Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.01.2008

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   BGH, 03.12.2007 - II ZR 22/07   

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https://dejure.org/2007,1406
BGH, 03.12.2007 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2007,1406)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2007 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2007,1406)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2007,1406)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 27 Abs. 3, 670
    Entschädigung für Vorstandsmitglied bei Regelung über Ehrenamtlichkeit in Satzung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von an ein Vorstandsmitglied geleisteten Zahlungen als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft trotz einer in der Satzung des gemeinnützigen Vereins nicht ausdrücklich vorgesehenen Vergütung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vergütung bei ehrenamtlicher Vereinsarbeit

  • Betriebs-Berater

    Satzungswidrige Entschädigung der Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins

  • Judicialis

    BGB § 27 Abs. 3; ; BGB § 670

  • ra.de
  • winheller.com PDF

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 27 Abs. 3 § 670
    Verpflichtung eines gemeinnützigen Vereins zur Entschädigung der Vorstandsmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinsrecht - Entschädigung für aufgewendete Arbeitskraft bei Ehrenamt?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit der ehrenamtlichen Vereinsvorstände satzungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Vorstandsvergütung: Kein Anspruch ohne Satzungsgrundlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Satzungswidrige Entschädigung der Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 842
  • ZIP 2008, 923
  • MDR 2008, 697
  • DNotZ 2008, 467
  • WM 2008, 736
  • BB 2008, 733
  • DB 2008, 813
  • NZG 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder

    Auszug aus BGH, 03.12.2007 - II ZR 22/07
    Die maßgeblichen Fragen sind durch die Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 1987 (II ZR 53/87, ZIP 1988, 706 ff.) geklärt.

    In Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 14. Dezember 1987 aaO 710) hat das Berufungsgericht ferner eine Verzichtswirkung der jährlichen Entlastungsbeschlüsse verneint und hat ebenso ohne Rechtsfehler dem Beklagten die Berufung auf den Einwand der Verwirkung versagt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2019 - 3 LB 1/17

    Stiftungsaufsicht: Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsänderung

    Die Zahlung einer Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit und Arbeitskraft sei rechtswidrig, wenn die Satzung diese Möglichkeit nicht vorsehe, vielmehr die Vorstandsmitglieder ihre organschaftliche Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben hätten (BGH, Beschl. v. 03.12.2007 - II ZR 22/07 -, juris Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - L 8 BA 52/18

    Sozialversicherungspflicht des Vorstandsvorsitzenden eines Vereins zur Wahrung

    Hierfür findet sich in der Satzung des Klägers keine Ermächtigungsgrundlage (vgl. zur grds. Satzungswidrigkeit derartiger Zahlungen BGH, Beschluss v. 03.12.2007, II ZR 22/07, NJW-RR 2008, 842 f.; BGH, Urteil v. 14.12.1987, II ZR 53/87, NJW-RR 1988, 745 ff.).
  • OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei Untreue

    Zudem habe der Angeschuldigte auch vorsätzlich gehandelt, da die Vorlage des Vereinsvorstands vom 04.05.2009 zur Änderung der Vereinssatzung hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des § 8, betreffend eine pauschale Aufwandsvergütung , zur Begründung ausdrücklich Bezug nehme auf den Beschluss des BGH vom 03.12.2007 - II ZR 22/07 -.
  • FG Hamburg, 19.06.2008 - 5 K 165/06

    Wegfall der Gemeinnützigkeit

    Eine solche wesentliche Grundentscheidung ist die Gewährung einer Vergütung für den Vereinsvorstand, die über den ihm für seine Tätigkeit gemäß § 27 Abs. 3 BGB i. V. mit § 670 BGB zustehenden Aufwendungsersatz hinausgeht (vgl. Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 14.12.1987 II ZR 53/87, DB 1988, 1007 ; jüngst bestätigt durch Beschluss vom dann 03.12.2007 II ZR 22/07, NJW-RR 2008, 842 ; siehe auch BFH Beschluss vom 08.08.2001 I B 40/01 a. a. O.).
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   BGH, 29.01.2008 - II ZR 22/07   

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https://dejure.org/2008,71192
BGH, 29.01.2008 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2008,71192)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2008 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2008,71192)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - II ZR 22/07 (https://dejure.org/2008,71192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.01.2007 - 12 U 115/05

    Ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand darf sich seine Tätigkeit nicht durch

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - II ZR 22/07
    KG Berlin - Az. 12 U 115/05 vom 18.01.2007;.
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