Rechtsprechung
BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
AktG § 84 Abs. 1
- openjur.de
§ 84 Abs. 1 AktG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 Abs 1 S 3 AktG
Aktiengesellschaft: Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds nach einverständlicher Amtsniederlegung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
- hensche.de
Vorstand, Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat
- Betriebs-Berater
Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig
- rewis.io
Aktiengesellschaft: Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds nach einverständlicher Amtsniederlegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 84 Abs. 1
Zulässigkeit der Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft rechtlich nicht zu beanstanden
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorzeitige Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder können auch vorzeitig wiederbestellt werden
- beck.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG grundsätzlich zulässig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
BGB §§ 670, 675 Abs. 1; HGB § 128, 172
Aktienrecht, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Bestellung, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, Rechtsmissbrauch, Vorstand, wichtiger Grund - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zulässigkeit einer vorzeitigen Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig
- arbrb.de (Kurzinformation)
Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für 5 Jahre auch nach einverständlicher Amtsniederlegung zulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG ist zulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können wohl vorzeitig wiederbestellt werden
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Zur vorzeitigen Wiederbestellung von Vorständen einer AG
- fgvw.de (Kurzinformation)
Neues aus dem Aktienrecht: Vorzeitige Wiederbestellung eines AG-Vorstands zulässig
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorständen einer AG
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer erneuten, jedoch vorzeitigen Bestellung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zul
Besprechungen u.ä. (6)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft grundsätzlich zulässig
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern ist zulässig
- klgates.com (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern zulässig
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Aktiengesellschaft
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit vorzeitiger Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft
- audit-committee-institute.de , S. 24 (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09
- OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
- BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 617
- ZIP 2012, 1750
- MDR 2012, 1174
- DNotZ 2013, 65
- WM 2012, 1724
- BB 2012, 2253
- BB 2012, 2455
- DB 2012, 2036
- NZG 2012, 1027
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Der Bundesgerichtshof hat das wegen des Zwecks des § 75 Abs. 1 AktG aF, den Aufsichtsrat alle fünf Jahre dazu zu veranlassen, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden, verneint (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).Als weiterer Zweck gerade des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG kommt hinzu, dass der Aufsichtsrat spätestens alle fünf Jahre gezwungen sein soll, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).
- BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95
Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
a) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats nichtig ist und diese Nichtigkeit mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen das Aufsichtsratsmitglied selbst mitgewirkt hat und bei denen es überstimmt worden ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 102/81, BGHZ 83, 144, 146; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248), als auch für Beschlüsse, die - wie hier - schon vor der Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds gefasst worden sind, aber noch während seiner Amtszeit Wirkung entfalten.
- OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Zweibrücken, ZIP 2011, 617).Andere Autoren halten einen solchen Bestellungsbeschluss für zulässig (…Hefermehl in Geßler/Hefermehl, AktG, § 84 Rn. 28; Willemer, AG 1977, 131 ff.; Hölters/Weber, AG 2005, 629, 631 f.;… Fastrich in Festschrift Buchner, 2009, S. 209, 217 f.; Fleischer, DB 2011, 861, 863 ff.;… Seibt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 16; Bauer/Arnold, DB 2006, 260, 261;… Happ, Aktienrecht, 3. Aufl., 8.03 Rn. 4;… Oltmanns in Heidel, Aktienrecht, 3. Aufl., § 84 Rn. 7;… Wiesner in MünchHdbAG, 3. Aufl., § 20 Rn. 32;… Mutter in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 2. Aufl., § 19 Rn. 76 f.;… Frodermann/Schäfer in Henn/Frodermann/Jannott, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Abschn. 7 Rn. 53; Bosse/Hinderer, NZG 2011, 605, 607; Selter, NZG 2011, 897, 898 f.; Wilsing/Meyer, GWR 2011, 182; Paul, EWiR 2011, 297).
- AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02
Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Teils wird darin ein Verstoß gegen § 84 Abs. 1 AktG oder jedenfalls eine unzulässige Gesetzesumgehung gesehen (AG Duisburg, NZI 2008, 621, 622;… Mertens in Kölner KommAktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 18;… Mertens/Cahn in KK-AktG, 3. Aufl., § 84 Rn. 23; Götz, AG 2002, 305, 306;… Kort in GroßKommAktG, 4. Aufl., § 84 Rn. 114;… MünchKommAktG/Spindler, 3. Aufl., § 84 Rn. 44;… Thüsing in Fleischer, Handbuch Vorstandsrecht, § 4 Rn. 43;… Peltzer in Semler/Peltzer, Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder, § 2 Rn. 87 ff.;… Liebscher in Beck'sches Handbuch der AG, 2. Aufl., § 6 Rn. 28). - BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81
Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen das Aufsichtsratsmitglied selbst mitgewirkt hat und bei denen es überstimmt worden ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 102/81, BGHZ 83, 144, 146; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248), als auch für Beschlüsse, die - wie hier - schon vor der Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds gefasst worden sind, aber noch während seiner Amtszeit Wirkung entfalten. - BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
a) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats nichtig ist und diese Nichtigkeit mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247). - BGH, 23.02.1995 - III ZR 65/94
Bestimmung Streitwert bei mehreren beklagten Streitgenossen bei Anspruchsmehrheit …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Dieser Gesetzzweck wird durch die vorliegende Fallgestaltung weder vereitelt noch auch nur beeinträchtigt (zum vergleichbaren Gesetzeszweck des § 26 Abs. 2 WEG bei der Verlängerung der Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1995 - III ZR 65/94, NJW-RR 1995, 780 f.). - LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09
Bestehen eines Feststellungsinteresses an der Überprüfung beanstandeter …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Frankenthal, BB 2010, 1626). - BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08
Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
Eine - unzulässige - Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden (BAG, ZIP 2009, 2073, 2076).
- BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12
Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des …
Auch ein Aufsichtsratsmitglied kann ein Interesse an der Feststellung haben, dass ein Beschluss - auch schon vor seiner Amtszeit - nicht wirksam gefasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 12). - KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15
GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten …
Das von der Rechtsprechung anerkannte rechtliche Interesse der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an der Feststellung, dass die im Aufsichtsrat gefassten Beschlüsse wirksam oder unwirksam sind, beruht auf der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefassten Beschlüsse (…vgl. BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.; Urt. vom 17.07.2012 - II ZR 55/11 Rn. 12;… Urt. vom 21.04.1997- II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244, 248 ff.).Im übrigen findet eine Begrenzung des zur Geltendmachung bestimmter Beschlussmängel berechtigten Personenkreises mit Hilfe einer sachgerechten Bestimmung des erforderlichen Rechtsschutzinteresses statt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 Rn. 10; Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244;… BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.;… Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 Rn. 16 = BGHZ 122, 342).
- OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17
Beschluss über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von …
Das Feststellungsinteresse des Klägers folgt jedoch nicht nur aus § 116 AktG, sondern aus dem Aufsichtsratsamt (…vgl. hierzu BGH II ZB 1/11, Zwischenurteil vom 29.01.2013, Rdn. 13; II ZR 55/11, Urteil vom 17.07.2012, Rdn. 12, und II ZR 175/95, Urteil vom 21.04.1997, LS 1 und Rdn. 11, alle zitiert nach juris).
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses mit einer gesonderten Feststellungsklage nach § 256 ZPO geltend gemacht werden (vgl. etwa BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 -) , sofern die klagende Partei hierfür ein berechtigtes Interesse hat. - BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11
Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die …
Die Kläger waren am 6. Juli 2007 - wie der erkennende Senat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2012 (II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750) bestätigt hat - wirksam zu Mitgliedern des Vorstands der Beklagten bestellt worden.Ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats ist nichtig und diese Nichtigkeit kann mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 10; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).
Dieses Interesse beruht auf der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefassten Beschlüsse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 12; Urteil vom 21. April 1997 II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248 ff.).
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem …
Die Kläger sind am 6. Juli 2007 - wie der erkennende Senat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2012 (II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750) bestätigt hat - wirksam zu Mitgliedern des Vorstands der Beklagten bestellt worden. - OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16
Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung
Diese Nichtigkeit ist mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (…BGH NJW 1997, S. 1926;… BGH NZG 2013, S. 297, 298; BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 10).Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen es selbst mitgewirkt hat und überstimmt wurde als auch für Beschlüsse, die schon vor der Amtszeit gefasst worden sind, aber noch während der Amtszeit Wirkung entfalten (BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 12;… BGH NJW 1997, S. 1926;… BGH NZG 2013, S. 297, 298).
- OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17
Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der …
aa) Die genannte Bestimmung will den Aufsichtsrat alle fünf Jahre dazu veranlassen, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, zitiert juris Rn. 21; vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, WM 2012, 1724, zitiert juris Rn. 24; jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14
Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von …
Dieser hat - wie schon ausgeführt - die Personalhoheit, d.h. ihm obliegt die verantwortliche Beratung über die Auswahl und Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Ernennung eines Vorstandsmitglieds zum Vorstandsvorsitzenden (§ 84 Abs. 1 S. 1 und 5, Abs. 2 AktG) (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 ff., Rn. 27, juris; Urteil vom 11.07.1953, II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.). - OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13
Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer …
Es fehlt an einer auf seiner Organstellung beruhenden Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse (zum Aufsichtsratsmitglied: BGH, Zwischenurteil v. 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, AG 2013, 257 ff./juris Tz.13; Urt. v. 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, AG 2012, 677 ff./juris Tz. 12 m.w.N). - OLG Düsseldorf, 24.01.2013 - 6 U 79/12
Abweisung der Regressklage gegen die Verfahrensbevollmächtigten des Vorstandes …
- LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 13 S 96/21
Beschlusskompetenz für Zweitbeschluss