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   BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56   

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BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56 (https://dejure.org/1958,576)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1958 - II ZR 275/56 (https://dejure.org/1958,576)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1958 - II ZR 275/56 (https://dejure.org/1958,576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 225
  • NJW 1958, 457
  • MDR 1958, 307
  • DB 1958, 192
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 20.12.1935 - VII 96/35

    1. Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagbescheides, daß

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Ebensowenig wäre, wenn der Motor nicht wesentlicher Bestandteil gewesen wäre, gegen die Beklagte als Ersteherin ein schuldrechtlicher Anspruch entstanden, weil in die Versteigerungsbedingungen kein Vorbehalt dahingehend aufgenommen wurde, daß der Motor auf den Ersteher nicht übergehen sollte (RGZ 150, 22 [24 f]).

    Im Gegensatz zu § 93 (BGHZ 20, 154 [156 ff]) darf bei der Auslegung des § 94 Abs. 2 nicht von dem trennbaren Bestandteil, sondern muß von dem Gebäude (Schiff) als Ganzem, so, wie sich das Gebäude (Schiff) in seiner Sonderart und seinem Sonderzweck darstellt, ausgegangen werden (RGZ 150, 22 [26]; BGH L-M § 93 Nr. 2).

  • RG, 04.08.1936 - II 50/36

    Wann ist der Motor eines Seeschiffes als wesentlicher Bestandteil des Schiffes

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Das Berufungsgericht verneint weiterhin, daß die Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig das etwaige Eigentum der Klägerin verletzt habe, da die Beklagte nur der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 152, 91) gefolgt sei, wenn sie den Schiffsmotor als wesentlichen Bestandteil des Schiffs betrachtet und demnach angenommen habe, daß der Eigentumsvorbehalt der Klägerin durch den Einbau des Motors in das Schiff wirkungslos geworden sei.

    Der IV. Senat hat sich dabei mit dem Urteil des Reichsgerichts in RGZ 152, 91 auseinandergesetzt, in dem das Reichsgericht angenommen hat, daß der Motor eines Motorschiffes wesentlicher Bestandteil des Schiffes sei, und zwar auch dann, wenn Schiffskörper und Motor nicht aufeinander gearbeitet sind und wenn sie ohne Beschädigung der einzelnen Teile voneinander getrennt werden können.

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Die nach den Vorstellungen der Beteiligten nicht erwartete, aber auch nicht ausgeschlossene Möglichkeit künftiger Trennung rechtfertigt es nicht, die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen (vgl. OGHZ 1, 168; BGHZ 10, 171 [176]).
  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55

    Hochfrequenzgeräte - § 93, § 947 Abs. 2, § 950 BGB, Einbau serienmäßig

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Im Gegensatz zu § 93 (BGHZ 20, 154 [156 ff]) darf bei der Auslegung des § 94 Abs. 2 nicht von dem trennbaren Bestandteil, sondern muß von dem Gebäude (Schiff) als Ganzem, so, wie sich das Gebäude (Schiff) in seiner Sonderart und seinem Sonderzweck darstellt, ausgegangen werden (RGZ 150, 22 [26]; BGH L-M § 93 Nr. 2).
  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Unerheblich für die Anwendung des § 94 Abs. 2 ist, daß der Motor der Klägerin in das Motorschiff nachträglich zum Ersatz des nicht mehr betriebsfähigen Motors eingebaut wurde (RGZ 158, 362 [367]; 160, 166 [183]; vgl. § 946 BGB).
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Beklagte durch den Zuschlag Eigentümerin des Schiffsmotors geworden ist ohne Rücksicht darauf, wem bis zur Versteigerung das Eigentum an dem Motor zustand (§§ 37 Nr. 5, 55, 90, 91, 162 ZVG; vgl. RGZ 156, 395 [399]).
  • RG, 07.11.1905 - VII 53/05

    Exekutionsintervention; Schadensersatz weg. verspät. Freig. d. Pfandstücke

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Gegen den Gläubiger, der eine nicht seinem Schuldner, sondern einem Dritten gehörige Sache versteigern läßt, kann ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegeben sein (RGZ 61, 430; 108, 260; 156, 400), der nach § 249 BGB den Herausgabeanspruch auf den noch im Besitz der Beklagten befindlichen Motor begründen könnte.
  • RG, 14.12.1923 - VII 169/23

    Kann der Eigentümer eines Gewehres, wenn ihm dieses durch die Einziehung in einem

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Gegen den Gläubiger, der eine nicht seinem Schuldner, sondern einem Dritten gehörige Sache versteigern läßt, kann ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegeben sein (RGZ 61, 430; 108, 260; 156, 400), der nach § 249 BGB den Herausgabeanspruch auf den noch im Besitz der Beklagten befindlichen Motor begründen könnte.
  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

    Auszug aus BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56
    Unerheblich für die Anwendung des § 94 Abs. 2 ist, daß der Motor der Klägerin in das Motorschiff nachträglich zum Ersatz des nicht mehr betriebsfähigen Motors eingebaut wurde (RGZ 158, 362 [367]; 160, 166 [183]; vgl. § 946 BGB).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Eine feste Verbindung setzt das Einfügen begrifflich nicht voraus; es reicht aus, daß zwischen der Sache und dem Gebäude ein räumlicher Zusammenhang hergestellt ist (BGHZ 26, 225, 229; 36, 46, 50; BGH, Urt. v. 16. November 1973 - V ZR 1/72, LM § 94 BGB Nr. 16 unter II 2; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 unter I 4).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Im Grundstücksverkehr ist die Schaffung klarer und sicherer Rechtsverhältnisse von besonderer Bedeutung (BGHZ 26, 225, 228).
  • OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04

    Rechtsfolgen des Einbaus von Lukendeckeln auf einem Containerhochseeschiff

    Das Landgericht habe sich dabei nicht mit den besonderen Anwendungsvoraussetzungen auseinandergesetzt, die in BGHZ 26, 225ff. aufgestellt worden seien.

    Es ist anerkannt, dass ein eingetragenes Schiff - wie hier - grundsätzlich wie eine unbewegliche Sache behandelt wird (BGHZ 26, 225 (229)), so dass § 946 BGB hier analog anzuwenden ist.

    Insbesondere die Anwendung des § 94 Abs. 2 auf eingetragene Schiffe ist anerkannt (vgl. BGHZ 26, 225 (229)).

    So ist etwa ein Schiff ohne Schiffsmotor noch kein Motorschiff (BGHZ 26, 225 (229)).

    Die Lukendeckel sind auch in das Schiff eingefügt worden: Auch bei der Vorschrift des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung mit dem Schiff nicht an (BGHZ 26, 225 (229), siehe dazu bereits oben).

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Im Auge zu behalten ist weiter, daß die (erweiternde) Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksvorkehr dienen soll (BGHZ 26, 225, 228) [BGH 09.01.1958 - II ZR 275/56].
  • OLG Köln, 11.01.2005 - 15 U 146/04

    Eigentumserwerb der Gemeinde bei Einbringung einer Wasserleitung in kommunales

    Die nach den Vorstellungen der Beteiligten nicht erwartete aber auch nicht ausgeschlossene Möglichkeit einer künftigen Trennung rechtfertigt es nicht, die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen (BGHZ 26, 225, 232).
  • OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26/225-229-), wonach die §§ 94 Abs. 2, 946 BGB auf im Schiffsregister eingetragene Schiffe entsprechend anwendbar sind (ebenso: Palandt-Heinrichs, 49. Aufl., § 94 BGB, Anm. 3a; Prüßmann-Rabe, ,Seehandelsrecht', 2. Aufl., § 478 HGB, Anm. C 1; Prause Das Recht des Schiffskredits', 2. Aufl., Anm. zu § 4 Schiffsregistergesetz; Schaps-Abraham Das Deutsche Seerecht', 3. Aufl., Band II, § 478 HGB, Anm. 3) .

    Dieser Zweck - die Schaffung klarer aus dem Grundbuch ersichtlicher Rechtsverhältnisse - würde teilweise gefährdet werden, wenn die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (wesentliche Bestandteile im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB) Gegenstand besonderer, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Rechte sein könnten (vgl. BGHZ 26/225-228-).

    Für das Einfügen' im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung nicht an (RGZ 150/27); BGHZ 26/225-229-).

  • BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57

    Amtspflichten der Lehrer

    Dann ist Dritter jeder, dessen Interesse nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt oder in dessen Rechtskreis eingegriffen wird, auch wenn er durch die Amtsausübung nur mittelbar betroffen wird (vgl. zuletzt BGHZ 20, 53; 26, 232) [BGH 09.01.1958 - II ZR 275/56] .
  • BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Sicherung eines

    Der Berufungsrichter hat bei seiner Gesamtwürdigung im Auge behalten, daß die Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksverkehr dienen soll (vgl. BGHZ 26, 225, 228; 53, 324, 325).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1982 - 9 U 84/81

    Holzfertigbau als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks; Wirksamkeit eines

    Ein Eigentumsvorbehalt erlischt mit der Verbindung, da wesentliche Bestandteile nicht Gegenstand besonderer Rechte sein können (BGHZ 26, 225, RGZ 130, 264; RGZ 69, 150).
  • LG Magdeburg, 09.12.2014 - 11 O 1370/14

    Wohnungsmietvertrag: Auslegung einer Vereinbarung über eine vom Vermieter zur

  • BGH, 24.03.1958 - II ZR 273/56

    Rechtsmittel

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