Rechtsprechung
BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 281 a. F. (§ 285 n. F.)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 281
Ersteigerung eines Gegenstandes aus dem Gesellschaftsvermögen kein stellvertretendes commodum bei Vereitelung der Vorkaufsrechtsausübung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung der Gesellschaft im Rahmen der Teilungsversteigerung; Eintragung von Vormerkungen zur Sicherung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 281 (a.F. § 285 n.F.)
Erfüllung der Pflichten eines Gesellschafters nach Beendigung der Gesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausübung eines Vorkaufsrechts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vereitelung des Anspruchs aus einem ausgeübten Vorkaufsrecht bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Grundstücksgesellschaft: Haftung der Mitgesellschafter nach Kündigung der Gesellschaft, Ersteigerung des Grundstücks durch Mitgesellschafter und Aufteilung in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentum kein stellvertretendes commodum für die unmöglich gewordene Verpflichtung des Gesellschafters, seinen Anteil an der vollbeendeten Grundstücks-GbR auf seinen früheren Gesellschafter zu übertragen
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1136
- MDR 2005, 1118
- NZM 2005, 636
- WM 2005, 1183
- BB 2005, 1409
- DB 2005, 1452
- NZG 2005, 595
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 17.11.1998 - 9 U 283/96
Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03
Diese Klage wurde vom Oberlandesgericht Hamburg durch Urteil vom 17. November 1998 - 9 U 283/96 - unter Hinweis auf einen bestehenden Schadensersatzanspruch der Klägerin aus § 826 BGB wegen des absichtlichen Versuchs der Beklagten, die Klägerin von der Ausübung und Durchsetzung ihres Vorkaufsrechts abzuhalten, abgewiesen.Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. November 1998 (9 U 283/96) stehe fest, daß der Klägerin ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht hinsichtlich der von den Beklagten erworbenen Gesellschaftsanteile zu einem Kaufpreis von 2, 5 Mio. DM zugestanden habe.
- BGH, 31.10.2001 - IV ZR 268/00
Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Miterben
Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03
b) Zutreffend ist auch die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin habe nach Übertragung der Gesellschaftsanteile auf die Beklagten in entsprechender Anwendung von § 2035 Abs. 1 Satz 1 BGB von diesen als den Erwerbern die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem ausgeübten Vorkaufsrecht verlangen können, d.h. die Übertragung der veräußerten Gesellschaftsanteile (siehe hierzu BGH, Urt. v. 31. Oktober 2001 - IV ZR 268/00, WM 2002, 303, 304 f.). - BGH, 19.11.1984 - II ZR 6/84
Rechtsfolgen der Aufhebung des Hauptmietverhältnisses für das Untermietverhältnis
Auszug aus BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03
Voraussetzung für einen Anspruch aus § 281 BGB a.F. (ebenso wie für den nunmehr anwendbaren § 285 BGB) ist, daß der Schuldner aufgrund eines bestimmten Umstandes von seiner Primärpflicht zur Leistung des geschuldeten Gegenstands frei wird und aus diesem Grund (Kausalität) einen Ersatz für eben diesen Gegenstand (Identität) erlangt (vgl. nur Sen.Urt. v. 19. November 1984 - II ZR 6/84, WM 1985, 270, 272;… ebenso statt vieler MünchKommBGB/Emmerich aaO § 281 Rdn. 3 ff.;… zum neuen Recht Erman/H.P. Westermann aaO § 285 Rdn. 4 ff. jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99
Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten …
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung
Voraussetzung eines Anspruchs nach § 285 Abs. 1 BGB ist aber, dass der Schuldner aufgrund eines bestimmten Umstands von seiner Primärpflicht zur Leistung des geschuldeten Gegenstands frei wird und aus diesem Grund einen Ersatz für eben den Gegenstand erlangt (BGH 25. April 2005 - II ZR 224/03 - zu I 2 d der Gründe, ZIP 2005, 1136; Staudinger/Löwisch/Caspers BGB § 285 Rn. 43) .