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   BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13   

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BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13 (https://dejure.org/2014,21381)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2014 - II ZR 230/13 (https://dejure.org/2014,21381)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - II ZR 230/13 (https://dejure.org/2014,21381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung ihrer atypisch stillen Beteiligung unabhängig von der Frage eines Aufklärungsmangels; Kein Ausschluss des Anspruchs auf Ersatz von Vermögensschäden durch Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung ihrer atypisch stillen Beteiligung unabhängig von der Frage eines Aufklärungsmangels; Kein Ausschluss des Anspruchs auf Ersatz von Vermögensschäden durch Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte stille Publikumsgesellschaft - und eventuelle Schadensersatzansprüche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13
    Die Annahme des Berufungsgerichts, dass zwischen den Parteien kein bloß zweigliedriges Gesellschaftsverhältnis zustande gekommen ist, sondern die Klägerin einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft beigetreten ist, bei der nach Invollzugsetzung für den Fall etwaiger anfänglicher Mängel die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft Anwendung finden, ist zwar aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wie der Senat zu dem in den wesentlichen Bestimmungen übereinstimmenden stillen Gesellschaftsvertrag einer anderen (mehrgliedrigen) stillen Gesellschaft ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 17 ff.; Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 320/12, juris, Rn. 14 ff.).

    Auch bei Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft kann, wie der Senat weiter entschieden hat, der Anleger, der sich an einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft beteiligt hat, das stille Gesellschaftsverhältnis unter Berufung auf den (behaupteten) Vertragsmangel durch sofort wirksame Kündigung beenden und unter Anrechnung des ihm bei Beendigung seines (fehlerhaften) Gesellschaftsverhältnisses gegebenenfalls zustehenden Abfindungsanspruchs von dem Geschäftsinhaber Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens verlangen, wenn dadurch die gleichmäßige Befriedigung etwaiger Abfindungs- oder Auseinandersetzungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter nicht gefährdet ist (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 28 ff.).

    Es ist dagegen nicht erforderlich, dass es auch ausreicht, um vergleichbare Schadensersatzansprüche anderer (getäuschter) stiller Gesellschafter zu befriedigen (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 30).

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13
    Ein Geschädigter ist nicht ohne weiteres an eine von ihm ursprünglich gewählte Art der Schadensberechnung gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 ZPO in diesem Fall überhaupt zulässig war oder wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen hätte unterbleiben müssen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 245/11, NJW 2013, 1009; Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f.).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 ZPO in diesem Fall überhaupt zulässig war oder wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen hätte unterbleiben müssen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 245/11, NJW 2013, 1009; Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f.).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 320/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 230/13
    Die Annahme des Berufungsgerichts, dass zwischen den Parteien kein bloß zweigliedriges Gesellschaftsverhältnis zustande gekommen ist, sondern die Klägerin einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft beigetreten ist, bei der nach Invollzugsetzung für den Fall etwaiger anfänglicher Mängel die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft Anwendung finden, ist zwar aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wie der Senat zu dem in den wesentlichen Bestimmungen übereinstimmenden stillen Gesellschaftsvertrag einer anderen (mehrgliedrigen) stillen Gesellschaft ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12, BGHZ 199, 104 Rn. 17 ff.; Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 320/12, juris, Rn. 14 ff.).
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