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   BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12   

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https://dejure.org/2013,12353
BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,12353)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - II ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,12353)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - II ZR 4/12 (https://dejure.org/2013,12353)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 544 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionssumme bei Verurteilung zur Einsichtsgewährung in elektronisch vorhandene Geschäftsunterlagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der Beschwer i.H.v. 20.000 Euro

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionssumme bei Verurteilung zur Einsichtsgewährung in elektronisch vorhandene Geschäftsunterlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 544
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der Beschwer i.H.v. 20.000 Euro

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2013, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1989 - II ZB 4/89

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kosten - Wert des

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12
    Dies gilt nicht nur für den Fall der Auskunftserteilung, sondern auch für den hier vorliegenden Fall der Verurteilung zur Einsichtsgewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1989 - II ZB 4/89, GmbHR 1990, 76, 77; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12
    Die Beschwer richtet sich nach dem Interesse der Beklagten, die Einsicht nicht gewähren zu müssen, mithin nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.).
  • BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12
    b) Selbst wenn den Beklagten das Recht zustehen sollte, den Kläger bei der Einsichtnahme zu überwachen, und die dafür entstehenden Kosten wertmäßig bei der Ermittlung des Aufwands für die Einsichtsgewährung zu berücksichtigen wären (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 5. März 2001 - II ZB 11/00, WM 2001, 827, 828), würde das nicht den Einsatz eines Rechtsanwalts mit einem Stundensatz von 190 EUR rechtfertigen.
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - II ZR 4/12
    Dies gilt nicht nur für den Fall der Auskunftserteilung, sondern auch für den hier vorliegenden Fall der Verurteilung zur Einsichtsgewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1989 - II ZB 4/89, GmbHR 1990, 76, 77; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11

    Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines

    Mit Beschluss vom 23. April 2013 - II ZR 4/12 - verwarf der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zu 1) und 3) als unzulässig.
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 144/13

    Nichtzulassungsbeschwerde nach berufungsgerichtlicher Verurteilung zur Erteilung

    Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs ist, wie bei einem Anspruch auf Erteilung einer Auskunft, auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber auf den Wert des Auskunftsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 97/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 23. April 2013 - II ZR 4/12, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5; Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5 f.; Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 145/13

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung

    Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs ist, wie bei einem Anspruch auf Erteilung einer Auskunft, auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber auf den Wert des Auskunftsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 97/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 23. April 2013 - II ZR 4/12, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5; Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5 f.; Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89).
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