Rechtsprechung
BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Gerichtskostengesetz (GKG) als selbständiger kostenrechtlicher Begriff; Abgrenzung des Begriffs des Streitgegenstands vom Begriff des Gegenstands
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 45 Abs. 1 S. 3
Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger kostenrechtlicher Begriff; Abgrenzung des Begriffs des Streitgegenstands vom Begriff des Gegenstands - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 03.11.2005 - 4 O 587/04
- OLG Zweibrücken, 29.01.2007 - 7 U 245/05
- BGH, 18.01.2010 - II ZR 34/07
- BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine …
Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4 …und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, …
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
- BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).
- OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07 - juris Rn. 4). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11
Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus …
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21
Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem dort verwendeten Begriff des Gegenstands um einen selbstständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert und nicht mit dem zivilprozessualen Begriff des Streitgegenstands identisch ist (…BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, juris, Rn. 8, und vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).Eine Zusammenrechnung hat nach dieser Rechtsprechung dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).
Danach bejaht der Bundesgerichtshof das Vorliegen wirtschaftlicher Identität dann, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge; umgekehrt soll es an einer wirtschaftlichen Identität fehlen, wenn eine Verurteilung aufgrund des einen Antrags neben eine Verurteilung wegen des anderen Antrags treten kann (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).
- OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien …
"Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist ... Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zöge (BGH, Beschluss vom 12.04.2010, II ZR 34/07 - juris Rn. 4; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 06.06.2013, I ZR 190/11 - juris). - BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18
Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren
Eine Zusammenrechnung hat nicht zu erfolgen, wenn ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).Wirtschaftliche Identität in diesem Sinne liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom (Wider-)Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).
- ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16
Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich …
Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert und nicht mit dem Begriff des Streitgegenstands identisch ist (BGH 12. April 2010 - II ZR 34/07 - Rn. 4) .Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht - wie im Streitfall - ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (…BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11 - Rn. 6; 12. April 2010- II ZR 34/07 - aaO) .
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 65/11
Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, …
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20
Zivilprozess
- OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
Streitwert bei Widerklage und Hilfsaufrechnung
- OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20
Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer …
- OLG Saarbrücken, 22.07.2021 - 4 W 11/21
Beim Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils und …
- VG München, 14.09.2017 - M 16 S 17.3330
Betrieb mehrerer Spielhallen in einem Gebäude
- BGH, 28.04.2022 - III ZR 75/21
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - 3 S 867/15
Streitwert einer Klage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung
- LAG München, 10.01.2018 - 9 Ta 313/17
Gegenstandswert, wirtschaftliche Identität, Annahmeverzug, Kündigung
Rechtsprechung
BGH, 18.01.2010 - II ZR 34/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Teilurteil bezüglich eines Teils der einfachen Streitgenossen im Falle der Unterbrechung des Verfahrens gegen den anderen Teil der einfachen Streitgenossen
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 240; ZPO § 301
Teilurteil bezüglich eines Teils der einfachen Streitgenossen im Falle der Unterbrechung des Verfahrens gegen den anderen Teil der einfachen Streitgenossen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 03.11.2005 - 4 O 587/04
- OLG Zweibrücken, 29.01.2007 - 7 U 245/05
- BGH, 18.01.2010 - II ZR 34/07
- BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.01.2023 - II ZR 169/22 Nur die Fortsetzung des Verfahrens wird dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz gerecht (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010- II ZR 34/07, juris Rn. 2).
- BGH, 17.08.2011 - VIII ZR 34/11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig
Insoweit fehlt es an der nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO erforderlichen Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, nämlich der bestimmten Bezeichnung der Umstände, aus denen sich ein Zulassungsgrund ergibt (…BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - LwZR 12/07, juris Rn. 14; vom 18. Januar 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 3;… MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 544 Rn. 15).