Rechtsprechung
BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
GmbHG § 64
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 S 1 GmbHG, § 142 InsO vom 05.10.1994
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH: Ausgleich masseschmälernder Zahlungen; analoge Anwendung der Regelung des Insolvenzrechts über Bargeschäfte; Anforderungen an die in die Masse fließende Gegenleistung; Bemessung der ... - IWW
§ 64 Satz 1 GmbHG, § 142 InsO, § 15a InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 64 GmbHG, § 64 Satz 2 GmbHG
- Wolters Kluwer
Entfallen der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife; Ausgleich der durch die Zahlung verursachten Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung; Geeignetheit der in die Masse gelangenden ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
GmbHG § 64 Satz 1, GmbHG § 64 Satz 3, Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG, Zahlungen an Gesellschafter - § 64 Satz 3 GmbHG, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG
- Betriebs-Berater
Entfall der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Voraussetzungen, unter denen die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung ausgeglichen wird und damit die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt
- rewis.io
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH: Ausgleich masseschmälernder Zahlungen; analoge Anwendung der Regelung des Insolvenzrechts über Bargeschäfte; Anforderungen an die in die Masse fließende Gegenleistung; Bemessung der ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzpflicht des Geschäftsführers gem. § 64 Satz 1 GmbHG: Zum Ausgleich einer Masseschmälerung durch Gegenleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 64
Entfallen der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife; Ausgleich der durch die Zahlung verursachten Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung; Geeignetheit der in die Masse gelangenden ... - rechtsportal.de
GmbHG § 64 ; InsO a.F. § 142
Entfallen der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife; Ausgleich der durch die Zahlung verursachten Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung; Geeignetheit der in die Masse gelangenden ... - datenbank.nwb.de
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH: Ausgleich masseschmälernder Zahlungen; analoge Anwendung der Regelung des Insolvenzrechts über Bargeschäfte; Anforderungen an die in die Masse fließende Gegenleistung; Bemessung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Entfall der Haftung des Gesellschaftsorgans für Zahlungen nach Insolvenzreife aufgrund Ausgleichs der Masseschmälerung durch Gegenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Geschäftsführerhaftung für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zahlungen nach Insolvenzreife - und die Haftung des Geschäftsführers
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Ersatzpflicht eines Organs nach § 64 S. 1 GmbHG für masseschmälernde Zahlungen bei Ausgleich durch Gegenleistung
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Entfallen der Ersatzpflicht für Zahlungen nach Insolvenzreife - Keine entsprechende Anwendung der Regeln des Bargeschäfts
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verschärfte Geschäftsführerhaftung für Zahlung nach Insolvenzreife
- schluender.info (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz nach § 64 GmbHG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entfallen der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Managerhaftung des Geschäftsführers im Falle der Insolvenz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.07.2014 - 5 O 231/11
- OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 6 U 169/14
- BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15
- BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1619
- ZIP 2017, 64
- MDR 2017, 1193
- NZI 2017, 809
- WM 2017, 1661
- BB 2017, 1921
- BB 2017, 2130
- DB 2017, 1959
- NZG 2017, 1034
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19
D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten
Denn die Vorschrift knüpft an nach Insolvenzreife geleistete, zur Masseschmälerung führende Zahlungen unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien die rechtliche Verpflichtung des Geschäftsführers, diese Zahlungen der Gesellschaft zu ersetzen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 10 f.;… vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264 unter III 1 [juris Rn. 31]; siehe auch BGH…, Urteil vom 26. März 2007 - II ZR 310/05, NJW-RR 2007, 984 Rn. 7;… Beschluss vom 5. Februar 2007 - II ZR 51/06, NJW-RR 2007, 1490 Rn. 6 f.; jeweils zu § 130a Abs. 3 Satz 1 HGB a.F.). - BGH, 27.10.2020 - II ZR 355/18
Kompensation einer masseschmälernden Zahlung aus dem Vermögen einer …
Für die Annahme eines Aktiventauschs kommt es nicht darauf an, ob die zugeführten Aktiva zur Zeit der Insolvenzeröffnung noch im Vermögen der Schuldnerin vorhanden sind (BGH…, Urteil vom 18. November 2014 - II ZR 231/13, BGHZ 203, 218 Rn. 11 mwN; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 18).Die Masseverkürzung ist ausgeglichen und die Haftung des Organs für die masseverkürzende Leistung entfällt, sobald und soweit ein ausgleichender Wert endgültig in das Gesellschaftsvermögen gelangt ist (BGH…, Urteil vom 18. November 2014 - II ZR 231/13, BGHZ 203, 218 Rn. 11 mwN; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 18).
Der Geschäftsführer muss nach Eintritt der Insolvenzreife nicht nur Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO), sondern im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger die noch verbliebene Masse erhalten (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 10).
Mit dem Masseausgleich werden dem Geschäftsführer daher keine Handlungsbefugnisse gegeben (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 15).
Während die Regeln des Bargeschäfts in § 142 InsO dem Schutz des Geschäftsgegners und der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs dienen, bezwecken die Regeln zum Aktiventausch lediglich die Vermeidung einer Überkompensation (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 12 ff.).
Auf eine Zuordnung nach wirtschaftlicher Betrachtung zur einzelnen masseschmälernden Zahlung kann nicht verzichtet werden, da der Ersatzanspruch nicht auf Erstattung eines Quotenschadens gerichtet ist (BGH…, Urteil vom 18. November 2014 - II ZR 231/13, BGHZ 203, 218 Rn. 10 mwN; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 11;… Urteil vom 11. Februar 2020 - II ZR 427/18, ZIP 2020, 666 Rn. 32).
- OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung …
Privilegiert sind - zusätzlich zu Zahlungen auf strafbewehrte Zahlungsverpflichtungen des Geschäftsführers - insbesondere Zahlungen im Austausch für eine vollwertige und zeitnahe Gegenleistung (…BGH, Urt. v. 18. November 2014 - II ZR 231/13 -, BGHZ 203, 218 ff., juris Rn. 9) sowie Zahlungen, durch die aus ex-ante-Sicht im Einzelfall größere Nachteile für die Masse abgewendet werden (BGH, Urt. v. 4. Juli 2017 - II ZR 319/15 -, ZIP 2017, 1619 ff., juris Rn. 21;… Urt. v. 8. Januar 2001 - II ZR 88/99 -, BGHZ 146, 264 ff., juris Rn. 22).Eine Berücksichtigung von Zahlungen zu Lasten der Aktivmasse der Gesellschaft erst nach vollständiger Leistungserbringung seitens des Vertragspartners kommt allerdings ohnehin nicht in Betracht, weil hiermit kein Massezufluss mehr verbunden ist (BGH, Urt. v. 4. Juli 2017, a.a.O., Rn. 10 ff.).
- BGH, 24.09.2019 - II ZR 248/17
Erstattungspflicht des Geschäftsführers einer überschuldeten GmbH kraft …
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht mehr, nachdem der Senat mit Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15 (ZIP 2017, 1847), wie schon das Berufungsgericht, entschieden hat, dass die in die Masse gelangende Gegenleistung für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein muss.c) Zu Recht und von der Revision nicht angegriffen hat das Berufungsgericht angenommen, dass den Zahlungen insbesondere für Löhne kein die Zahlungen ausgleichender Massezufluss gegenübersteht, der für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1847 Rn. 18 f.).
Soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, wenn der Betrieb ohne Begründung neuer Forderungen oder ihrer Werthaltigmachung eingestellt werden müsste, können Zahlungen zwar zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1847 Rn. 21;… Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24 mwN).
Auch Zahlungen an Energieversorger sind nicht zwangsläufig zur Abwendung eines größeren Schadens für die Gläubiger erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1847 Rn. 21; ferner Strohn, NZG 2011, 1161, 1166).
- OLG Düsseldorf, 27.02.2020 - 12 U 31/19
Voraussetzungen einer Anfechtbarkeit nach § 142 InsO
Dieser Ausnahmeregelung liegt der wirtschaftliche Gedanke zugrunde, dass der Schuldner in der Krise "praktisch vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen würde, wenn selbst die von ihm abgeschlossenen wertäquivalenten Bargeschäfte der Anfechtung unterlägen" (…BT-Drucks. 12/2443, S. 167; BGH, Urt. v. 04.07.2017 - II ZR 319/15, ZInsO 2017, 1847 Rn. 15;… v. 23.09.2010 - IX ZR 212/09, ZInsO 2010, 1929 Rn. 24;… v. 13.04.2006 - IX ZR 158/05, BGHZ 167, 190 Rn. 30).Die Vorschrift dient damit dem Schutz des Geschäftsgegners, der dem Schuldner eine Leistung erbringt und grundsätzlich in seinem Vertrauen geschützt werden soll, die Gegenleistung des Schuldners behalten zu dürfen (BGH, Urt. v. 04.07.2017 - II ZR 319/15, aaO, Rn. 14 m.w.N.).
- BGH, 11.02.2020 - II ZR 427/18
Masseschmälerung durch Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches …
Auf eine Zuordnung nach wirtschaftlicher Betrachtung zu einzelnen masseschmälernden Leistungen kann nicht verzichtet werden, da der Ersatzanspruch nicht auf Erstattung eines Quotenschadens gerichtet ist (BGH…, Urteil vom 18. November 2014 - II ZR 231/13, BGHZ 203, 918 Rn. 10; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 11). - BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit …
Allenfalls soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (BGH…, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 21). - OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung
Um die Masseverkürzung ausgleichen zu können, muss die in die Masse gelangende Gegenleistung für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein (BGH, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 319/15, juris Tz. 18). - KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18
Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer …
Maßgeblich ist, ob ein wirtschaftlich zuzuordnender, in die Masse gelangender Gegenwert festgestellt werden kann, wobei kein zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - II ZR 319/15 -, Rn. 16, juris).Um die Masseverkürzung ausgleichen zu können, muss die in die Masse gelangende Gegenleistung nämlich zumindest für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - II ZR 319/15 -, Rn. 18, juris;… Henssler/Strohn/Arnold, 5. Aufl. 2021, GmbHG § 64 Rn. 20a).
- Die Leistungen des Vertriebsdienstleisters waren nicht für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet, weil Dienstleistungen nicht zu einer Erhöhung der Aktivmasse führen und damit kein Ausgleich des Masseabflusses sind (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - II ZR 319/15 -, Rn. 18, juris, am Ende).
- OLG München, 09.08.2018 - 23 U 2936/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen und Zahlungen nach …
Um die Masseverkürzung ausgleichen zu können, muss die in die Masse gelangende Gegenleistung für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein (BGH, Urteil vom 04.07.2017, II ZR 319/15, juris Tz. 18).Während die Pflichtverletzung i.S.v. § 43 Abs. 2 GmbHG zum Inhalt hat, dass der Geschäftsführer der Pflicht zur ordentlichen Geschäftsführung i.S.d. § 43 Abs. 1 GmbHG nicht nachgekommen ist und dadurch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt hat, richtet sich der Vorwurf in § 64 Satz 1 GmbHG dahin, dass der Geschäftsführer trotz Insolvenzreife einzelne Gläubiger befriedigt und gegen die Pflicht zur Masseerhaltung verstößt und bezweckt damit den Schutz der Gläubiger einer insolvenzreifen Gesellschaft (BGH, Urteil vom 04.07.2017 - II ZR 319/15 -, Rn. 14, juris).
- OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
- OLG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 U 54/21
Anforderungen an die Fortführungsprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung bei …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21
Haftung des Geschäftsführers
- BGH, 15.06.2021 - II ZR 146/20
Erstattung einer Einzahlung aus der Insolvenzmasse
- OLG Frankfurt, 15.09.2017 - 16 U 256/15
Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung wegen verspäteter Insolvenzeröffnung
- OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20
Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife
- OLG München, 02.04.2020 - 14 U 767/19
Berufung, Leistungen, Insolvenzverwalter, Ersatzpflicht, Insolvenzreife, …
- LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
Insolvenz der GmbH: Inanspruchnahme des Geschäftsführers für nach …
Rechtsprechung
BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 54 InsO, § 55 InsO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 233 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, 4 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch den Insolvenzverwalter; Berücksichtigung des Prozess- und Vollstreckungsrisikos und der Gläubigerstruktur; Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten
- ra.de
- rechtsportal.de
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch den Insolvenzverwalter; Berücksichtigung des Prozess- und Vollstreckungsrisikos und der Gläubigerstruktur; Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten
- rechtsportal.de
ZPO § 118 Abs. 2 S. 1; InsO § 54
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch den Insolvenzverwalter; Berücksichtigung des Prozess- und Vollstreckungsrisikos und der Gläubigerstruktur; Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter - und die Zumutbarkeit von Gläubigervorschüssen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKH - und die versäumte Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.07.2014 - 5 O 231/11
- OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 6 U 169/14
- BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15
- BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.02.2017 - II ZR 59/16
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Prozesskostenvorschusses für …
Dies gilt auch für die Umstände, wegen derer den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - II ZR 319/15, juris Rn. 1 mwN).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - II ZR 319/15, juris Rn. 2 mwN).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 12 U 13/19
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
...... Ohne Angaben zur Gläubigerstruktur, der Höhe der Einzelforderungen sowie dem Umstand, welche Forderungen festgestellt oder bestritten worden sind, ist eine Überprüfung der Zumutbarkeit der Kostenaufbringung nicht möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2016 - II ZR 319/15, Rn. 2, juris m.w.N.; Hees/Freitag, NZI 2017, 377 (379 f.)).