Rechtsprechung
BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 172 Abs 4 HGB
GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH - IWW
§ 552a ZPO, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 172 Abs. 4 HGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 411 Abs. 3 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
Ermittlung des Wertes von Geschäftsanteilen an einer GmbH
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft
- rewis.io
GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft
- rechtsportal.de
HGB § 172 Abs. 4 ; ZPO § 552a
Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft - datenbank.nwb.de
GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einlagenrückgewähr an Kommanditisten bei jeder den Wert des Gesellschaftsvermögens mindernden Zuwendung ohne entsprechende Gegenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweiswürdigung im Berufungsurteil - und ihre Nachprüfung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einlagenrückzahlung an einen Kommanditisten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widersprechende Sachverständigengutachten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionszulassung - zur Sicherung zukünftig einheitlicher Rechtsprechung beim OLG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unternehmensbewertung bei einer Grundbesitzgesellschaft
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.05.2011 - 14 O 392/10
- KG, 30.07.2015 - 19 U 112/11
- BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 77
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Wenn gegensätzliche Urteile auf einer unterschiedlichen Würdigung des jeweils vorgetragenen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht beruhen, begründet dies keine Divergenz (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074 Rn. 2). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 45; Beschluss vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 186). - BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85
Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Selbst wenn dies nicht möglich ist, muss deshalb nicht zwingend ein weiteres Gutachten eingeholt werden, vielmehr kann das Gericht sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unter kritischer Würdigung beider Gutachten einem Sachverständigen anschließen, wenn es ausreichend darlegt, warum dem anderen nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 VI ZR 261/85, NJW 1987, 442; Beschluss vom 19. Januar 2012 V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 14).
- BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten …
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht den Wert der Geschäftsanteile der GmbH, die keinen Geschäftsbetrieb hat und deren alleiniger Zweck darin besteht, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück zu verwalten, wirtschaftlich dem Wert des Grundstücks gleich gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 V ZR 272/10, ZIP 2012, 680 Rn. 11). - BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12
Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast; …
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 10; Urteil vom 27. September 2011 XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 29 mwN). - BGH, 22.09.2008 - II ZR 235/07
Geltendmachung unrichtiger Feststellungen im Berufungsurteil
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Eine Abweichung setzt begriffsnotwendig voraus, dass die anders lautende Entscheidung bereits bei Erlass des angefochtenen Urteils existent ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2008 II ZR 235/07, DStR 2008, 2228 Rn. 10). - BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 45; Beschluss vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 186). - BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11
Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: …
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Selbst wenn dies nicht möglich ist, muss deshalb nicht zwingend ein weiteres Gutachten eingeholt werden, vielmehr kann das Gericht sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unter kritischer Würdigung beider Gutachten einem Sachverständigen anschließen, wenn es ausreichend darlegt, warum dem anderen nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 VI ZR 261/85, NJW 1987, 442; Beschluss vom 19. Januar 2012 V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 14). - BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 10; Urteil vom 27. September 2011 XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 29 mwN).
- OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21
Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und …
Dabei besteht auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Senat früher jeweils die Revision zugelassen hatte, jedenfalls jetzt kein Revisionszulassungsgrund mehr, weil das vorbeugende Herbeiführen einer einheitlichen Rechtsprechung kein Revisionszulassungsgrund ist (BGH, Beschl. v. 28.06.2016, Az.: II ZR 290/15, zit. n. juris, Rn. 7). - OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22
Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen
Das Bestreben, gleichsam vorbeugend eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern für den Fall, dass in Parallelverfahren - wie bislang nicht - künftig in Entscheidungen eines höheren oder gleichgeordneten Gerichts doch noch ein divergierender abstrakter Rechtssatz aufgestellt werden sollte, erfüllt ebenfalls keinen Zulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - II ZR 290/15, juris Rn. 7). - LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17
Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen, …
aa) Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (…BGH, Beschl. v. 23.01.2018 - II ZR 73/16 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7; jew. M. w. N.).Eine Abweichung setzt dabei begriffsnotwendig zunächst voraus, dass die anders lautende Entscheidung bereits bei Erlass des mit der - zugelassenen - Revision angreifbaren Urteils existent ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7;… BGH, Beschl. v. 22.09.2008 - II ZR 235/07 -, juris, Rn. 10).
Hinzu kommen muss weiterhin aber noch, dass diese Abweichung nicht auf einer unterschiedlichen Würdigung des jeweils vorgetragenen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7;… BGH, Beschl. v. 09.07.2007 - II ZR 95/06 -, juris, Rn. 2).
- OLG München, 20.04.2021 - 5 U 6625/20
Dieselfälle - VW als Repräsentantin von Audi bei EA189
Ein Rechtssatz, von dem abgewichen wird, liegt damit noch nicht vor (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.6.2016, II ZR 290/15, Rn.7). - BGH, 07.05.2020 - V ZR 187/19
Minderung des Grundstückswerts durch den Betrieb einer Windenergieanlage; Umfang …
Nicht nur ist diese Entscheidung zeitlich nach dem mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Urteil ergangen, so dass eine Divergenz bereits begrifflich ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 290/15, ZIP 2017, 77 Rn. 7). - OLG Hamburg, 07.12.2018 - 11 U 256/17
Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen …
Einlagenrückgewähr ist jede Zuwendung an den Kommanditisten, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne eine entsprechende Gegenleistung entzogen wird (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 290/15 -, Rn. 9, juris). - BGH, 20.03.2018 - II ZR 239/16
Haftung des Kommanditisten für Schulden des Insolvenzschuldners hinsichtlich …
Der Senat hat wiederholt klargestellt, dass jede Zuwendung an den Kommanditisten, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne eine entsprechende Gegenleistung entzogen wird, eine Rückzahlung der Einlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB darstellt (zuletzt BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - II ZR 290/15, ZIP 2017, 77 Rn. 9). - OLG München, 20.04.2020 - 5 U 6044/19
Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens bezüglich eines BMW 435i
Eine solche Abweichung ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016, II ZR 290/15, Rn. 7, juris m.w.N.). - OLG München, 15.09.2020 - 5 U 6199/19
Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens für einen BMW 320d Touring
Eine solche Abweichung ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016, II ZR 290/15, Rn. 7, juris m.w.N.). - OLG München, 04.03.2020 - 5 U 6990/19
Widerruf einer Kfz-Finanzierung - Angabe der Adresse der BaFin
Eine solche Abweichung ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016, II ZR 290/15, Rn. 7, juris m.w.N.). - OLG München, 27.02.2020 - 5 U 6519/19
Widerruf eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung des Erwerbs eines BMW 318d
- OLG München, 11.02.2020 - 5 U 6678/19
Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung eines verbundenen Geschäfts
- OLG München, 04.12.2019 - 5 U 4057/19
Keine Schadensersatzansprüche bei im August 2016 erworbenem, vom Abgasskandal …
- OLG München, 08.11.2019 - 5 U 3559/19
Verfristeter Widerruf eines von einer Bank gewährten Verbraucherdarlehens
- OLG München, 13.07.2021 - 5 U 292/21
Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier: Audi …
- OLG München, 18.06.2020 - 5 U 2336/20
Unwirksamer Widerruf eines von einer Bank gewährten Autofinanzierungskredites
- OLG München, 14.01.2020 - 5 U 5420/19
Wirksamkeit eines Widerrufs eines Kfz-Finanzierungsdarlehens
- OLG München, 23.05.2019 - 5 U 352/19
Erforderliche Pflichtangaben bei Verbraucherdarlehensvertrag
- OLG München, 20.02.2020 - 5 U 6517/19
Anforderungen an Widerrufsinformation
- OLG München, 23.12.2019 - 5 U 1351/19
Keine Haftung der herrschenden Gesellschaft für den von einer Konzerngesellschaft …
- OLG München, 17.02.2020 - 5 U 6484/19
Widerruf gewährter Verbraucherdarlehen - hier: Angabe der Auszahlungsbedingungen
- OLG München, 14.01.2020 - 5 U 4896/19
Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens
- OLG München, 15.04.2020 - 5 U 678/20
Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens
- OLG München, 19.12.2019 - 5 U 5903/19
Wirksamkeit von Widerruf eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung des Erwerbs …
- LG Gießen, 10.08.2017 - 5 O 92/17