Rechtsprechung
BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Eigentum an Pfandflaschen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Getränkeherstellers auf Herausgabe von mehrfach verwendeten Pfandflaschen durch ein Konkurrenzunternehmen; Eigentumsverhältnisse bei individualisierten Mehrwegflaschen; Besitzrechte an entleerten Pfandflaschen; Bestehen eines Wahlrechts zwischen der ...
- kanzlei.biz
Eigentumsverhältnisse an einer Pfandflasche
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1004; BGB § 985; BGB § 986 Abs. 1; BGB § 249
Eigentumsschutzansprüche des Eigentümers einer durch dauerhafte Kennzeichnung individualisierten Mehrwegpfandflasche gegenüber Konkurrenten - Prof. Dr. Lorenz
Eigentumsverhältnisse an einer (individualisierten) "Pfandflasche"; Herausgabe-, Unterlassungs- und und Schadensersatzanspruch gegen den Besitzer; keine Ersetzungsbefugnis des Besitzers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 § 985 § 986 Abs. 1 § 249
Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentum an einer Pfandflasche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kampf um Pfandflaschen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Bedeutung des Flaschenpfandes und zum Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 173, 159
- NJW 2007, 2913
- MDR 2007, 1324
- VersR 2008, 78
- WM 2007, 1673
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.11.1953 - IV ZR 139/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53, LM § 989 Nr. 2;… BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 156/54, LM § 1004 Nr. 27; OLG Köln ZIP 1980, 1096 f.; Martinek, JuS 1989, 268 f.;… Hellmann aaO;… Schäfer/Schäfer aaO S. 657 ff.; Klinger, AbfallR 2003, 244;… Kollhosser/Bork aaO S. 911 f.; a.A. bezüglich Bierkästen LG Darmstadt ZIP 1980, 113, 114; wohl auch OLG Celle BB 1967, 778 f.).So hat das OLG Köln (ZIP 1980, 1096 f.) die Bodenprägung "F", der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO) sogar den - durch das abgefüllte eisenhaltige Wasser entstandenen - Belag in einer Einheitsflasche als Individualisierungsmerkmal genügen lassen.
Vielmehr steht der Klägerin als Eigentümerin ein Herausgabeanspruch zu; ebenso kann sie sich gegen die Vernichtung der als ihr Eigentum gekennzeichneten Flaschen wehren (BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO;… BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 165/54 aaO für die Fremdbefüllung der Flaschen;… Kollhosser/Bork aaO S. 912;… Schäfer/Schäfer aaO S. 658;… a.A. wohl Baur aaO S. 1102, der wohl jedenfalls dem Endverbraucher eine Ersetzungsbefugnis zubilligt).
Diesen Betrag, den sie im Falle der Rückgabe ihres Leergutes auch der Beklagten zu vergüten verpflichtet gewesen wäre, weil die Kennzeichnung ihrer Flaschen als Pfandflaschen das Angebot an jedermann beinhaltet, ihre Flaschen gegen Erstattung des gezahlten Pfandes zurückzunehmen (…vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 2007 - II ZR 232/05), muss sie sich auf den durch den Verlust der Flaschen entstandenen Schaden anrechnen lassen (BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO a.E.).
- BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Abgesehen von der gesonderten Abrechnung des Pfandes wird gerade aus der individuellen Kennzeichnung der Flaschen der Wille des Herstellers erkennbar, die Flaschen zurück zu bekommen und sie deshalb nur zur vorübergehenden Benutzung und nicht zu Eigentum zu überlassen (BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 165/54 aaO;… Kollhosser/Bork aaO S. 911;… Soergel/Habersack aaO § 1204 Rdn. 33).Für die Beklagte und die von ihr eingeschalteten Personen war wegen der besonderen Kennzeichnung der Flaschen der Klägerin auch bei nur durchschnittlicher Aufmerksamkeit jedenfalls erkennbar, dass der Großhandel ihr Leergut nicht sortenrein zurücklieferte und auch zur Übertragung des Eigentums an den Mehrwegflaschen der Klägerin nicht berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 165/54 aaO).
Vielmehr steht der Klägerin als Eigentümerin ein Herausgabeanspruch zu; ebenso kann sie sich gegen die Vernichtung der als ihr Eigentum gekennzeichneten Flaschen wehren (…BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO; BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 165/54 aaO für die Fremdbefüllung der Flaschen;… Kollhosser/Bork aaO S. 912;… Schäfer/Schäfer aaO S. 658;… a.A. wohl Baur aaO S. 1102, der wohl jedenfalls dem Endverbraucher eine Ersetzungsbefugnis zubilligt).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
Begriff des Pfandes bei Ein- und Mehrweg-Getränkeflaschen
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Diesen Betrag, den sie im Falle der Rückgabe ihres Leergutes auch der Beklagten zu vergüten verpflichtet gewesen wäre, weil die Kennzeichnung ihrer Flaschen als Pfandflaschen das Angebot an jedermann beinhaltet, ihre Flaschen gegen Erstattung des gezahlten Pfandes zurückzunehmen (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 2007 - II ZR 232/05), muss sie sich auf den durch den Verlust der Flaschen entstandenen Schaden anrechnen lassen (…BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO a.E.).
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Eine etwaige Unrichtigkeit derartiger tatbestandlicher Darstellungen im Berufungsurteil kann ebenso wie eine solche des Tatbestandes des erstinstanzlichen Urteils nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden (st.Rspr. vgl. Sen.Urt. v. 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NZG 2007, 428, 429;… Musielak/Ball, 5. Aufl. § 559 ZPO Rdn. 15). - BGH, 03.05.1957 - I ZR 156/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (…BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53, LM § 989 Nr. 2; BGH, Urt. v. 10. April 1956 - I ZR 156/54, LM § 1004 Nr. 27; OLG Köln ZIP 1980, 1096 f.; Martinek, JuS 1989, 268 f.;… Hellmann aaO;… Schäfer/Schäfer aaO S. 657 ff.; Klinger, AbfallR 2003, 244;… Kollhosser/Bork aaO S. 911 f.; a.A. bezüglich Bierkästen LG Darmstadt ZIP 1980, 113, 114; wohl auch OLG Celle BB 1967, 778 f.). - BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98
Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der Schriftsätze entkräftet werden (BGHZ 140, 335, 339). - BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Werden Getränke in derartigen Einheitsflaschen verkauft, erstreckt sich der Eigentumsübergang nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst (BGH, Urt. v. 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54, LM § 50 ZPO Nr. 6 = NJW 1956, 298; OLG Düsseldorf BB 1948, 524; OLG Stuttgart WRP 1990, 778; Hellmann, JuS 2001, 353, 354; Martinek, JuS 1989, 268, 269; ders., JuS 1987, 514, 515 f.; Schäfer/Schäfer, ZIP 1983, 656, 659; Kollhosser/Bork, BB 1987, 909, 914 f.;… Soergel/Habersack, BGB 13. Aufl. § 1204 Rdn. 33). - OLG Köln, 13.11.1987 - 20 U 54/87
Pflicht des Zwischenhändlers zur Rückgabe von Leergut in der entsprechenden Menge …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Uneinigkeit besteht hingegen darüber, ob sich an dieser Beurteilung etwas ändert, wenn die Flasche zwar nicht einem bestimmten Hersteller, wohl aber einer geschlossenen Herstellergruppe zugeordnet werden kann (für einen Eigentumsübergang z.B. bei der "Brunneneinheitsflasche": OLG Köln ZIP 1980, 1098, 1099 f.;… LG Darmstadt aaO;… Hellmann aaO;… Klinger aaO S. 244 f.;… Martinek aaO S. 272;… dagegen: OLG Stuttgart aaO; OLG München GRUR 1980, 1010, 1011 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 373, 374;… Kollhosser/ Bork aaO S. 912 ff.;… Schäfer/Schäfer aaO S. 659 f.; Baur, ZIP 1980, 1101). - OLG Köln, 30.09.1980 - 21 U 6/80
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Uneinigkeit besteht hingegen darüber, ob sich an dieser Beurteilung etwas ändert, wenn die Flasche zwar nicht einem bestimmten Hersteller, wohl aber einer geschlossenen Herstellergruppe zugeordnet werden kann (für einen Eigentumsübergang z.B. bei der "Brunneneinheitsflasche": OLG Köln ZIP 1980, 1098, 1099 f.;… LG Darmstadt aaO;… Hellmann aaO;… Klinger aaO S. 244 f.;… Martinek aaO S. 272;… dagegen: OLG Stuttgart aaO; OLG München GRUR 1980, 1010, 1011 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 373, 374;… Kollhosser/ Bork aaO S. 912 ff.;… Schäfer/Schäfer aaO S. 659 f.; Baur, ZIP 1980, 1101).
- LG Arnsberg, 02.03.2017 - 1 O 151/16
Kronkorken-Streit: Ein Bierkasten, fünf Gewinner
Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang die Frage, ob bei dem Verkauf von Getränken in Pfandflaschen auch das Eigentum an der Flasche auf den Erwerber übertragen wird oder dieses beim Hersteller verbleibt (vgl. hierzu auch BGH Urteil v. 09.07.2007 - II ZR 233/05 m.w.N. - juris). - BGH, 10.10.2018 - 4 StR 591/17
Diebstahl (Diebstahl von Pfandleergut; Abgrenzung von Individual- und …
Mangels zivilrechtlicher Einigung findet deshalb ein Eigentumsübergang an den jeweiligen Flaschen auf den einzelnen Handelsstufen nicht statt (BGH, Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 233/05, NJW 2007, 2913, 2914).Weist die Flasche solche individuellen Merkmale nicht auf, wird sie vielmehr von unbestimmt vielen Herstellern verwendet (sog. Einheitsflasche), geht nicht nur das Eigentum am Inhalt, sondern auch dasjenige an der Flasche selbst auf allen Vertriebsstufen auf den jeweils nächsten Erwerber über (BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, aaO; ebenso Kretschmer in Leipold/Tsambikakis/Zöller, AnwK StGB, 2. Aufl., § 242 Rn. 52; zur im Ergebnis umstrittenen rechtlichen Einordnung des sog. Flaschenpfandes vgl. auch Staudinger/Wiegand, BGB, Neubearb.
- BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem …
Einen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO, durch den eine etwaige Unrichtigkeit des Tatbestandes einzig hätte behoben werden können (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 233/05, NJW 2007, 2913, 2915;… Musielak/Ball, a.a.O., § 529 Rdn. 6;… Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 529 Rdn. 1), hat die Klägerin nicht gestellt.
- BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen …
Anhand der getroffenen Feststellungen lässt sich nicht entscheiden, ob die von den Lieferanten ausgelieferte Ware in den Lagern der Schuldnerin untrennbar mit gleichartiger Ware vermengt worden ist, so dass sie ihr (Allein-)Eigentum an den von ihnen gelieferten Flaschen nach § 948 Abs. 1, § 947 Abs. 1 BGB verloren haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 233/05, BGHZ 173, 159 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Juni 1958 - VIII ZR 326/56, NJW 1958, 1534). - BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07
Soda-Club II
Denn auch wenn Dritten die Befüllung der Soda-Club-Zylinder sowie die Anbringung eines neuen Etiketts gestattet ist, muss dieser Eingriff in das Eigentumsrecht doch auf eine möglichst schonende, das Eigentum von Soda-Club nicht gefährdende Weise erfolgen (vgl. zum Eigentum an gekennzeichneten Pfandflaschen BGH, Urt. v. 9.7.2007 - II ZR 233/05, NJW 2007, 2913, zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 159 vorgesehen). - BGH, 29.10.2020 - IX ZR 10/20
Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen als unzulässig über eine Tatsache als …
Eine etwaige Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen kann nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden (BGH…, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; vom 9. Juli 2007 - II ZR 233/05, BGHZ 173, 159 Rn. 21;… vom 18. September 2009 - V ZR 75/08, NJW 2009, 3787 Rn. 35;… vom 17. Januar 2012 - XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622 Rn. 18). - BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern
Werden Getränke in Flaschen und Gebinden geliefert, die keine Individualisierungsmerkmale aufweisen und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet werden (sog. Einheitsleergut), erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Eigentumsübergang nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und die Kästen selbst (BGH-Urteil vom 9. Juli 2007 II ZR 233/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2913, m.w.N.).Mit der Rückgabe von Flaschen gleicher Art und Güte würde in dessen Eigentumsrechte eingegriffen (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913).
Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913).
Zivilrechtlich noch nicht entschieden ist die Frage, ob das Eigentum an Flaschen und Gebinden beim Hersteller und Lieferanten bleibt oder auf den Getränkehändler übergeht, wenn die Flasche zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer geschlossenen Herstellergruppe zugeordnet werden kann (z.B. sog. Brunneneinheitsflasche, BGH-Urteil in NJW 2007, 2913, m.w.N.).
Erwirbt weder der Kunde noch der Getränkehändler Eigentum an Flaschen und Kästen, handelt es sich bei der Lieferung des Leerguts weder um ein Sachdarlehen noch um einen Kauf, da beides einen Eigentumsübergang voraussetzt, sondern um eine leiheähnliche Gebrauchsüberlassung (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913; Kollhosser/Bork, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 909, 911 f.).
Es ist damit keine Gegenleistung für die Lieferung des Leerguts, sondern sichert den Rückgabeanspruch des Getränkeherstellers gegen den Händler (BGH-Urteil in NJW 2007, 2913 sowie weitere Nachweise bei Weber, NJW 2008, 949; Küspert, FR 2008, 710; Kirnberger, EStB 2004, 303; Köhler, StBp 2004, 121, 159, 163).
- BFH, 09.01.2013 - I R 33/11
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem …
Der Eigentumsübergang erstreckt sich bei Einheitsleergut nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und die Kästen selbst (BGH-Urteil vom 9. Juli 2007 II ZR 233/05, BGHZ 173, 159, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2913; Senatsurteil in BFHE 226, 342, BStBl II 2010, 232). - FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
Bilanzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern
Abgesehen von der gesonderten Abrechnung des Pfandes wird gerade aus der individuellen Kennzeichnung der Flaschen der Wille des Herstellers erkennbar, die Flaschen zurückzubekommen und sie nur zur vorübergehenden Benutzung und nicht Eigentum zu überlassen (BGH, Urteil vom 09.07.2007 II ZR 233/05 NJW 2007, 2913).Anders als beim Endverbraucher, der nicht fürchten muss auf Herausgabe in Anspruch genommen zu werden, was auf dem Umstand des Getränkevertriebs als Massengeschäft beruht, rechtfertigt dies noch nicht den Schluss, dass auch dem Getränkehändler eine Ersetzungsbefugnis eingeräumt wird (BGH-Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 233/05 NJW 2007, 2913).
Es sichert lediglich den Rückgabeanspruch des Getränkeherstellers gegen den Händler und ist somit als Barkaution zu qualifizieren (vgl. BGH vom 09.07.2007 aaO.).
- BGH, 13.11.2009 - V ZR 255/08
Vertraglicher Anspruch auf Pfanderstattung im Hinblick auf das Gebot der …
Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 173, 159, 169) enthält der auf die Flaschenbanderole aufgedruckte Begriff "Pfand" die verbindliche Zusage, die Flasche gegen Erstattung des Pfandbetrags zurückzunehmen.Im Revisionsverfahren ist die Höhe dieser Kosten daher als unstreitiges Parteivorbringen im Sinne von § 559 Abs. 1 ZPO zugrunde zu legen (vgl. BGHZ 173, 159, 168 m.w.N.).
- BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11
Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks: Erinnerung des …
- OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15
Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als …
- BGH, 03.03.2009 - KZR 83/07
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2010 - 2 K 2467/08
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Vergütung zurückgenommener …
- BGH, 18.02.2011 - KZR 83/07
- ArbG Solingen, 20.09.2012 - 4 Ca 343/12
Kündigung eines nicht freigestellten Mitglieds des örtlichen Betriebsrates unter …
Rechtsprechung
BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05, II ZR 233/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pflicht zur Zahlung des Pfandes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Getränkevertreibers zur Rücknahme von Getränkeflaschen; Auslegung des Begriffes "Pfand" auf der Flaschenbanderole und dem Flaschenkörper einer PET-Einwegflasche; Auslegung einer Willenserklärung in Form eines Flaschenetiketts
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Bedeutung der "Pfandflasche"; Auslegung von Willenserklärungen "ad incertas personas"
- rechtsportal.de
BGB § 133 § 157
Begriff des Pfandes bei Ein- und Mehrweg-Getränkeflaschen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
"Pfand" auf Getränkeflasche als Angebot zur Rücknahme
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bedeutung des Begriffs ?Pfand? auf Getränkeflasche
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Pfandrückerstattung für gewerblich gesammeltes Leergut
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zum Flaschenpfand und Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Bedeutung des Flaschenpfandes und zum Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Die ökologische Überformung der sachenrechtlichen Zuordnung von Pfandflaschen (Prof. Dr. Peter Derleder, Bremen; ZJS 2008, 187)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2912
- MDR 2007, 1296
- WM 2007, 1672
- DB 2007, 2481
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.1994 - II ZR 223/92
Publikumsgesellschaft - Atypischer Stiller Gesellschafter - …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
a) Der Senat kann den in den Flaschenbanderolen verkörperten Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil die Beklagte eine Vielzahl von Flaschen mit derartigen Banderolen in den Verkehr gebracht hat, die für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt sind (vgl. Sen.Urt. v. 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185 f.;… Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 218/00, ZIP 2001, 243, 244). - OLG Frankfurt, 08.07.2005 - 10 U 274/04
Flaschenpfand: Anspruch auf Erstattung des entrichteten Pfandbetrages
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 3148) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00
Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
a) Der Senat kann den in den Flaschenbanderolen verkörperten Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil die Beklagte eine Vielzahl von Flaschen mit derartigen Banderolen in den Verkehr gebracht hat, die für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt sind (…vgl. Sen.Urt. v. 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185 f.; Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 218/00, ZIP 2001, 243, 244). - BGH, 30.04.1979 - II ZR 57/78
Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikumsgesellschaft - Verpflichtung …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
Hingegen dürfen subjektive Vorstellungen der Beklagten, die den potentiellen Erklärungsadressaten nicht bekannt und auch nicht erkennbar sind, weil sie im Inhalt der Erklärung keinen Ausdruck gefunden haben, nicht berücksichtigt werden (vgl. Sen.Urt. v. 30. April 1979 - II ZR 57/78, NJW 1979, 2102).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05
Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche
Diesen Betrag, den sie im Falle der Rückgabe ihres Leergutes auch der Beklagten zu vergüten verpflichtet gewesen wäre, weil die Kennzeichnung ihrer Flaschen als Pfandflaschen das Angebot an jedermann beinhaltet, ihre Flaschen gegen Erstattung des gezahlten Pfandes zurückzunehmen (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 2007 - II ZR 232/05), muss sie sich auf den durch den Verlust der Flaschen entstandenen Schaden anrechnen lassen (…BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO a.E.). - AG Berlin-Tiergarten, 17.11.2011 - 249 Ds 233/11
Entwendung von Pfandflaschen zwecks Einstreichung des Pfandgeldes
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse bei Pfandflaschen ist die Rechtslage jedoch nicht unproblematisch (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2007, 2912). - BGH, 13.11.2009 - V ZR 255/08
Vertraglicher Anspruch auf Pfanderstattung im Hinblick auf das Gebot der …
Die Auslegung der in der Banderole enthaltenen Erklärung ergibt vielmehr, dass der Vertreiber sich zur Rückzahlung des Pfands an jeden Dritten bereit erklärt, der im Besitz seiner Flaschen ist, ohne dass insoweit zwischen Mehrweg- und Einwegflaschen zu unterscheiden ist (BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912).Weder kritische Stimmen in der Literatur (Hartmann/Henn, Jura 2008, 691, 695; Weber, NJW 2008, 948, 951; zustimmend dagegen Faust, JuS 2007, 1059, 1060; Wilhelm, LMK II/2007, 64) noch die Einwände der Revision führen zu einer anderen Beurteilung.
Das ist der in der Verpackungsverordnung als Mindestpfand für Einweggetränkeverpackungen bestimmte Betrag von 0, 25 EUR (vgl. auch BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912).
Die rechtsgeschäftliche Verpflichtung der Beklagten zur Auszahlung des Pfands besteht nämlich grundsätzlich unabhängig von einer etwaigen entsprechenden Verpflichtung nach der Verordnung (BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912, 2913).
Es widerspricht nicht dem Gebot der Billigkeit, dass die Beklagte Beträge, die sie als Pfandzahlungen eingenommen hat, als sie ihre Flaschen in den Verkehr gebracht hat, wieder auskehren muss (…vgl. BGH, Urt. v. 6. März 2007, KZR 6/06, NJW-RR 2007, 836, 838; Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912, 2913).
- LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
Rechtswirksame außerordentliche Kündigung einer über 26 Jahre beschäftigten …
Dies gilt ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem Flaschenpfand um ein solches aus Einheitsflaschen oder aus solchen mit gesonderter Verpackung handelt, auf deren regelmäßige Rückgabe der Gläubiger Wert legt (…vgl. hierzu MüKo-Damrau 7. Aufl. § 1204 BGB Rn. 8; BGH 9. Juli 2007 - II ZR 232/05 - NJW 2007, 2912 f.) . - BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 488/21
Deliktischer Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal: …
Dabei kann der Senat den sich aus der Pressemitteilung ergebenden Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil sich die Beklagte bewusst an die Allgemeinheit gerichtet hat und ihre Erklärung für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1958 - II ZR 4/57, BGHZ 28, 259, 263; Urteil vom 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185, 1186; Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 218/00, NJW 2001, 1270, 1271; Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 232/05, NJW 2007, 2912 Rn. 8). - LG Hagen, 29.08.2019 - 4 O 240/17 Solche sind daher grundsätzlich so auszulegen, dass die objektive, sich aus der Sicht des Empfängers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ergebende Bedeutung erkennbar wird ("objektive" oder "normative" Auslegung, vgl. BGHZ 36, 33; BGHZ 47, 78; BGHZ 103, 280; BGH NJW 2006, 3777; BGH NJW 2007, 2912).