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   BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15   

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https://dejure.org/2016,35312
BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15 (https://dejure.org/2016,35312)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - II ZR 290/15 (https://dejure.org/2016,35312)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - II ZR 290/15 (https://dejure.org/2016,35312)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 4 HGB
    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • IWW

    § 552a ZPO, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 172 Abs. 4 HGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 411 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    Ermittlung des Wertes von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft

  • rewis.io

    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de

    HGB § 172 Abs. 4 ; ZPO § 552a
    Vorliegen einer Einlagenrückgewähr im Rahmen einer Darlehensforderung bei einer Kommanditgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr durch Leistungen im Rahmen eines Austauschgeschäfts; Wertermittlung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einlagenrückgewähr an Kommanditisten bei jeder den Wert des Gesellschaftsvermögens mindernden Zuwendung ohne entsprechende Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung im Berufungsurteil - und ihre Nachprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlagenrückzahlung an einen Kommanditisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widersprechende Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionszulassung - zur Sicherung zukünftig einheitlicher Rechtsprechung beim OLG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensbewertung bei einer Grundbesitzgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 77
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Wenn gegensätzliche Urteile auf einer unterschiedlichen Würdigung des jeweils vorgetragenen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht beruhen, begründet dies keine Divergenz (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007  II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074 Rn. 2).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002  V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 45; Beschluss vom 1. Oktober 2002  XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 186).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85

    Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Selbst wenn dies nicht möglich ist, muss deshalb nicht zwingend ein weiteres Gutachten eingeholt werden, vielmehr kann das Gericht sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unter kritischer Würdigung beider Gutachten einem Sachverständigen anschließen, wenn es ausreichend darlegt, warum dem anderen nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986  VI ZR 261/85, NJW 1987, 442; Beschluss vom 19. Januar 2012  V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 14).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht den Wert der Geschäftsanteile der GmbH, die keinen Geschäftsbetrieb hat und deren alleiniger Zweck darin besteht, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück zu verwalten, wirtschaftlich dem Wert des Grundstücks gleich gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010  V ZR 272/10, ZIP 2012, 680 Rn. 11).
  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12

    Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast;

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 17. September 2013  II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 10; Urteil vom 27. September 2011  XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 235/07

    Geltendmachung unrichtiger Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Eine Abweichung setzt begriffsnotwendig voraus, dass die anders lautende Entscheidung bereits bei Erlass des angefochtenen Urteils existent ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2008  II ZR 235/07, DStR 2008, 2228 Rn. 10).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002  V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 45; Beschluss vom 1. Oktober 2002  XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 186).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Selbst wenn dies nicht möglich ist, muss deshalb nicht zwingend ein weiteres Gutachten eingeholt werden, vielmehr kann das Gericht sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unter kritischer Würdigung beider Gutachten einem Sachverständigen anschließen, wenn es ausreichend darlegt, warum dem anderen nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986  VI ZR 261/85, NJW 1987, 442; Beschluss vom 19. Januar 2012  V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 14).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
    Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Beschluss vom 17. September 2013  II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 10; Urteil vom 27. September 2011  XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 29 mwN).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Dabei besteht auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Senat früher jeweils die Revision zugelassen hatte, jedenfalls jetzt kein Revisionszulassungsgrund mehr, weil das vorbeugende Herbeiführen einer einheitlichen Rechtsprechung kein Revisionszulassungsgrund ist (BGH, Beschl. v. 28.06.2016, Az.: II ZR 290/15, zit. n. juris, Rn. 7).
  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

    Das Bestreben, gleichsam vorbeugend eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern für den Fall, dass in Parallelverfahren - wie bislang nicht - künftig in Entscheidungen eines höheren oder gleichgeordneten Gerichts doch noch ein divergierender abstrakter Rechtssatz aufgestellt werden sollte, erfüllt ebenfalls keinen Zulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - II ZR 290/15, juris Rn. 7).
  • LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17

    Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen,

    aa) Die Revision ist zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wegen Divergenz zuzulassen, wenn in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschl. v. 23.01.2018 - II ZR 73/16 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7; jew. M. w. N.).

    Eine Abweichung setzt dabei begriffsnotwendig zunächst voraus, dass die anders lautende Entscheidung bereits bei Erlass des mit der - zugelassenen - Revision angreifbaren Urteils existent ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 22.09.2008 - II ZR 235/07 -, juris, Rn. 10).

    Hinzu kommen muss weiterhin aber noch, dass diese Abweichung nicht auf einer unterschiedlichen Würdigung des jeweils vorgetragenen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2016 - II ZR 290/15 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 09.07.2007 - II ZR 95/06 -, juris, Rn. 2).

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