Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,876
BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96 (https://dejure.org/1997,876)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1997 - II ZR 55/96 (https://dejure.org/1997,876)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1997 - II ZR 55/96 (https://dejure.org/1997,876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweichende Auslegung ohne erneute Beweisaufnahme einer von einem Zeugen bekundeten (Willens-) Erklärung vor dem Erstrichter durch das Berufungsgericht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 398
    Erklärungsauslegung durch Berufungsinstanz ohne erneute Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398
    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 384
  • MDR 1998, 59
  • VersR 1998, 1004
  • WM 1998, 308
  • BB 1998, 665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 282/95

    Vertretung einer Aktiengesellschaft in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer

    Auszug aus BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96
    Das angefochtene Urteil unterliegt keinen prozessualen Bedenken mehr im Hinblick darauf, daß die Beklagte in den Vorinstanzen hinsichtlich Klage und Widerklage durch ihren Vorstand und damit nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, weil in dem Rechtsstreit über das Anstellungsverhältnis des Klägers als Vorstandsmitglied allein der Aufsichtsrat zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist, §§ 551 Nr. 5 ZPO, 112 AktG (st. Sen.Rspr., vgl. zuletzt: Sen.Urt. v. 28. April 1997 - II ZR 282/95, ZIP 1997, 1108).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96
    Denn der von Amts wegen zu berücksichtigende Vertretungsmangel ist geheilt, nachdem der Aufsichtsrat aufgrund seines in zulässiger Weise noch in der Revisionsinstanz mitgeteilten Beschlusses vom 15. September 1995 nachträglich als gesetzlicher Vertreter in den Prozeß eingetreten ist und die bisherige Prozeßführung des Vorstands genehmigt hat (vgl. Sen.Urt. v. 13. Februar 1989 - II ZR 209/88, WM 1989, 637, 638).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Insofern sei eine Wiederholung der durchgeführten Beweisaufnahme nicht erforderlich (unter Hinweis auf BGH NJW 1998, S. 384).

    (2) Die Bezugnahme des Oberlandesgerichts auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. September 1997 - II ZR 55/96 - (NJW 1998, S. 384 f.), den es zur Rechtfertigung der unterlassenen Wiederholung der Parteianhörung anführt, geht fehl.

    Bei dieser Auslegung, bei der es sich um einen Akt rechtlicher Würdigung handelt, ist das Berufungsgericht grundsätzlich nicht an die Ansicht des Erstrichters gebunden, jedenfalls solange es bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von demselben Beweisergebnis wie der Erstrichter ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1997 - II ZR 55/96 -, juris, Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Eine vom Zeugen bekundete Willenserklärung darf gemäß § 389 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz anders als in erster Instanz ausgelegt werden, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter (BGH, Urteil vom 08.09.1997, II ZR 55/96, NJW 1998, 384; OLG Düsseldorf - Senat -, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

    Wenn das Berufungsgericht den objektiven Beweis- und Erklärungswert von Zeugenaussagen anders als das Erstgericht würdigt, ist die Wiederholung der Beweisaufnahme nicht erforderlich (BGH NJW 1998, 384 [BGH 08.09.1997 - II ZR 55/96] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht