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   BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91   

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BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91 (https://dejure.org/1992,1882)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1992 - II ZR 276/91 (https://dejure.org/1992,1882)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 (https://dejure.org/1992,1882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 510
  • MDR 1993, 1123
  • NZV 1993, 266
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieses Ermessen jedoch gebunden und das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung des Zeugen verpflichtet, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, wenn es die protokollierte Aussage für ungenau und deshalb präzisierungsbedürftig hält oder wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 29. Januar 1991 - XI ZR 75/90, WM 1991, 963, 964; Urt. v. 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896, 1897 = NJW 1991, 3285, jew. m.N.).

    Ob dieser Literaturmeinung zu folgen ist, hat der Bundesgerichtshof mehrfach offengelassen (zuletzt aaO. WM 1991, 1896, 1897 = NJW 1991, 3285, 3286).

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht aber ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zumindest nicht zu dem Ergebnis gelangen, daß der Zeuge in einem prozeßentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (BGH aaO. WM 1991, 1896, 1898 = NJW 1991, 3285, 3286).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieses Ermessen jedoch gebunden und das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung des Zeugen verpflichtet, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, wenn es die protokollierte Aussage für ungenau und deshalb präzisierungsbedürftig hält oder wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 29. Januar 1991 - XI ZR 75/90, WM 1991, 963, 964; Urt. v. 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896, 1897 = NJW 1991, 3285, jew. m.N.).
  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 76/90

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieses Ermessen jedoch gebunden und das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung des Zeugen verpflichtet, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz, wenn es die protokollierte Aussage für ungenau und deshalb präzisierungsbedürftig hält oder wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 29. Januar 1991 - XI ZR 75/90, WM 1991, 963, 964; Urt. v. 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, WM 1991, 1896, 1897 = NJW 1991, 3285, jew. m.N.).
  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    Eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellungen, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen oder Parteien wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r+s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Vielmehr wären zusätzlich beide Parteien anzuhören und die in der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige genannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Unter diesen Umständen und weil für die Bewertung der Zeugenaussagen keine Faktoren im Vordergrund standen, deren Beurteilung - wie z.B. die Urteilsfähigkeit der Zeugen, ihr Erinnerungsvermögen und ihre Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck der Zeugen auf den Richter abhingen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 = NJW-RR 1993, 510; Urteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 = WM 1995, 1563, 1564), war es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht davon abgesehen hat, sich ein persönliches Bild von den Zeugen zu machen.
  • OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14

    Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall

    Eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellungen, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen oder Parteien wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r+s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand früherer Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellungen, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen oder Parteien wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949), oder ein Sachverständigengutachten ohne diese Erkenntnisgrundlage verwerten wollte.
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteile vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 - NJW 1991, 3285 m.w.N. und vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 16).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 - II ZR 276/91 -, NJW-RR 1993, S. 510; für die generelle Notwendigkeit einer erneuten Beweisaufnahme Grunsky, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. V/1, 21. Aufl. 1994, § 526 Rn. 6; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. II, 3. Aufl. 2007, § 538 Rn. 7).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

    Eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellungen, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen oder Parteien wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r+s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14

    Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

    Vielmehr wären zusätzlich beide Parteien anzuhören und die in der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige genannten Zeugen zu vernehmen, denn eine Beurteilung sowohl der Glaubhaftigkeit der Sachdarstellung, als auch der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Parteien anhand ihrer früheren Aussagen wäre rechtsfehlerhaft, wenn der Senat auf einen eigenen persönlichen Eindruck verzichten wollte (s. etwa BGH r + s 1985, 200; NJW 1997, 466; NZV 1993, 266; VersR 2006, 949).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 8 U 159/14

    Zur Frage der Haftung einer Hebamme bei geburtshilflicher Tätigkeit im

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14

    Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen

  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15

    Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 601/15

    Auffahrunfall auf der Autobahn

  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

  • BGH, 10.03.2005 - IX ZR 25/01

    Ansprüche eines Steuerberaters wegen unvollständig erbrachter Leistungen

  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 4107/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrzeuggespann und rückwärts in

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 10/97

    Wiederholung einer Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

  • OLG München, 06.02.2015 - 10 U 70/14

    Mangelhafte Beweisaufnahme nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4575/14

    Zurückverweisung aufgrund Mitwirkung eines nicht der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

  • BVerwG, 28.05.1997 - 9 B 81.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

  • OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - U 2/93

    Ausländischer Schiffsführer; Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache; Neckar

  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 73/94

    Beweiserhebung über die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld zur Absicherung

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