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   BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69   

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https://dejure.org/1972,305
BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69 (https://dejure.org/1972,305)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1972 - II ZR 28/69 (https://dejure.org/1972,305)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1972 - II ZR 28/69 (https://dejure.org/1972,305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2302 (Ls.)
  • MDR 1973, 742
  • WM 1972, 1315
  • DB 1973, 1013
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Die Ausdehnung der Klage auf die Ansprüche unbekannter Beteiligter sowie auf persönliche Ansprüche der beiden Pfleger bedeutete daher den Eintritt neuer Parteien in den Rechtsstreit (vgl. für den Fall, daß die Klage gegen eine Partei kraft Amtes in der Berufungsinstanz auf den Amtsträger persönlich ausgedehnt wird: BGHZ 21, 285, 287).
  • BGH, 27.06.1968 - II ZR 29/67

    Anmeldung von Stammaktien einer Aktiengesellschaft (AG) - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Damit erübrigt es sich vorerst, auf die weiteren, vom Berufungsgericht ebenfalls verneinten Klagegründe - Vermögensübernahme, Funktionsnachfolge, ungerechtfertigte Bereicherung oder unerlaubte Handlung (vgl. dazu BGH WM 1968, 969) - und die Bedenken einzugehen, die zumindest im letztgenannten Punkt gegen das Berufungsurteil bestehen mögen.
  • BGH, 18.10.1956 - II ZR 257/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Denn die Verpflichtung der Veranstalter, das Sammlungsvermögen in eine noch zu errichtende Stiftung einzubringen, ergäbe sich hier nur mittelbar aus einem Rechtsverhältnis, dessen Begründung selbst kein Stiftungsgeschäft im Sinne von § 81 Abs. 1 BGB ist und deshalb formlos möglich war (vgl. zur ähnlichen Rechtslage bei Aufträgen zur Verschaffung eines Grundstücks: BGH WM 1963, 1034; 1956, 1520).
  • RG, 06.06.1904 - VI 456/03

    Eintritt eines neuen Klägers; Rücktritt vom Verlöbnisse

    Auszug aus BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Denn es geht dabei nicht, wie bei gewöhnlichen Hilfsanträgen, darum, ob demselben Kläger der eine oder der andere Anspruch zuzubilligen ist, sondern um die Begründung eines Prozeßrechtsverhältnisses mit weiteren Parteien, die, schon wegen der Möglichkeit unterschiedlicher Beurteilung in den einzelnen Instanzen, um der Rechtsklarheit willen nicht bis zum Ende des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben und deshalb nicht an eine Bedingung geknüpft sein darf (RGZ 58, 248, 249; LG Berlin, NJV 1958, 833 mit zust. Anm. Habscheid - betr. mehrere Beklagte; Stein/Jonas/Pohle a.a.O. Anm. I 2 vor § 59, § 260 Anm. III 3 m.w.N.; a. M. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 49 II 1 a).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Unzulässig ist dagegen nach überwiegender Auffassung auch in diesem Fall die sog. eventuelle subjektive Klagehäufung (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - BAGE 73, 30; vgl. BGH 25. September 1972 - II ZR 28/69 - LM Nr. 1 zu § 1914 BGB; Müller-Glöge NZA 1999, 449).
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

    Eine Parteiänderung, die zu einer subjektiven Klagehäufung führt, kann wirksam nicht bedingt erfolgen, weder unter der prozessualen Bedingung, daß der Anspruch der in erster Linie angeführten Partei für unbegründet befunden wird (BGH, Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69, MDR 1973, 742), noch - wie hier - unter der Bedingung, daß das Gericht die Zulässigkeit der Klage der ursprünglichen Klägerin als Prozeßstandschafterin verneint.

    Ob ein solches besteht, darf, schon um der Rechtsklarheit willen, nicht bis zum Ende des Rechtsstreits in der Schwebe bleiben (BGH, Urteil vom 25. September 1972, aaO; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., Vor § 59 Rdnr. 4 a).

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Als Miterbin ist Frau K... Partei in dem vorliegenden Rechtsstreit, denn der Nachlaßpfleger führt einen Prozeß nicht als Partei kraft Amtes, sondern als Vertreter des oder der unbekannten Erben (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1967 - VII ZR 86/65 = BGHZ 49, 1, 4 ff [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65]; Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69 = LM BGB § 1914 Nr. 1 unter II).
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