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   BGH, 27.02.1961 - II ZR 60/59   

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https://dejure.org/1961,10732
BGH, 27.02.1961 - II ZR 60/59 (https://dejure.org/1961,10732)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1961 - II ZR 60/59 (https://dejure.org/1961,10732)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 (https://dejure.org/1961,10732)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht nur eine Altersrente, sondern auch eine Hinterbliebenenversorgung zu, so handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - zu II der Gründe; BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 86, 216; 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13) .

    Allerdings ist die Aufrechnung des Versprechenden keine Einwendung aus dem Vertrag iSd. § 334 BGB (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - zu II der Gründe) .

    Jedenfalls kann der Arbeitgeber gegen die Forderung auf Hinterbliebenenversorgung dann mit seiner Forderung auf Schadensersatz durch den vormaligen Arbeitnehmer (Versprechensempfänger) aufrechnen, wenn der Gläubiger der Hinterbliebenenversorgung auch Erbe ist (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - zu II der Gründe, MDR 1961, 481) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung handelt es sich bei der Versorgungszusage um einen Vertrag zugunsten Dritter (BGH 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - Rn. 11; BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 86, 216; 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III 2 der Gründe) .
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auch wenn die versicherte Person ein eigenes Recht auf Leistung hat, ist der Versicherungsnehmer als Vertragspartner gemäß § 335 BGB berechtigt, auf Leistung an den Versicherten zu klagen (RGZ 66, 158, 161; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - LM BGB § 334 Nr. 5; Urteil vom 15. Januar 1974 - X ZR 36/71 - NJW 1974, 502 unter 1).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 44/94

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beratervertrages - Ausrichtung des

    Für die weitere Verhandlung und Entscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß auch für den Fall, daß sich ein Zahlungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus §§ 433 Abs. 2, 328 Abs. 1 BGB ergeben sollte, die von der Beklagten geltend gemachte Aufrechnung mit Forderungen gegen Martin Lang wegen fehlender Gegenseitigkeit nicht durchgreifen würde (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - MDR 1961, 481); freilich könnte sich dann für die Beklagte möglicherweise ein Einwand gemäß § 334 BGB ergeben, wozu jedoch weitere Feststellungen notwendig wären (vgl. RGRK-Ballhaus, BGB, 12. Aufl., § 334, Rn. 6).
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