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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2017 - II ZR 59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8405
BGH, 21.02.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,8405)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,8405)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,8405)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Prozesskostenvorschusses für Insolvenzgläubiger

  • IWW

    § 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 38 InsO, § 54 InsO, § 55 InsO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Prozesskostenvorschusses für Insolvenzgläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Prozesskostenvorschusses für Insolvenzgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter - und die zumutbaren Gläubigervorschüsse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15

    Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - II ZR 59/16
    Dies gilt auch für die Umstände, wegen derer den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - II ZR 319/15, juris Rn. 1 mwN).

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - II ZR 319/15, juris Rn. 2 mwN).

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 W 12/18

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 21.02.2017, II ZR 59/16, NZI 2017, 414, 415 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 7; v. 19.07.2018 - IX ZB 24/16, Rn. 8 f.; v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 7; v. 03.05.2017 - IX ZB 63/16, Rn. 2; v. 21.02.2017 - II ZR 59/16, Rn. 2, alle juris).
  • OLG Köln, 22.01.2018 - 2 W 1/18

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (vgl. BGH ZInsO 2014, 2574; ZInsO 2015, 1465; NZI 2017, 414).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38377
BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,38377)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,38377)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,38377)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 5 GKG, § 66 Abs 1 GKG, § 66 Abs 8 GKG
    Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • IWW

    § 66 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG, § 66 Abs. 1 GKG, Anlage 1 zum GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen die Verletzung des Kostenrechts

  • rewis.io

    Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen die Verletzung des Kostenrechts

  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen die Verletzung des Kostenrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16
    Über die Erinnerung hat gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 7; Beschluss vom 8. Juni 2015 - IX ZB 52/14, NJW-RR 2015, 1209 Rn. 1).
  • BGH, 22.04.2014 - II ZR 125/12

    Rechtspflegererinnerung: Inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zu Grunde

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 22. April 2014 - II ZR 125/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 22. April 2014 - II ZR 125/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06

    Kostenerinnerung gegen die Kostentragungspflicht der Partei

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16
    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 22. April 2014 - II ZR 125/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 08.06.2015 - IX ZB 52/14

    Zulässigkeit einer mittels E-Mail eingelegten Erinnerung gegen den

    Auszug aus BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16
    Über die Erinnerung hat gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 7; Beschluss vom 8. Juni 2015 - IX ZB 52/14, NJW-RR 2015, 1209 Rn. 1).
  • BSG, 08.03.2021 - B 2 U 2/21 S

    Erinnerung gegen eine Kostengrundentscheidung des BSG

    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 1 Abs. 5 und § 66 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GKG (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 2 mwN) .

    Im Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG ist jedoch die Kostengrundentscheidung des Gerichts, die den Erinnerungsführer zum Kostenschuldner bestimmt hat (§ 29 Nr. 1 GKG) , ebenso wie die Festsetzung des Streitwerts grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 6 SF 9/19 S - juris RdNr 10; BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN) .

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18

    Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit

    Im Gegensatz zu § 33 Abs. 8 RVG enthält § 11 RVG für das Verfahren über die Vergütungsfestsetzung jedoch keine speziellen Regelungen der funktionellen Zuständigkeit (vgl. zu § 1 Abs. 3 RVG iVm. § 33 Abs. 8 RVG BFH 15. Dezember 2014 - VII S 37/14 - Rn. 1; zum insoweit vergleichbaren § 1 Abs. 5 GKG iVm. § 66 Abs. 6 GKG: BGH 4. September 2017 - II ZR 59/16 - Rn. 2; 23. April 2015 - I ZB 73/14 - Rn. 3 ff.; BSG 20. März 2015 - B 13 SF 4/15 S - Rn. 4) .
  • BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einwendungen gegen die Kostenerhebung trotz

    Diese Kostengrundentscheidung ist grundsätzlich verbindlich und im Rahmen einer Erinnerung gegen den Kostenansatz nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 6 SF 9/19 S - juris RdNr 10) .
  • BSG, 24.04.2020 - B 5 SF 6/20 S

    Kostenprivilegierung behinderter Menschen vor den Gerichten der

    b) Im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz ist die Kostengrundentscheidung in dem genannten Beschluss des 8. Senats, die den Erinnerungsführer auf der Grundlage des § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG zum Kostenschuldner bestimmte (§ 29 Nr. 1 GKG) , grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN) .
  • BGH, 04.09.2019 - AnwZ (Brfg) 13/19

    Kostentragung des Zulassungsverfahrens i.R.d. Widerrufs der Zulassung zur

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung richtet sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2017 - II ZR 59/16, juris Rn. 5 mwN).
  • BSG, 23.04.2021 - B 5 SF 2/21 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerinnerung - Verhältnis des Verfahrens nach

    d) Im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz ist die Kostengrundentscheidung in den genannten Beschlüssen des 10. Senats, welche den Antragsteller (Erinnerungsführer) auf der Grundlage des § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG zum Kostenschuldner bestimmt haben (§ 29 Nr. 1 GKG) , grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 10 SF 230/23 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz -

    Im Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG ist die Kostengrundentscheidung des Gerichts, die hier die Klägerin zur Kostenschuldnerin bestimmt hat (§ 29 Nr. 1 GKG), ebenso wie die Festsetzung des Streitwerts grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl. Bundessozialgericht [BSG] 30.07.2021, B 5 SF 12/12 S; BSG 08.03.2021, B 2 U 2/21 S; Bundesgerichtshof [BGH] 04.09.2017, II ZR 59/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 10 KO 270/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenpflichtiges Verfahren -

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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2017 - II ZR 59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73290
BGH, 25.04.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,73290)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,73290)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - II ZR 59/16 (https://dejure.org/2017,73290)
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