Rechtsprechung
BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 19 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 2
Überschuldung und Insolvenzverschleppungshaftung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Eingreifens der Insolvenzverschleppungshaftung nach § 64 Absatz 2 GmbH-Gesetz (GmbHG) wegen einer Überschuldung im Sinne des § 19 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO); Zur Auslegung des Begriffs der Überschuldung in § 19 Absatz 2 InsO
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 19 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 2
Begriff der Überschuldung; Prüfung nach Liquidations- und nach Fortführungswerten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung der "Überschuldung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Insolvenzverschleppung: Haftung des Geschäftsführers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Ertrags- und Finanzplan, Fortführungsprognose, Fortführungswille, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, objektive Überlebensfähigkeit, Überschuldung, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer können nur bei Nachweis einer günstigen Unternehmensprognose Haftung wg. Insolvenzverschleppung entgehen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorliegen einer Überschuldung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.01.2005 - 21 O 523/04
- KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05
- BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 2171
- MDR 2007, 358
- NZI 2007, 44
- WM 2006, 2254
- BB 2007, 125
- DB 2006, 17 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen …
Denn in diesem Zeitraum galt schon seit längerem der Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO, nach dem eine positive Fortführungsprognose für sich allein eine Insolvenzreife des Schuldners nicht ausräumen kann, sondern lediglich für die Bewertung seines Vermögens nach Fortführungs- oder Liquidationswerten von Bedeutung ist (vgl. Sen.Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171). - BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09
Fleischgroßhandel
Im Haftungsprozess wegen verbotener Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG aF hat die Geschäftsleitung daher die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3; zur Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG aF vgl. BGH…, Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Rn. 11).Dem Vorbringen des Beklagten ist nicht zu entnehmen, dass er subjektiv den Willen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin hatte und objektiv einen Ertrags- und Finanzplan mit einem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept für einen angemessenen Prognosezeitraum aufgestellt hatte (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 64 Rn. 44 ff. mwN).
- OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung …
Die Fortführungsprognose ist danach im Kern eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf (…BGH, a.a.O., Rn. 13; Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, ZIP 2006, 2171, juris Rn. 3).
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht ebenso zu Recht davon ausgegangen, dass im Haftungsprozess wegen Insolvenzverschleppung der Geschäftsführer, der sich abweichend vom gesetzlichen Regelfall des § 19 Abs. 2 InsO in der bis zum 17. Oktober 2008 geltenden Fassung, der eine Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten vorsieht, darauf beruft, die Prüfung der Überschuldung sei nach Fortführungswerten vorzunehmen, die Umstände darzulegen und notfalls auch zu beweisen hat, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (Sen. Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Tz. 3, zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.). - OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des …
Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171 ).Grundsätzlich verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH ZIP 2006, 2171 ) in Bezug auf die positive Fortbestehensprognose die Aufstellung eines dokumentierten Ertrags- und Finanzplanes.
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 246/15
GmbH: Umqualifizierung einer als Darlehen gewährten Gesellschafterhilfe in eine …
Dem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept muss grundsätzlich ein Ertrags- und Finanzplan zugrunde liegen, der für einen angemessenen Prognosezeitraum aufzustellen ist (BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09, ZIP 2010, 2400 Rn. 13; Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3). - OLG Hamburg, 09.11.2018 - 11 U 136/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Zahlungen nach …
- KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18
Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer …
Eine günstige Fortführungsprognose setzt dabei sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, Rn. 3, juris). - OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08
Erstattungspflicht des Geschäftsführers der GmbH von nach Eintritt der …
Aus dem Aufbau der Norm des § 19 II InsO folgt, dass die Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten in Satz 1 den Regelfall und die nach Fortführungswerten in Satz 2, der eine positive Fortbestehensprognose voraussetzt, den Ausnahmefall darstellt (BGH ZIP 2006, 2171; BGH ZIP 2007, 676 ff., 679; OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f.; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 361).Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171).
Hinsichtlich der diesbezüglichen Beweislast wird davon auszugehen sein, dass im Haftungsprozess nach § 64 II GmbHG die Geschäftsleitung die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen hat, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH ZIP 2006, 2171; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f., 1198; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 362; a.A. OLG Düsseldorf GmbHR 1999, 718; offen: BGHZ 126, 181 ff., 200).
Zwar wird man davon ausgehen können, dass die Prognose der Überlebensfähigkeit des Unternehmens grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (Ertrags- und Finanzplan) herzuleiten ist (BGH ZIP 2006, 2171; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 362).
- OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06
GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den …
Eine positive Fortführungsprognose setzt einerseits den Fortführungswillen der Insolvenzschuldnerin bzw. ihrer Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (vgl. BGH vom 9.10.2006 - II ZR 303/05). - OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 12 U 55/19
Privilegierung von Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise
- OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 138/07
MoMiG, Passivierung der gesplitteten Einlage im Überschuldungsstatus
- OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20
Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife
- OLG Hamburg, 08.11.2013 - 11 U 192/11
GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Feststellung einer …
- LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …
- OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05
Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
- KG, 03.04.2020 - 14 U 156/19
Aktivlegitimation eines Rechtsdienstleisters bei Verstoß gegen …
- OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12
Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen …
- LG Hamburg, 23.09.2016 - 328 O 87/15
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach …
- OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12
Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr
- AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06
Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der …
- LG Tübingen, 21.02.2020 - 4 O 205/19
Insolvenzverschleppung: Haftung des die Jahresbilanz erstellenden Steuerberaters; …
- LG Halle, 12.06.2008 - 12 O 49/04
Vorliegen einer zur Stellung des Insolvenzantrages verpflichtenden Überschuldung