Haftung des Beklagten Ziff. 1 wäre daher dann zu denken, wenn der Beklagte Ziff. 1 den Inhaber der VN über das Vorhandensein einer Erlaubnis arglistig getäuscht und gleichzeitig arglistig von der Einhaltung der Schriftform bei Abschluss des Vertrages abgehalten hätte (vgl. zu diesen Gesichtspunkten Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 1994, § 9 AÜG Rn. 48; vgl. im Übrigen auch allgemein zum Gesichtspunkt der Arglist in ähnlichen Fällen BGHZ 35, 272, 277).
  • SG Münster, 14.09.2017 - S 17 R 891/14
    Denn dieser Vertrag ist - als Treu-handabrede über bereits bestehende Gesellschaftsanteile der Klägerin zu 2) in Gestalt einer Vereinbarungstreuhand - insbesondere notariell beurkundet und damit in der insoweit erforderlichen (vgl. zum Formerfordernis nur Verse, in: Henssler/Strohn, GmbHG, 3. Aufl. 2016, § 15 Rn. 118; BGH, Urteil vom 6.7.1961 - II ZR 219/58 - juris Rn. 20), von § 15 Abs. 4 GmbHG vorgesehenen Form, wonach eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet wird, der notariellen Form bedarf, formwirksam geschlossen worden.
  • KG, 21.01.2013 - 23 U 179/12

    Treuhandvertrag: Zeitpunkt des Erlöschens der vom Treuhänder erteilten Vollmacht

    Das von der Beklagten im Termin vom 21.01.2013 angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.1961 - II ZR 219/58 - (BGHZ 35, 272-287) betrifft insoweit einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BFH, 11.10.1984 - IV R 179/82

    Übertragung einer Mitunternehmerstellung

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

  • OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 58/01

    Unterbeteiligung bei einer Treuhandvereinbarung; Formbedürftigkeit.

  • OLG Köln, 26.08.1980 - 4 UF 153/80
  • OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80

    Verurteilung wegen Betruges; Gesetzeswidrigkeit einer Bewährungsauflage;

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 17/62

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 15.03.2007 - 3 O 351/06

    Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im falle der Zahlung von

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