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   BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75   

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https://dejure.org/1977,1371
BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75 (https://dejure.org/1977,1371)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1977 - II ZR 30/75 (https://dejure.org/1977,1371)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1977 - II ZR 30/75 (https://dejure.org/1977,1371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des Versicherungsfalls seiner Pflicht zur Schadensabwendung und Schadensminderung zu genügen, fallen dem Versicherer zur Last - Aufwendung ist jede - auch unfreiwillige - Vermögensverminderung, welche die ...

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allg. Bed. f. d. Flußkasko-Police § 4; Allg. Bed. f. d. Flußkasko-Police § 5; Allg. Bed. f. d. Flußkasko-Police § 10; Allg. Bed. f. d. Flußkasko-Police § 45; VVG § 63; VVG § 133

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 1001
  • VersR 1977, 709
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1973 - IV ZR 79/72

    Anforderungen an die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für die

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75
    Das Berufungsgericht meint unter Hinweis auf Prölss/Martin a.a.O. § 63 Anm. 2, daß der Versicherungsnehmer solche Schäden nicht als Rettungsaufwand von dem Versicherer ersetzt verlangen kann, die er "mit der in der jeweiligen Situation zumutbaren Sorgfalt hätte vermeiden können" (ebenso BGH, Urt. v. 13.6.73 - IV ZR 79/72, LM § 4 AHaftpflichtVB Nr. 35).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Gebühren, die der Kläger für den Einsatz der Feuerwehr schuldet und die bei ihm zu einem unfreiwilligen Vermögensopfer geführt haben, adäquate Folge der von ihm zur Schadensabwehr und -minderung zu veranlassenden und von der Feuerwehr an seiner Stelle getroffenen Maßnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1977 - II ZR 30/75 - VersR 1977, 709 unter II. 1.; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 63 Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Gegen diese Ansicht hat er in seinem Urteil vom 21. März 1977 (II ZR 30/75 - VersR 1977, 709 unter II 5) Bedenken insoweit erhoben, als sie bereits bei einfacher Fahrlässigkeit jeden Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers verneine.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99

    Versicherungsrechtliche Einordnung einer Yachtpool-Kaskoversicherung

    Auch unter Berücksichtigung des Sinngehalts der Bestimmung des § 130 S. 2 VVG (vgl. hierzu BGH VersR 1977, 709) ergeben sich keine Wirksamkeitsbedenken nach §§ 3, 9 AGBG.
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Es wäre jedoch mit § 62 Abs. 2 VVG nicht zu vereinbaren, einen Ersatzanspruch wegen Unterlassens jeglicher Rettungsmaßnahmen erst bei grober Fahrlässigkeit auszuschließen, bei falscher Beurteilung der Eignung einer zu ergreifenden Maßnahme dagegen bereits bei leichter Fahrlässigkeit (BGH VersR 1977, 709, 711; Martin, a.a.O.; Prölss/Martin - Voit, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92

    Unfall durch Ausweichen, um Hasen nicht zu überfahren

    Es ist nämlich nicht gerechtfertigt, den Versicherungsnehmer, der beim Rettungsversuch einen Fehler begeht, einem strengeren Haftungsmaßstab zu unterstellen als dem nach §§ 61, 62 VVG (vgl. BGH VersR 1977, 709, 711; Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl., Arm. 2 a zu § 63 VVG ).
  • OLG Schleswig, 27.06.1994 - 9 U 117/93

    Voraussetzungen für den Beweis des ersten Anscheins für ein Ausweichen vor einem

    Es kann daher nur darauf ankommen, ob den Versicherungsnehmer hinsichtlich der Annahme des Gebotenseins der Maßnahme der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft (vgl. BGH VersR 1977, 709, 711).
  • AG Düsseldorf, 16.08.2002 - 20 C 1496/02

    Haftungsumfang einer Versicherung im Rahmen eines Fahrzeugversicherungsvertrages

    Auch solche fallen unter den Aufwendungsbegriff des § 63 VVG (BGH VersR 1977, 709; zitiert in Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Auflage, § 63 VVG Rn. 5).
  • BGH, 17.12.1979 - II ZR 242/78

    Beweislast für die grob schuldhafte Verursachung einer Beschädigung von Maschinen

    Zur Darstellung des Sachverhalts wird auf das erste Revisionsurteil vom 21. März 1977 - II ZR 90/75, LM § 63 VVG Nr. 1 = VersR 1977, 709 f Bezug genommen.
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