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   BGH, 06.02.1995 - II ZR 41/94   

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https://dejure.org/1995,4058
BGH, 06.02.1995 - II ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,4058)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1995 - II ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,4058)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - II ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,4058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Rückzahlung - Gesellschafterbürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung einer Bürgschaft für Gesellschaftsschulden in funktionales Eigenkapital

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 646
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Dresden, 15.06.1998 - 2 U 325/98

    Schadenersatzanspruch gegen Rechtsanwalt; Unterlassene Berufungseinlegung;

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  • OLG München, 20.12.2007 - 14 U 609/04

    Bestimmtheit der Abtretung einer Forderung im Falle einer Globalzession durch

    Ein Gesellschafter, der sich für ein Drittdarlehen an die Gesellschaft verbürgt und die Bürgschaft zu einem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft kreditunwürdig oder nicht unerheblich überschuldet war, nach angemessener Überlegungsfrist aufrechterhalten hat, muss der Gesellschaft, wenn sie den Gläubiger befriedigt hat, den zurückgezahlten Betrag erstatten (BGH ZIP 1995, 646 [BGH 06.02.1995 - II ZR 41/94] ).
  • LG Mönchengladbach, 29.07.2008 - 1 O 414/07
    Ist die Sicherungsgewährung als kapitalersetzend zu qualifizieren, stellt die Rückführung des Drittkredits aus Mitteln der Gesellschaft eine Auszahlung an den Gesellschafter dar, mit der Folge, dass der Gesellschafter der Gesellschaft entsprechend § 31 GmbH zur Erstattung verpflichtet ist, soweit er von seiner Sicherungsverpflichtung frei geworden ist (st. Rspr. siehe nur BGH NJW 1981, 2570; ZIP 1995, 646).
  • LG Köln, 22.04.2004 - 22 O 491/03

    Anforderungen an die Qualifizierung einer Zahlung als Rückzahlung gem. § 31b

    Dass auch ein Kontokorrentkredit eigenkapitalersetzenden Charakter haben kann, ist von der Rechtsprechung anerkannt (BGH, ZIP 1995, 646-648; OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 615-620 m.w.N.).
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