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   BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81   

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https://dejure.org/1983,315
BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81 (https://dejure.org/1983,315)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1983 - II ZR 288/81 (https://dejure.org/1983,315)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1983 - II ZR 288/81 (https://dejure.org/1983,315)
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Gescheiterte Anteilsübertragung

Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), enge Auslegung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formerfodernis bei Verpflichtung, Mitgliedschaftsrechte an einer Personengesellschaft zu übertragen - Erlöschen von Schadensersatzansprüchen durch Aufrechnung - Anforderungen an Beurkundung von Grundstückskaufverträgen - Ausnahmen vom Formerfordernis der Beurkundung bei ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Formbedürftigkeit der Verpflichtung zur Übertragung von Mitgliedschaftsrechten an einer Personengesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 86, 367
  • NJW 1983, 1110
  • ZIP 1983, 436
  • MDR 1983, 467
  • DNotZ 1984, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auf eine solche Rechtsänderung kann, auch wenn ein Grundstück zu dem verbleibenden Nachlaß gehört, § 313 Satz 1 BGB ebensowenig angewandt werden, wie wenn ein Gesellschafter gegen Abfindung aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Grundeigentum ausscheidet (dazu BGHZ 86, 367, 369 ff.; Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96 - WM 1997, 2220 = ZIP 1997, 2120 unter A II 3).
  • BGH, 10.03.2008 - II ZR 312/06

    Formbedürftigkeit der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer einen

    Für den Fall der Verpflichtung zur Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein GmbH-Geschäftsanteil gehört, wird von der im Schrifttum vorherrschenden Ansicht unter Heranziehung der Grundgedanken der Senatsentscheidung BGHZ 86, 367 ff. (zu dem Fall einer Grundstücke haltenden GbR) die Ansicht vertreten, dieser Vertrag erfordere nicht die Form des § 15 Abs. 4 GmbHG, da der Erwerb der Mitberechtigung an dem GmbH-Geschäftsanteil nur eine gesetzliche Folge des Erwerbs der Mitgliedschaft und die Konsequenz davon sei, dass das Gesellschaftsvermögen auch bei einem Mitgliederwechsel stets der Gesellschaft zugeordnet bleibe (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Da der Vertragszweck bei einer privatschriftlichen Übertragung allein des Hausgrundstücks mangels Beachtung der notariellen Form (§§ 311 b, 925 BGB) vereitelt würde, ist nach dem Grundsatz der vertragskonformen Auslegung (vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1990 - VIII ZR 18/89, NJW-RR 1990, 817 f.; BGH, Urt. v. 3. März 1971 - VIII ZR 55/70, NJW 1971, 1034 f.) einer formlos gültigen Abtretung der Gesellschaftsanteile (BGHZ 86, 367, 369 ff.) der Vorzug zu geben.
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