Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,820
BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06 (https://dejure.org/2007,820)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2007 - II ZR 262/06 (https://dejure.org/2007,820)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2007 - II ZR 262/06 (https://dejure.org/2007,820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 64 Abs. 2; ZPO § 138
    Zahlungen des GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenzreife der GmbH

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters zum Merkmal der Überschuldung - Vorlage einer Handelsbilanz mit ausgewiesenen Fehlbeträgen und einer Erläuterung der insolvenzrechtlichen Abweichungen seitens des Insolvenzverwalters - Vereinbarkeit von Zahlungen eines ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Insolvenzreife zur Abwendung von Nachteilen für die Insolvenzmasse

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Darlegungslast zum Merkmal der Überschuldung

  • zvi-online.de

    GmbHG § 64 Abs. 2; ZPO § 138
    Keine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen zur Abwendung größerer Nachteile nach Insolvenzreife

  • Betriebs-Berater

    Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife geleisteter Zahlungen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Darlegungslast des Insolvenzverwalters, der zum Nachweis der Überschuldung eine Handelsbilanz vorlegt; zur Frage, ob die vom Geschäftsführer nach Insolvenzreife geleisteten Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind ( 64 Abs. 2 GmbHG)

  • Judicialis

    GmbHG § 64 Abs. 2; ; ZPO § 138

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschuldung einer GmbH ? Darlegungslast des Insolvenzverwalters ? Zahlungen an Gläubiger nach Insolvenzreife sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar, wenn sie Nachteile für die Insolvenzmasse abwenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64 Abs. 2; ZPO § 138
    Insolvenzrechtlicher Begriff der Überschuldung; Vereinbarkeit von Zahlungen nach Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters zur Überschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 64 Abs 2 S 2 GmbHG, § 138 ZPO
    Barkasse der Gesellschaft, Darlegungs- und Beweislast, Gläubiger- und Aktiventausch, Gläubiger- und Aktivtausch, GmbHG § 64 Satz 1, Handelsbilanz, Insolvenzforderung des Gläubigers, rechnerische Überschuldung, Sachverständiger, Scheckzahlung, Sorgfalt eines ordentlichen ...

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters zum Merkmal der Überschuldung;Vereinbarkeit von Zahlungen des GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 495
  • ZIP 2008, 72
  • NZI 2008, 126
  • NZI 2008, 42
  • NZI 2008, 43
  • WM 2008, 27
  • BB 2008, 189
  • DB 2008, 52
  • NZG 2008, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Dass die Bezahlung der Energieversorgungs- und Telekommunikationsdienstleistungen durch die Schuldnerin erforderlich war, um einen sofortigen Zusammenbruch eines auch in der Insolvenz sanierungsfähigen Unternehmens zu verhindern, und die Zahlung daher nach § 64 Satz 2 GmbHG zur Abwendung eines größeren Schadens für die Gläubiger entschuldigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24; Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, ZIP 2008, 72 Rn. 6; Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 274 f.), ist nicht festgestellt und nicht ersichtlich.
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 366/13

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH: Einziehung

    Soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, wenn der Betrieb ohne Begründung neuer Forderungen oder ihrer Werthaltigmachung eingestellt werden müsste, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (§ 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG aF; vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 274 f.; Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, ZIP 2008, 72 Rn. 6).
  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

    Schließlich wird gegebenenfalls zu beachten sein, dass dem Beklagten, wenn er aus § 64 Satz 1 GmbHG haften sollte, in dem Urteil vorzubehalten ist, nach Erstattung an die Masse seine Rechte gegen den Kläger zu verfolgen; dabei deckt sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 196/09, ZIP 2011, 422 Rn. 30; Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, WM 2008, 27 Rn. 9; Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht