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   BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15   

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https://dejure.org/2017,5105
BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15 (https://dejure.org/2017,5105)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2017 - II ZR 223/15 (https://dejure.org/2017,5105)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - II ZR 223/15 (https://dejure.org/2017,5105)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Interesses des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Interesses des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Bemessung des Interesses des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung zur Auskunft - Streitwert und die Beschwer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer - und der festgesetzte Streitwert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 333/14

    Bemessung der (materiellen) Beschwer einer beklagten Partei; Abweisung eine

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Das Interesse des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bemisst sich bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer und damit nach der Frage, inwieweit die Entscheidung seine Rechtsposition beeinträchtigt oder seinen Pflichtenkreis erweitert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2015 - III ZR 333/14 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11, NJW-RR 2014, 110 Rn. 10).
  • BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11

    Beschwer eines zur Unterlassung verurteilten Partei: Beschwer bei Streit über

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Das Interesse des Rechtsmittelklägers an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung bemisst sich bei einem rechtsmittelführenden Beklagten nach dessen materieller Beschwer und damit nach der Frage, inwieweit die Entscheidung seine Rechtsposition beeinträchtigt oder seinen Pflichtenkreis erweitert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2015 - III ZR 333/14 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZB 26/11, NJW-RR 2014, 110 Rn. 10).
  • BGH, 27.10.2015 - II ZR 13/15

    Rechtfertigung der Festsetzung eines höheren Streitwerts und einer entsprechend

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Hat das Berufungsgericht den Streitwert für das Berufungsverfahren auf der Grundlage der von einer Partei gemachten tatsächlichen Angaben nicht über 20.000 EUR festgesetzt, ist diese Partei gehindert, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit neuem Vortrag die in den Tatsacheninstanzen gemachten Angaben zum Wert zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EG- ZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - II ZR 13/15 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - V ZR 247/10

    Beschwer des Rechtsmittelführers: Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - V ZR 247/10, Grundeigentum 2012, 558 Rn. 2).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Für das Rechtsmittel des im Rahmen einer Stufenklage zur Auskunft verurteilten Beklagten ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dessen Interesse, die Durchsetzung des Hauptanspruchs zu verhindern, über den unmittelbaren Gegenstand der Entscheidung hinausgeht und deshalb bei der Festsetzung des Beschwerdewerts außer Betracht zu bleiben hat (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZR 11/14

    Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde bei Klage auf Vorbereitungshandlungen zur

    Auszug aus BGH, 17.01.2017 - II ZR 223/15
    Lediglich mittelbare wirtschaftliche Folgen sind bei der Streitwertbemessung und auch bei der Bemessung der Beschwer nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2011 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4).
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Gegen diese Entscheidung, die ihre Rechtsposition beeinträchtigt (BGH 17. Januar 2017 - II ZR 223/15 - Rn. 5) , kann sie sich mit dem vom Landesarbeitsgericht nach § 72 Abs. 2 ArbGG zugelassenen Rechtsmittel der Revision wenden.
  • BGH, 15.02.2022 - XI ZR 380/20

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Da sich die Beklagte mit ihrer Revision gegen ihre Verurteilung zur Auskunftserteilung gewendet hat, richtet sich der Streitwert lediglich nach der Beschwer der Beklagten durch diese Verurteilung zur Auskunft, während ihr Interesse, die von der Klägerin erstrebte und mit der Auskunfts- oder Rechnungslegung vorbereitete Durchsetzung des Hauptanspruchs zu verhindern oder zu erschweren, außer Betracht bleibt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff., vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2, vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 4, vom 17. Januar 2017 - II ZR 223/15, juris Rn. 5, vom 9. Mai 2018 - IV ZR 264/17, FamRZ 2018, 1248 Rn. 5 und vom 19. Dezember 2019 - III ZB 28/19, NJW-RR 2020, 189 Rn. 8).

    Denn dieses Interesse geht über den unmittelbaren Gegenstand der Entscheidung hinaus (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994, aaO S. 89, vom 22. März 2010, aaO, vom 17. Januar 2017, aaO und vom 9. Mai 2018, aaO).

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