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   BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79   

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https://dejure.org/1980,3993
BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79 (https://dejure.org/1980,3993)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1980 - II ZR 271/79 (https://dejure.org/1980,3993)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1980 - II ZR 271/79 (https://dejure.org/1980,3993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1980, 1451
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1971 - III ZR 53/68

    Rechtsnatur der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79
    Da § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klägerin deren Gesellschafterversammlung berechtigt, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, hätte ein solcher Beschluß - darin ist dem Berufungsgericht zuzustimmen - auch durch schlüssiges Handeln gefaßt und kundgetan werden können (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.71 - III ZR 53/68 - WM 1971, 1082 unter II 3 und v. 24.5.76 - II ZR 164/74 - WM 1976, 738 unter 2).
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 164/74

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens für einstimmige Beschlüsse eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79
    Da § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klägerin deren Gesellschafterversammlung berechtigt, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, hätte ein solcher Beschluß - darin ist dem Berufungsgericht zuzustimmen - auch durch schlüssiges Handeln gefaßt und kundgetan werden können (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.71 - III ZR 53/68 - WM 1971, 1082 unter II 3 und v. 24.5.76 - II ZR 164/74 - WM 1976, 738 unter 2).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus BGH, 22.09.1980 - II ZR 271/79
    § 814 BGB will den Leistungsempfänger davor schützen, daß eine ihm freiwillig gewährte Leistung wieder zurückgefordert wird, weil das den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspräche (vgl. BGHZ 73, 202, 205).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der

    Hierfür wäre von dem Beklagten die Kenntnis der Geschäftsführer von seinen Zahlungen an den Streithelfer nachzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 271/79, WM 1980, 1451, 1452).
  • FG Köln, 07.12.2016 - 9 K 2034/14

    Gewerblichkeit von Einkünften aus der Vermietung eines mit einem Bürogebäude und

    Demgemäß kann in Fällen, in denen die Gesellschafterversammlung in einen Vertrag der Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer einwilligt und dabei für künftige Vertragsänderungen, obwohl hierfür ein Bedürfnis vorauszusehen ist, keine Vorsorge trifft, nach Lage des Einzelfalles auch für die Zukunft von einer konkludenten Befreiung von den Schranken des § 181 BGB auszugehen sein (BGH-Urteil vom 22. September 1980, II ZR 271/79, WM 1980, 1851, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Träfe dieser Sachvortrag - mit dem sich das Berufungsgericht nicht auseinandergesetzt und der daher für das Revisionsverfahren als wahr zu unterstellen ist - zu, so hätte der Beklagte nicht darauf vertrauen dürfen, die ihm gewährten Leistungen behalten zu dürfen; § 814 BGB, der auf dem Gedanken der Unzulässigkeit widersprüchlichen Verhaltens beruht (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381, 2382 m.w.N.), stünde einer Leistungskondiktion nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 271/79 - WM 1980, 1451).
  • OLG Köln, 04.11.1992 - 27 U 61/92

    Beweislast Leistungskondition

    Treu und Glauben verbieten ihm dann, dem Leistenden die Kenntnis seines Vertreters entgegenzuhalten (BGH WM 1980, 1451).
  • LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11

    Rückzahlung eines Geldbetrages i.R. eines Bereicherungsausgleichs

    Gegen diese Grundsätze verstößt jedoch nicht, wer den Ausgleich einer Vermögensverschiebung verlangt, die nicht von ihm selbst, sondern von seinem Vertreter unter Missbrauch der Vertretungsmacht (etwa unter Verstoß gegen § 181 BGB ) bewirkt worden ist, weil und soweit in einem solchen Falle dem Leistungsempfänger bzw. seinem Vertreter das Nichtbestehen der Verbindlichkeit ebenso gut bekannt war, wie dem Vertreter des Leistenden und er daher nicht darauf vertrauen kann, die Leistung behalten zu dürfen (BGH WM 1980, 1451, 1452).
  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 577/85

    Anspruch auf Rückzahlung einer anläßlich eines Ausscheidens aus dem

    Treu und Glauben verbieten ihm dann, dem Leistenden die Kenntnis seines Vertreters entgegenzuhalten (BGH Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 271/79 - WM 1980, 1451).
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