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   BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09   

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https://dejure.org/2010,73
BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09 (https://dejure.org/2010,73)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2010 - II ZR 30/09 (https://dejure.org/2010,73)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 (https://dejure.org/2010,73)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 287 ZPO
    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; Berücksichtigung von dauerhaften Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung wegen eines Prospektfehlers in einem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds durch die Behauptung des Beruhens der künftigen Mietentwicklung auf Erfahrungswerten ohne tatsächliche Kenntnisse über Erfahrungswerte; Anrechenbarkeit von im Zusammenhang ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf den Prospekthaftungsanspruch eines Anlegers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung; Prospektfehler; Schrottimmobilien; Immobilienfonds; prospektierte Mieten; Vorteilsausgleich; Steuervorteile; Anrechnung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Prognose der künftigen Entwicklung der Mieten "auf Erfahrungswerten der Vergangenheit" im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds als Prospektfehler, wenn den Prospektverantwortlichen keine entsprechenden Erkenntnisse vorlagen; zur Anrechnung von ...

  • rewis.io

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; Berücksichtigung von dauerhaften Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rewis.io

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; Berücksichtigung von dauerhaften Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss aufgrund fehlerhaften Emissionsprospekts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; ZPO § 287
    Haftung wegen eines Prospektfehlers in einem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds durch die Behauptung des Beruhens der künftigen Mietentwicklung auf Erfahrungswerten ohne tatsächliche Kenntnisse über Erfahrungswerte; Anrechenbarkeit von im Zusammenhang ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschlossener Immoblienfonds - Prospekthaftung wegen Mieteinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für Prospektfehler beim geschlossenen Immobilienfonds

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1; ZPO § 287
    Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf den Prospekthaftungsanspruch eines Anlegers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Immobilienfonds: Absenkung ESt-Spitzensatz kein unbilliger Steuervorteil

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprobleme bei Immobilienkrediten - Überblick und Anmerkungen zur jüngeren BGH-Rechtsprechung (2008-2010)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1
    Haftung wegen Prognoserechnung im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds ohne Vorliegen der behaupteten Tatsachengrundlage

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung der Steuervorteile

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    (Prospekt-)Haftung bei fehlerhafter Prognose über die erwartete Mietentwicklung und zur Frage der Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2506
  • ZIP 2010, 1397
  • MDR 2010, 924
  • WM 2010, 1310
  • DB 2010, 1524
  • NZG 2010, 869
 
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Wird zitiert von ... (259)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Die Klägerin trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast, da die Beklagten außerhalb des von ihnen darzulegenden Geschehensablaufs stehen und der Klägerin nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, NJW 2012, 928 Rn. 71; BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, NJW 2010, 2506 Rn. 26).

    Die Klägerin ist deswegen gehalten, die für die Berechnung des Vorteilsausgleichs durch die Beklagten erforderlichen Tatsachen vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, NJW 2010, 2506 Rn. 26).

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von

    In einem derartigen Fall liegt eine Steuervergünstigung für den Schadensersatzgläubiger darin, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt; das ist bei der Berechnung des Erwerbsschadens zu berücksichtigen (BGH, NJW 1987, 1814; BGH, NJW 1999, 3711; so auch die Rechtsprechung des BGH in Fällen der Rückerstattung des Anlagebetrags bei Kapitalanlagesachen, etwa im Urt. des BGH vom 31.05.2010, II ZR 30/09 [Juris]; BGH, Urt. vom 22.04.2010, III ZR 324/08 [Juris]; BGH ZIP 2010, 176 Tz. 3; BGHZ 74, 103).
  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte

    Die Beklagten, die als Ersatzpflichtige für zugeflossene Vorteile darlegungs- und beweispflichtig sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 ZIP 2010, 1397 Rn. 26), haben vorgetragen, dass der Wert der Unternehmensbeteiligungen den Wert der ausstehenden Einlageforderung erheblich übersteige und die erworbenen Anteile mit Buchgewinnen später weiterveräußert worden seien.
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