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   BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06   

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https://dejure.org/2008,1791
BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Verletzung der Partei in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), wenn das Berufungsgericht eine eigene Sachentscheidung trifft, ohne darüber zu befinden, ob das Landgericht zu Recht einen Ablehnungsantrag als unzulässig verworfen hat; ...

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 42; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen erstinstanzlich als unzulässig zurückgewiesenen Ablehnungsantrag; Gesetzlicher Ausschluss einer Richterin in der Rechtsmittelinstanz wegen enger persönlicher Beziehungen zu einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Sachentscheidung des Berufungsgerichts ohne Prüfung der unzulässigen Verwerfung des Ablehnungsantrags des Landgerichts unter Mitwirkung der abgelehnten Richter; Ausschluss einer Rechtsmittelrichterin von der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Befangenheit - Wenn der eine Ehegatte über den anderen urteilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1672
  • MDR 2008, 763
  • WM 2008, 999
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19

    Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Im Übrigen wäre der Senat für den Fall, dass der erstinstanzlich erkennende Abteilungsrichter tatsächlich einen für das vorliegende Verfahren wirkenden - ggf. in der Akte eines anderen der zahlreichen zwischen den Eltern geführten Verfahren eingehefteten - Befangenheitsantrag übergangen hätte, ohnehin nicht an einer eigenen Sachentscheidung gehindert (vgl. BGH NJW 2008, 1672; Senatsbeschluss vom 22. November 2019 - 6 WF 157/19 -).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).
  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Ehefrau als OLG-Richterin beteiligt: BGH-Richter befangen!

    a) Allerdings stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, MDR 2016, 49 [juris Rn. 3]).
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