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   BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90   

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https://dejure.org/1991,1070
BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90 (https://dejure.org/1991,1070)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1991 - II ZR 292/90 (https://dejure.org/1991,1070)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - II ZR 292/90 (https://dejure.org/1991,1070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsunfähigkeit - GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Schutz der Vertragspartner - Schutz des Geschäftsunfähigen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    GmbH haftet für das Handeln eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers; § 15 Abs. 1 HGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit einer Vertretererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 105, § 165; GmbHG § 6, § 35; HGB § 15 Abs. 1
    Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 78
  • NJW 1991, 2566
  • ZIP 1991, 1002
  • MDR 1991, 847
  • WM 1991, 1466
  • BB 1991, 1584
  • DB 1991, 1823
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1970 - II ZR 137/69

    Gründer-GmbH Haftung bei Geschäftsunfähigkeit eines der mehreren Gesamtvertreter

    Auszug aus BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
    Aus dem Urteil des Senats in BGHZ 53, 210, 215, ergebe sich nichts anderes.

    Ist das Erlöschen der Organstellung - wie im vorliegenden Falle - nicht ins Handelsregister eingetragen worden, kann sich der Rechtsverkehr gemäß § 15 Abs. 1 HGB zwar auf deren Fortbestand, nicht aber auf die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers verlassen; denn deren Erlöschen ist - wie der Senat in seinem Urteil vom.9. Februar 1970 (BGHZ 53, 210, 215) ausgeführt hat - keine Tatsache, die ins Handelsregister einzutragen ist (vgl. Hachenburg/Mertens, GmbHG, 7. Aufl., § 35 Rdn. 61; Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 23; Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf, AktG, § 84 Rdn. 129, 131; Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG, 3. Aufl., § 76 Anm. 17; W. -H. Roth, JZ 1990, 1030 [OLG München 06.07.1990 - 23 U 2079/90] in einer Anmerkung zum Berufungsurteil).

  • OLG München, 06.07.1990 - 23 U 2079/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
    Ist das Erlöschen der Organstellung - wie im vorliegenden Falle - nicht ins Handelsregister eingetragen worden, kann sich der Rechtsverkehr gemäß § 15 Abs. 1 HGB zwar auf deren Fortbestand, nicht aber auf die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers verlassen; denn deren Erlöschen ist - wie der Senat in seinem Urteil vom.9. Februar 1970 (BGHZ 53, 210, 215) ausgeführt hat - keine Tatsache, die ins Handelsregister einzutragen ist (vgl. Hachenburg/Mertens, GmbHG, 7. Aufl., § 35 Rdn. 61; Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 23; Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf, AktG, § 84 Rdn. 129, 131; Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG, 3. Aufl., § 76 Anm. 17; W. -H. Roth, JZ 1990, 1030 [OLG München 06.07.1990 - 23 U 2079/90] in einer Anmerkung zum Berufungsurteil).

    Die Eintragung des Organs ins Handelsregister gibt aber auch eine ausreichende Rechtsscheinbasis dafür ab, daß es die für dieses Amt erforderlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, also voll geschäftsfähig ist (vgl. ähnlich W. -H. Roth, JZ 1990, 1030, 1031 [OLG München 06.07.1990 - 23 U 2079/90]; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 35 Rdn. 9; Ostheim, AcP 169 (169), 193, 227).

  • BGH, 09.01.2024 - II ZR 220/22

    Berufung auf fehlende Handelsregistereintragung nur bei positiver Kenntnis

    Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, wird der Rechtsverkehr durch § 15 Abs. 1 HGB geschützt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 - II ZR 110/82, BGHZ 86, 177, 182 f.; Urteil vom 1. Juli 1991 - II ZR 292/90, BGHZ 115, 78, 80; Urteil vom 14. Mai 2019 - II ZR 299/17, BGHZ 222, 32 Rn. 34).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01

    Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

    Dieser Vortrag rechtfertigt, worauf sich auch die Klägerin hilfsweise berufen hat, eine Zurechnung nach den Maßstäben des Urteils BGHZ 115, 78, 82 f. In diesem Urteil wird näher ausgeführt, daß der Gesetzgeber das Vertrauen des Rechtsverkehrs, daß Rechtsgeschäfte, die mit einer GmbH getätigt werden, wirksam sind, geschützt sehen wolle, wie sich den Normen des § 15 HGB und des § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG entnehmen lasse.
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04

    Bestellung des GmbH-Geschäftsführers unter auflösender Bedingung

    Nicht anders verhält es sich bei der Prüfung, ob die Organstellung des Geschäftsführers wegen Amtsunfähigkeit entfallen ist (vgl. BGHZ 115, 78, 80), ob eine wirksame Amtsniederlegung stattgefunden hat (vgl. BGHZ 121, 257, 260) oder ob mit der Beendigung des Dienstvertrages der Verlust der Organstellung einhergeht (vgl. BGHZ 112, 103, 115).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Dies gilt auch für Organe juristischer Personen (BGHZ 115, 78, 80 f.).

    (cc) Ob eine Zurechnung kraft schuldhaft verursachten Rechtsscheins in Betracht käme, wenn die P. AG die Handelsregistereintragung des Direktors hätte fortbestehen lassen, obwohl der Eintritt seiner Geschäftsunfähigkeit für sie erkennbar war (vgl. hierzu BGHZ 115, 78, 83), bedarf keiner Entscheidung, weil der Direktor im Zeitpunkt der Erteilung der Kontovollmacht nicht im Handelsregister eingetragen war.

  • BGH, 03.12.2019 - II ZB 18/19

    Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im

    b) Ein Geschäftsführer verliert seine Organstellung kraft Gesetzes, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG entfällt (BGH, Urteil vom 1. Juli 1991 - II ZR 292/90, BGHZ 115, 78, 80).
  • BGH, 14.05.2019 - II ZR 299/17

    Unterfallen der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der

    Geschützt wird im Übrigen nur der redliche Dritte (BGH, Urteil vom 1. Juli 1991 - II ZR 292/90, BGHZ 115, 78, 80 f.).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    Ein Geschäftsführer verliert seine Organstellung kraft Gesetzes, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG entfällt (BGH, Urteil vom 1. Juli 1991 - II ZR 292/90, BGHZ 115, 78, 80; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - II ZB 18/19, ZIP 2020, 73 Rn. 10).

    Dies gilt auch im Fall des Fehlens einer persönlichen Voraussetzung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 GmbHG (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1991 - II ZR 292/90, BGHZ 115, 78, 83; Beurskens in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 38 Rn. 82).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht

    Mit Eintritt des entsprechenden Ausschlussgrundes endete das Amt des Beteiligten zu 2 als Geschäftsführer kraft Gesetzes von selbst, seine Eintragung im Handelsregister ist somit materiell unrichtig geworden und das Registergericht hat ihn somit von Amts wegen aus dem Handelsregister zu löschen, da es sich bei der Amtsfähigkeit eines Geschäftsführers um eine wesentliche Voraussetzung seiner Eintragung im Sinne von § 395 Absatz 1 Satz 1 FamFG handelt (vgl. u.a. auch Oberlandesgericht München, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 31 Wx 51/13, m.w.N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017, Az. 5 Wx 2/17, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Bundesgerichtshof Urteil vom 01.07.1991, Az. II ZR 292/90, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Ob der Geschäftsunfähige für sich selbst oder als Vertreter (vgl. BGHZ 53, 210, 215) bzw. als vertretungsberechtigtes Organ einer Kapitalgesellschaft (vgl. BGHZ 115, 78, 80 f.) handelt, ist angesichts des umfassenden Schutzes Geschäftsunfähiger ohne Bedeutung.

    (2) Zwar schließt der Schutz eines geschäftsunfähigen Gesellschaftsorgans es nicht grundsätzlich aus, daß sich die von ihm vertretene Gesellschaft sein vollmachtloses Handeln nach Rechtsscheingesichtspunkten zurechnen lassen muß (siehe BGHZ 115, 78, 81 ff.).

  • OLG Naumburg, 30.01.2017 - 5 Wx 2/17

    Handelsregistereintragung der GmbH: Amtsunfähigkeit und Amtslöschung des

    Soweit in der Person eines zunächst wirksam bestellten Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nachträglich die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG eintreten, verliert er ohne weiteres seine Geschäftsführerstellung (BGH NJW 1991, 2566).
  • KG, 17.03.2022 - 22 W 10/22

    Beanstandung einer Habilitätsversicherung durch das Registergericht als "zu alt"

  • FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20

    Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der

  • OLG München, 03.03.2011 - 31 Wx 51/11

    GmbH: Amtslöschung der Eintragung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten

  • OLG München, 26.04.2016 - 31 Wx 117/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Sperre eines Vorstandes nach Verurteilung wegen

  • LG Halle, 10.05.2017 - 2a Ns 2/17

    Insolvenzverschleppung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Fall des Verlust

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 211/93

    Ermittlung ausländischen Rechts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 BA 75/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH in der

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß

  • OLG Stuttgart, 05.03.2008 - 3 U 187/07

    Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nicht bei Verflechtung des Maklers mit

  • OLG Naumburg, 10.11.1999 - 7 Wx 7/99

    Angabe der fehlenden Vorbestrafung wegen Insolvenzstraftaten bei Eintragung einer

  • SG Düsseldorf, 19.02.2020 - S 39 R 284/17
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1993 - 11 W 37/93
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