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   BGH, 14.03.1968 - II ZR 52/66   

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https://dejure.org/1968,997
BGH, 14.03.1968 - II ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,997)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1968 - II ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,997)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1968 - II ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Satzungsmäßige Vollziehung der Willensbildung in einem Vereinsorgan - Angelegenheit der inneren Ordnung im Verein - Willensbildung in einem Vereinsorgan als Gegenstand einer Feststellungsklage gegen den Verein - Beschluss der Mitgliederversammlung eines Vereins über die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 396
  • NJW 1968, 1131
  • MDR 1968, 563
  • DB 1968, 1122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.06.1912 - IV 574/11

    Kann, wenn der Vorstand eines Vereins die von der Mitgliederversammlung

    Auszug aus BGH, 14.03.1968 - II ZR 52/66
    Die Rechtslage ist ähnlich wie in dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall, in dem ein in den Ehrenrat eines Vereins gewähltes Mitglied auf Feststellung seiner Ehrenratszugehörigkeit geklagt hat, weil der Vereinsvorstand seine Wahl nicht anerkannt habe; auch dort ist die Klage abgewiesen worden, weil es sich um eine die innere Ordnung des Vereins betreffende Angelegenheit gehandelt hat, deren sich zunächst die Mitgliederversammlung hätte annehmen müssen (RGZ 79, 409, 411).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    bb) Der Streitfall betrifft keine Angelegenheit der inneren Ordnung eines Vereins, für die die Befassung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt wurde, solange nicht die Mitgliederversammlung darüber Beschluss gefasst hatte (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1968 - II ZR 52/66, BGHZ 49, 396, 398; RGZ 79, 409, 411).
  • LG Oldenburg, 29.10.2004 - 13 O 1195/04

    Anspruch eine Fußballverbandes auf Zahlung anteiliger Ausbildungsentschädigungen

    Zwar ist vor der Anrufung der staatlichen Gerichte grundsätzlich die Vereins- oder verbandsinterne Gerichtsbarkeit auszuschöpfen ( BGHZ 47, 172, 174 ; 49, 396, 398 ).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

    Damit wird vermieden, dass Gerichte unnötig angerufen werden und Gerichte in das Selbstverwaltungsrecht des Vereins eingreifen (vgl. BGH NJW 1967, 1268 (1269); BGHZ 13, 5 (16); BGH NJW 1968, 1131).
  • LG Essen, 13.08.2015 - 3 O 213/15

    Enthebung eines Mitglieds aus dem Amt als Aufsichtsrat durch Beschluss des

    Der Streitfall betrifft keine Angelegenheit der inneren Ordnung des Vereins, bei der es nach der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung versagt war, die ordentlichen Gerichte einzuschalten, bevor nicht die Mitgliederversammlung darüber einen Beschluss gefasst hatte (vgl. dazu BGH NJW 1968, 1131).
  • LG Duisburg, 14.07.2009 - 6 O 231/09

    Vorläufige Zulassung eines Fußballvereins zum Spielbetrieb; Anforderungen an die

    Es ist anerkannt, dass alle vereinsrechtlichen Maßnahmen vor den staatlichen Gerichten zur Nachprüfung gebracht werden können, wenn - wie im vorliegenden Fall - vereinsinterne Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind (BGHZ 29, 352; 47, 172; 49, 396; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, 67. Auflage 2008, § 25 BGB Rdn. 18 f.).
  • LG München II, 13.08.2001 - 4 O 4590/01
    Nach der allgemein anerkannten Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist die Anrufung der staatlichen Gerichte in Vereinsangelegenheiten grundsätzlich nur dann eröffnet, wenn die vereinsinternen Rechtsmittelverfahren (Vorschaltverfahren) eingelegt und verbeschieden sind (BGHZ 47, 172; 49, 396; Stöber, Hdb. z. VereinsR, 7. Aufl., Rdnr. 721; Reichert/Dannert, Hdb. des Vereins- und VerbandsR, 5. Aufl., Rdnr. 1704; Palandt/Heinrichs, BGB, § 25 Rdnr. 19; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 13. Aufl., Rdnr. 3149).
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