Rechtsprechung
BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 35 Abs. 4; BGB § 181
Abtretung einer Forderung durch In-sich-Geschäft des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragswidrige Vergabe von Aufträgen; Schadensersatz in Form entgangenen Gewinns; Fehlende Aktivlegitimation; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot; Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 181; GmbHG § 35 Abs. 4
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Ein-Mann-GmbH - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aktivlegitimation
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Klage des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Hinblick auf eine Schadensersatzforderung der GmbH: Anforderungen an Darlegung der Aktivlegitimation aus abgetretenem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Alleingesellschafter, Verbot des Selbstkontrahierens, Vertretungsbefugnis
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Einmann-GmbH; Aktivlegitimation des geschäftsführenden Alleingesellschafters für an sich selbst abgetretene Forderung; Darlegungs- und Beweislast
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1035
- ZIP 2004, 1285
- WM 2004, 1284
- BB 2004, 1359
- DB 2004, 1418
- NZG 2004, 667
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01
Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 82). - BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 121/64
Prozessführungsbefugnis als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage - …
Auszug aus BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01
Folgt man dem Verständnis des Berufungsgerichts, daß der B. GmbH ein eigener Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zustehe, bedurfte es zwar zur Geltendmachung ihres Schadens durch den Kläger im eigenen Namen und auf Leistung an sich einer wirksamen Abtretung dieser Rechte "seiner" GmbH an ihn oder zumindest - vom Berufungsgericht außer Betracht gelassen - seiner Ermächtigung im Sinne einer gewillkürten Prozeßstandschaft, die je nach Inhalt der Ermächtigung auch zur Forderung der Leistung an sich selbst berechtigen kann (vgl. zur letztgenannten Konstellation im Verhältnis zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter: BGH, Urt. v. 14. Juli 1965 - VII ZR 121/64, NJW 1965, 1962). - BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis
Auszug aus BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01
Zumindest hätte das Berufungsgericht - das offensichtlich die besonderen Verhältnisse der B. GmbH als Einmann-GmbH nicht hinreichend bedacht hat - auf die nicht nachgelassenen Schriftsätze des Klägers dessen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 156 ZPO a.F.) stattgeben müssen, da spätestens jetzt die Unzulänglichkeit der bisherigen Ausübung der gerichtlichen Hinweispflicht offen zutage lag (vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124).
- BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …
Auch wenn daher die praktische Durchführung des Verkehrs zwischen Alleingesellschafter/-geschäftsführer und GmbH naturgemäß der Formenstrenge nur unterliegt, soweit dies gesetzlich unabdingbar ist bzw Darlegungs- und Beweislast entsprechend vermindert sind, ändert dies nichts daran, dass es im Blick auf die rechtliche Verschiedenheit der Personen und ihrer Rechtspositionen - zB für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der GmbH durch den Geschäftsführer im eigenen Namen - einer wirksamen Abtretung der entsprechenden Rechte an ihn oder zumindest seiner Ermächtigung im Sinne einer gewillkürten Prozessstandschaft bedarf (BGH vom 8. März 2004, II ZR 316/01, DB 2004, 1418 = BB 2004, 1359).Dies gilt auch, soweit eine natürliche Person im Zusammenhang mit ein und derselben Beziehung gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH für diese wie auch für sich selbst handelt (zur Üblichkeit der Befreiung von den Beschränkungen der § 35 Abs. 4 GmbHG, § 181 Bürgerliches Gesetzbuch in derartigen Fällen BGH vom 8. März 2004, II ZR 316/01, DB 2004, 1418).
- AG Brandenburg, 29.04.2016 - 31 C 266/15
Keine Forderungsabtretung in Wohnraum-Untermietsverträgen!
Auch wenn der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 08.03.2004 ( Az.: II ZR 316/01, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1035 ff. ) ausgesprochen hat, ein Abtretungsvertrag zwischen dem Einmann-Gesellschafter und Geschäftsführer und "seiner" GmbH durch In-sich-Geschäft sei auch konkludent möglich steht dies nicht in Gegensatz zu der Rechtsprechung, dass der Nachweis einer solchen Abtretung in der Regel nur durch eine schriftliche Aufzeichnung zu führen ist ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ), weil daraus, dass ein Alleingesellschafter sich auf die Wirksamkeit eines In-sich-Geschäftes grundsätzlich auch ohne schriftlichen Beleg berufen kann, wenn die Vereinbarung unstreitig ist, sich noch nichts hinsichtlich des zu fordernden Beweises im Falle der Streitigkeit ergibt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10
Vertragsarztangelegenheiten
Dabei ist die gesetzliche Prozessstandschaft durch ausdrücklich gesetzliche Anordnung (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R -) von der gewillkürten Prozessstandschaft aufgrund rechtsgeschäftlicher Befugnis (hierzu u.a. BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 -) zu unterscheiden.
- LAG Hamm, 27.04.2009 - 2 Ta 832/08
Arbeitsrechtsweg für Streit aus Geschäftsführervertrag aufgrund …
Ein Alleingesellschafter, der wie vorliegend von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, kann wirksam Insichgeschäfte vornehmen (OLG Düsseldorf vom 10.06.1999 - 10 U 142/93 JURIS; BGH 08.03.2004 - II ZR 316/01 DB 2004, 1418).Ausnahmen werden nur in krassen Rechtsmissbrauchsfällen gemacht, etwa bei einer verbotenen Einlagenrückgewähr gemäß den §§ 30, 31 GmbHG (vgl. BGH vom 08.03.2004, II ZR 316/01 unter III 1 der Gründe, DB 2004, 1418).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10
Vertragsarztangelegenheiten
Dabei ist die gesetzliche Prozessstandschaft durch ausdrücklich gesetzliche Anordnung (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R -) von der gewillkürten Prozessstandschaft aufgrund rechtsgeschäftlicher Befugnis (hierzu u.a. BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 -) zu unterscheiden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 45/12
Wer bürgt im MVZ, das in der Gesellschaftsform einer GmbH firmiert?
Unschädlich ist, dass in § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V von "Gesellschaftern" die Rede ist; erfasst werden auch die Fallgestaltungen der sog. Ein-Personen-GmbH, einer im Übrigen unstreitig zulässigen Variante (siehe § 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): "Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden."; vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Urteile vom 28.09.1992 - II ZR 299/91 - und vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10
Vertragsarztangelegenheiten
Dabei ist die gesetzliche Prozessstandschaft durch ausdrücklich gesetzliche Anordnung (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R -) von der gewillkürten Prozessstandschaft aufgrund rechtsgeschäftlicher Befugnis (hierzu u.a. BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 -) zu unterscheiden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10
Vertragsarztangelegenheiten
Dabei ist die gesetzliche Prozessstandschaft durch ausdrücklich gesetzliche Anordnung (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R -) von der gewillkürten Prozessstandschaft aufgrund rechtsgeschäftlicher Befugnis (hierzu u.a. BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 -) zu unterscheiden. - OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18
Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
Bedenken unter dem Gesichtspunkt eines nach § 181 BGB unzulässigen Insich-Geschäfts müssen dem zwar nicht notwendig entgegen stehen, falls die nach § 35 Abs. 3 GmbHG erforderliche, satzungsmäßige Befreiung von diesem Verbot vorliegt oder nachträglich durch Satzungsänderung geschaffen wird (vgl. BGH GmbHR 2004, 949, BGH WM 2000, 35 ). - OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 26 Sch 2/13
Vollstreckbarerklärung eines chinesischen Schiedsspruchs
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
- OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03
Anforderungen an den Beweis eines Insichgeschäfts in der Einmann-GmbH